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PKW Diebstahl Haftpflicht und junge dynamische "Autokna

 
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Qualle
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Anmeldungsdatum: 12.03.2006
Beiträge: 236

BeitragVerfasst am: 12.03.06, 21:20    Titel: PKW Diebstahl Haftpflicht und junge dynamische "Autokna Antworten mit Zitat

Meinen PKW hat man versucht aufzubrechen , die "Autoknacker" haben es aber nicht gestartet bekommen.

Weil diese "Autoknacker" es aber mit Sicherheit zum fahren haben wollten, habe ich nun einige Fragen:

Wenn diese "Autoknacker" mit einem gestohlenen PKW einen Haftpfichtschaden verursachen , zahlt dann meine Haftpflichtversicherung auch wenn es sich zum Beispiel um 13 Jährige handelt ohne Führerschein.

Werde ich in der Schadensfreiheitsklasse hochgestuft.?

Wenn diese "Autoknacker" meinen Wagen bei uns im Fluß versenken, wird gerne gemacht, wer muß die Bergung bezahlen?

Der Wert des Wagens beträgt minus 300€ ist nur Haftpflichtversichert, (50 Mil)
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 12.03.06, 23:36    Titel: Re: PKW Diebstahl Haftpflicht und junge dynamische "Aut Antworten mit Zitat

Qualle hat folgendes geschrieben::
Wenn diese "Autoknacker" mit einem gestohlenen PKW einen Haftpfichtschaden verursachen , zahlt dann meine Haftpflichtversicherung auch wenn es sich zum Beispiel um 13 Jährige handelt ohne Führerschein. Werde ich in der Schadensfreiheitsklasse hochgestuft.?
Wenn der gestohlene PKW Ihrer ist ("mit einem gestohlenen PKW"): Zweimal Ja.

Qualle hat folgendes geschrieben::
Wenn diese "Autoknacker" meinen Wagen bei uns im Fluß versenken, wird gerne gemacht, wer muß die Bergung bezahlen?
Keine Ahnung, ich nehme an, die Haftpflicht. Wenn Sie eine Verkehrsserviceversicherung haben, dann die (zumindest in Grenzen). Ein Blick in die Versicherungsbedingungen kann hier Klarheit bringen!

Aber mal 'ne Frage am Rande: wie geht das
Qualle hat folgendes geschrieben::
Der Wert des Wagens beträgt minus 300€
Frage Frage Frage
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Blanker Hans
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 13.03.06, 00:41    Titel: Re: PKW Diebstahl Haftpflicht und junge dynamische "Aut Antworten mit Zitat

Qualle hat folgendes geschrieben::

Wenn diese "Autoknacker" meinen Wagen bei uns im Fluß versenken, wird gerne gemacht, wer muß die Bergung bezahlen?

Der Wert des Wagens beträgt minus 300€ ist nur Haftpflichtversichert, (50 Mil)


Sie als Halter werden vermutlich herangezogen die Kosten zu übernehmen. Der Wert Ihres Fahrzeuges spielt dabei keine Rolle. Natürlich können Sie versuchen privatrechtlich den Schaden geltend zu machen.
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Qualle
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Anmeldungsdatum: 12.03.2006
Beiträge: 236

BeitragVerfasst am: 13.03.06, 10:30    Titel: Hallo Bieber Antworten mit Zitat

Der Wert des Wagens beträgt minus 300€ ist nur Haftpflichtversichert, (50 Mil), der Wagen ist 16 Jahre alt und die Entsorgung beträgt 300€ .

Wenn ich den Wagen verkaufen würde, wären alle Voraussetzungen vom Betrug, Körperverletzung, usw. erfüllt.

Der Wagen fährt 3 Tage und dann muß ein Tag geschraubt werden.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 13.03.06, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn ich den Wagen verkaufen würde, wären alle Voraussetzungen vom Betrug, Körperverletzung, usw. erfüllt.


hä...?

gehts hier jetzt darum, wie jemand sein auto auf billige art und weise entsorgen kann??

was hat denn der wert des fahrzeuges damit zu tun?


ein blick in die bedingungen wird ungefähr folgendes eröffnen:
Zitat:
§ 2b Einschränkung des Versicherungsschutzes

(1) Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles:

Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei,

a) wenn das Fahrzeug zu einem anderen als dem im Antrag angegebenen Zweck verwendet wird;

b) wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht;


ein autodieb ist z.b. ein unberechtigter fahrer.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 13.03.06, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::

Zitat:
§ 2b Einschränkung des Versicherungsschutzes

(1) Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles:

Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei,

a) wenn das Fahrzeug zu einem anderen als dem im Antrag angegebenen Zweck verwendet wird;

b) wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht;


ein autodieb ist z.b. ein unberechtigter fahrer.

Sehr schön zitiert, leider aber nicht vollständig und deshalb auch voreilig einen falschen Schluß gezogen, denn:
Zitat:
Gegenüber dem Versicherungsnehmer, dem Halter oder dem Eigentümer befreit eine Obliegenheitsverletzung gemäß b) (...) den Versicherer nur dann von der Leistungspflicht, wenn der Versicherungsnehmer, der Halter oder Eigentümer die Obliegenheitsverletzung selbst begangen oder schuldhaft ermöglicht hat.
Und davon können wir in diesem Fall bisher jedenfalls nicht ausgehen! Lachen Cool Lachen
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Qualle
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Anmeldungsdatum: 12.03.2006
Beiträge: 236

BeitragVerfasst am: 13.03.06, 12:03    Titel: Danke for die Antworten!! Antworten mit Zitat

Wenn ich den Wagen verkaufen würde, wären alle Voraussetzungen vom Betrug, Körperverletzung, usw. erfüllt.

Die Heckklappe fällt unvermittelt zu, wer das nicht kennt hat schnell eine große Beule.

Und der Tacho ist schon 3 Mal rum.

War als Scherz gemeint.

In der Nachbarschaft sind schon PKW s ohne Wegfahrsperre gestohlen worden.

Der Wagen hat noch 2 Jahre TÜV und ASU und einen SFR von 30% und der Wagen wird von meinen Kindern gefahren. Wenn ein Kind mit der Ausbildung fertig ist und ein neuer Wagen gekauft wird kann dieser Vertag weiter verwendet werden.

gehts hier jetzt darum, wie jemand sein auto auf billige art und weise entsorgen kann??
Garantiert nicht !!

Ich habe mir nun eine Parkkralle für das Lenkrad gekauft und werde eine Alarmanlage einbauen.

Denn die Jungs kommen wieder, Aussage der Polizei.
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