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Praktikum absolviert und danach Schlüssel verloren

 
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StarFox
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 10.03.06, 21:27    Titel: Praktikum absolviert und danach Schlüssel verloren Antworten mit Zitat

Hallo an alle im Forum.

Folgender Sachverhalt macht mir im Moment zu schaffen:

Person A absolviert ein Praktikum in der Kanzlei des X. Im Laufe des Praktikums bekommt A einen Schlüssel der Kanzlei von X ausgehändigt. Nach Beendigung des Praktikums, jedoch vor Rückgabe des Schlüssels, kommt dem A der Schlüssel der Kanzlei, der sich noch immer in seinem Besitz befindet, abhanden.

X seinerseits hat seine Kanzlei in einem Mehrparteienhaus angemietet und ist laut Vermieter nicht befugt, Nachschlüssel machen zu lassen. Weiterhin schließt der "verlustige" Schlüssel sowohl am Eingang der Kanzlei, als auch im Hauseingang und im Keller. Außerdem ist X verpflichtet, alle ihm ausgehändigten Schlüssel spätestens mit Ende des Mietverhältnisses zurück zu geben. Dies ist dem X jetzt aber nicht mehr möglich, da der dem A ausgehändigte Schlüssel nicht mehr auffindbar ist. Konsequenz ist die Notwendigkeit des Austauschens der Schlösser. Dabei entstehen Kosten, für die der A in Anspruch genommen werden soll. A hat jedoch eine Haftpflichtversicherung.

Fragen:
1.) Greift eine Haftpflicht in diesem Fall und würde für den Schaden aufkommen? Immerhin war A durch das Abhandenkommen des Schlüssels kausal für den entstandenen Schaden eines Anderen (in diesem Falle X).
2.) Macht es einen Unterschied, ob dem A der Schlüssel gestohlen wurde oder ob A den Schlüssel verloren hat? Würde eine Haftpflicht auch im Falle des Verlierens für den Schaden aufkommen?

Cheers
T.
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Blanker Hans
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 11.03.06, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Es kommt darauf an inwiefern der Schlüsselverlust über die bestehende PHV von A mitversichert ist. Der Einschluß Schlüsselverlust, kam erst in den letzten Jahren auf und wurde meist in die Optimal bzw. Topprodukte eingeschlossen. Wenn eine reine Standartdeckung vereinbart ist, wird mit keiner Regulierung der PHV zu rechnen sein.
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 13.03.06, 13:36    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte Schlüsselverlust mit eingeschlossen sein, wird dies vermutlich beschränkt sein auf fremde, private Schlüssel. Schlüsselverlust von beruflich genutzten Schlüsseln ist in der Regel nicht mitversichert.
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 13.03.06, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::
Sollte Schlüsselverlust mit eingeschlossen sein, wird dies vermutlich beschränkt sein auf fremde, private Schlüssel. Schlüsselverlust von beruflich genutzten Schlüsseln ist in der Regel nicht mitversichert.


Oh da kennst du aber "unsere" Produkte nicht Winken
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Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 13.03.06, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::
Oh da kennst du aber "unsere" Produkte nicht Winken


Schön für dich. Ich habe geschrieben das in der Regel beruflich genutzte Schlüssel nicht mitversichert sind. Von Grundsätzlich war keine Rede. Woher soll ich "eure" Produkte kennen? Meines Wissens nach hast du dich noch nicht geoutet ( außer das du immer ein Handtäschchen dabei hast ). Auf den Arm nehmen
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 13.03.06, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::

Ich habe geschrieben das in der Regel beruflich genutzte Schlüssel nicht mitversichert sind. Von Grundsätzlich war keine Rede.


<Klugscheißermodus an: "in der Regel" und "grundsätzlich" bedeutet im allgemeinen dasselbe, nämlich: es ist meistens so, aber es kann Ausnahmen geben. Wenn man "immer" meint, sollte man auch "immer" sagen. Klugscheißermodus aus>

(nur mal so nebenbei) Winken
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Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 13.03.06, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

@Eifeler: Ich bin über die Landesgrenzen hinaus bekannt für meinen Handtaschentick Winken

@Mogli: Du kleiner Klugscheißer du Sehr glücklich
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Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::
@Eifeler: Ich bin über die Landesgrenzen hinaus bekannt für meinen Handtaschentick Winken


Kann auch sehr interessant sein.... Winken
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Viele Grüße Eifeler
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::
ihuehn hat folgendes geschrieben::
@Eifeler: Ich bin über die Landesgrenzen hinaus bekannt für meinen Handtaschentick Winken


Kann auch sehr interessant sein.... Winken


???
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 14.03.06, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

aus dem angebot eines grossen deutschen versicherers.
Zitat:

Verlust von Privat- und Dienstschlüsseln
Auch den Verlust von Dienstschlüsseln sichern wir bis zu 10.000 EUR ab. Zusätzlich stehen bis zu 10.000 EUR für den Verlust privater Schlüssel zur Verfügung.



viele versicherer bieten ähnliches an gegen beitragzuschlag oder im topprodukt.
aber in der praxis zeigen sich viele kunden beratungsresistent. geiz ist ja bekanntlich geil.
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hi denotto,

beratungsresistent - das ist geiler als Geiz Ausrufezeichen

zurück zur eigentlichen Frage:

1. Ja, wenn lt. Bedingungen Abhandenkommen von Dienstschlüsseln versichert ist.

2. Bei einfachem Diebstahl: wohl Nein. Bei Verlieren: siehe: 1.
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chatterhand
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