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Frühzeitige Kündigung möglich?

 
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cat112
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 10.03.06, 10:21    Titel: Frühzeitige Kündigung möglich? Antworten mit Zitat

Hi,

folgendes Problem:
A hat vor ca. 6 jahren eine Familien-Versicherung abgeschlossen. (inhalt: haft, unfall, hausrat).
jetzt wollte A diese kündigen, bekam dann aber ein Schreiben der Versicherung, dass das nicht vor 2010 ginge, da A den Vertrag letztes Jahr um 5 Jahre verlängert hätte.
A hat sich diese Verlängerung zufaxen lassen und mußte erkennen das seine Unterschrift gefälscht wurde. Sie hatte nicht mal annähernd ähnlichkeit mit seiner.
A hat dies der Versicherung gemeldet. Diese prüft grad ob er recht hab.

Nun meine Frage:
Kann A jetzt den Vertrag vorzeitig kündigen?
Wenn ja mit welchem Grund? (Vertragsbruch seitens der Versicherung?)

Danke.

Cu Andy
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 10.03.06, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

ich würde mal sagen, das mit der gefälschten unterschrift die verlängerung nicht zustande gekommen ist und der vermittler (sofern dieser die unterschrift gefälscht hat) ne menge ärger bekommt.

ansonsten wird der vertrag unter den bisherigen voraussetzungen (vor der 5 jährigen verlängerung) weiterlaufen, d.h. er wird sich wahrscheinlich jeweils um ein jahr verlängern, sodaß eine kündigung zur nächsten hauptfälligkeit unter einbehaltung der kündigungsfrist möglich sein wird.
_________________
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railman1967
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 59
Wohnort: Troisdor

BeitragVerfasst am: 10.03.06, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
ich würde mal sagen, das mit der gefälschten unterschrift die verlängerung nicht zustande gekommen ist und der vermittler (sofern dieser die unterschrift gefälscht hat) ne menge ärger bekommt.

ansonsten wird der vertrag unter den bisherigen voraussetzungen (vor der 5 jährigen verlängerung) weiterlaufen, d.h. er wird sich wahrscheinlich jeweils um ein jahr verlängern, sodaß eine kündigung zur nächsten hauptfälligkeit unter einbehaltung der kündigungsfrist möglich sein wird.


Genau so ist es. Der Vertrag muß drei Monate vor Ablauf der 5 Jahresfrist gekündigt sein, ansonsten verlängert er sich automatisch um 1 Jahr. Auch dem oberen Teil stimme ich bedingt zu, da eine 5 Jahresverlängerung nur mit einem Tarifversionswechsel einher gehen kann.
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Günni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 12.03.06, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Mal ne kleine Story am Rande:

Ich hatte vor einigen Jahren mit einem anderen Herrn eine Selbständigkeit angedacht. Selbiger Herr war nebenbei auch Außendienster in Versicherungen. Er meinte, dass bei Selbständigkeit eine Rechtsschutzversicherung zu empfehlen sei und er mir diese für 10,-- € anbieten könne. Dieses Angebot fand ich attraktiv und ich bat ihn, die Unterlagen fertig zu machen.

Von selbigen Herrn hörte ich in dieser Angelegenheit weiter nichts, dafür begrüßte mich die Versicherung als neuen Kunden in der Privatrechtsschutzversicherung. Ansprüche aus einer selbständigen Tätigkeit wären also nicht abgedeckt gewesen. Auf meinen Einwand, dass ich keinen Vertrag abgeschlossen hätte und ja auch - wenn überhaupt - an einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung Interesse hätte, faxte man mir meine angebliche Unterschrift zu. Es stellte sich dann heraus, dass der Außendienstler mit meinem Namen unterschrieben hatte.

Fazit: 99 % der Versicherungsaußendienstler sind Gauner, die nur auf ihre Prämie bedacht sind.
_________________
mfg


Günni
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 13.03.06, 00:18    Titel: Antworten mit Zitat

ne bedienung hat mich mal beim wechselgeld beschissen. fazit: 99% aller bedienungen sind falsche luder...
Mit den Augen rollen
_________________
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 13.03.06, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
ne bedienung hat mich mal beim wechselgeld beschissen. fazit: 99% aller bedienungen sind falsche luder...
Mit den Augen rollen


Absolut stark gekontert.

@Günni
Wer für eine Prämie Urkundenfälschung betreibt ist kein Gauner, sondern ein Idiot. Und wer dies bei einer Prämie von € 10,-- tut ist kein Idiot, sondern ein Vollidiot.

@cat112
Wenn es sich tatsächlich herausstellen sollte, dass hier Urkundenfälschung vorgenommen wurde würde es mich nicht wundern wenn Sie der Versicherer relativ schnell aus dem Vertrag lässt.
_________________
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Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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cat112
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

hi,

aktueller stand:
so nachdem wir uns nun wochenlang mit der versicherung rumgeschlagen haben (telefonate, briefe) bis wir einen Sachbearbeiter am telefon hatten, wurde diese verlängerung zurückgenommen. es war ja eindeutig nicht unsere unterschrift.
beste aussage des sachbearbeiters: "die unterschrift schaut ihrer zwar nicht im mindesten ähnlich, aber seine schaut auch nicht immer gleich aus!"

aber keine entschuldigung, keine vorzeitige kündigung!

haben uns jetzt bei dem beschwerdemanagment beschwert, mal abwarten was da rauskommt.

cu andy
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

mal unabhängig vom sachverhalt steht ja hier die frage im raum ob eine vertragsaufhebung ansteht:

grundsätzlich: ein vertrag läuft über die vereinbarte vertragslaufzeit, versicherungsverträge verlängern sich i.d.r. automatisch jeweils um ein weiteres jahr wenn sie nicht fristgerecht (normal: 3-6 monate vor ablauf) schriftlich und nachweisbar (also: einschreiben mit rückschein!) gekündigt werden.

bei der hier aufgeworfenen problematik wäre interessant ob es sich um rechtlich selbstständige verträge handelt oder um ein "versicherungspaket". also: sind drei verträge zustande gekommen oder nur einer? das kann ich aus den fakten nicht entscheiden.

kleiner tipp: ein versicherungsvertrag ist nach vvg (versicherungsvertragsgesetz) nach schaden außerordentlich kündbar. tipps hierzu nur per pn.
_________________
MfG,
Duisburger

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denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 23.03.06, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::


kleiner tipp: ein versicherungsvertrag ist nach vvg (versicherungsvertragsgesetz) nach schaden außerordentlich kündbar. tipps hierzu nur per pn.


....aber die bereits gezahlte prämie ist u.u. weg.
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