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Betreuung eines erwachsenen Behinderten

 
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Marion.33
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 10.03.06, 14:07    Titel: Betreuung eines erwachsenen Behinderten Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe soeben dieses Forum gefunden und war sehr überrascht (und erfreut!) daß es so etwas gibt! Leider bin ich Laie und tu mich mit dem Gesetzesdschungel diesbezüglich nicht gerade einfach. Vor ein paar Tagen wurde ich von meiner Tante angesprochen (so ihre Worte, auch wenn ich manchem Thread schon entnehmen konnte, daß man das wohl nicht so sagt), ob ich für den im Herbst 18 Jahre alt werdenden mongoloiden Sohn die Vormundschaft übernehmen würde. Ich selbst tu mich einerseits damit sehr schwer, da ich weiß, daß hier eine ordentliche Verantwortung dahintersteht, wobei ich eigentlich auch hier schreibe, weil ich keine Details kenne, andererseits ist es doch mein Cousin. Es war und ist für mich kein Thema, daß ich sowieso für ihn immer da war und weiterhin auch bin und trotz großer Verwandschaft auch mit dem ältesten Bruder wohl die einzige sein werde, aber gleich Vormund oder Betreuer?? Es gibt zudem 3 ältere Geschwister.

Nachdem ich hier auch von "Leuten vom Fach" gelesen habe, meine Frage: wie nennt sich so ein Betreuer? Mein Cousin wäre ja erwachsen. Was würde auf mich zukommen - welche Pflichten sind damit verbunden? Kann ich meine Familie durch irgendwas schaden (z.B. finanziell, wenn mein Cousin doch mal Mist bauen sollte), da ich ja nur nach Herz und eben meinem "Laien-" Verstand entscheiden kann, aber kein fundiertes Fachwissen in diese Richtung besitze. Es ist für mich aufgrund meiner eigenen Situation auch nicht möglich, ihn bei mir zuhause aufzunehmen. Noch ist das alles auch kein Problem, noch sind seine Eltern (wenn auch bereits Mitte 60) in der Lage, selbst für ihn zu sorgen und zu erziehen. Aber was, wenn das nicht mehr geht? Was ist mit den Geschwistern? Gibt es sowas wie eine gesetzliche "Reihenfolge" oder könnte diesbezüglich - vorallem z.B. bei Fehlentscheidungen - mal Ärger auf mich zukommen? Es sind alles Fragen für die Zukunft. für die ferne Zukunft. Im Moment ist alles ok, es gibt keinen Streit, keine MEinungsverschiedenheiten und alle sind gesund und fit. Ich würde so eine Aufgabe aber auf Lebzeit dann übernehmen und nicht nur, solange es gut läuft. Daher möchte ich natürlich im Vorfeld soviel Infos sammeln wie möglich, um gezielt eine Entscheidung treffen zu können.

Ich bin dankbar für jeden Tipp, Hinweis oder sonstige Hilfestellungen und bedanke mich schonmal im voraus!

Lieben Gruß,
Marion
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Gast






BeitragVerfasst am: 13.03.06, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich -selbst mutter eines behinderten sohnes (27), möchte dir erst mal mein allerhöchsten respekt aussprechen!! Dies ganz ganz ehrlich und aufrichtig gemeint!!!

Es ist sehr schwer dir überhaupt etwas dazu sagen bzw raten zu können. Auch menschlich...

Deine tante muss schon sehr viel vertrauen in dir haben und viel von dir halten, denn es gehört schon etwas dazu überhaupt jemand als betreuer zu bestimmen, denn als eltern eines behinderten kindes ist man ein leben lang damit beschäftigt vor zu sorgen damit es dem kind später auch gut geht.

Ich als mensch würde sagen: horch in dir hinein und tue was du für richtig hältst. Überlege aber, dass es nicht leicht sein wird und es für dich und den behinderten auch sehr schmerzhaft sein wird, wenn du vielleicht eines tages nicht mehr für ihn sorgen kannst..., denn er wird es nicht verstehen können.

Für mich als betr. mutter sagt es alles aus, dass die tante dich gebeten hat... auch was die geschwister angeht....da ist meines erachtens wohl jeden kommentar überflüssig.

In unserem fall wird unsere tochter (incl. ehemann) die verantwortung für ihren grossen bruder übernehmen falls mit uns etwas passieren würde. Aber wir haben da ja auch schon vorgesorgt. Zb mit einem appartement in ihrem haus, was er beziehen wird wenn....

Laut anwalt ist es ohnehin sinnvoll wenn geschwister den behinderten betreuen wenn zb haus und/oder vermögen vorhanden ist.....aber dies würde am rande erwähnt als sie die betreuung hat beglaübigen lassen...

ich wünsche dir das aller aller beste und hoffe, dass sich noch mitglieder melden, die dir vielleicht "richtig" und fachmännisch antworten können.

mfrgr
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Marion,

zur ersten Einführung können Sie folgenden Artikel lesen:
http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=21

Ich würde Ihnen empfehlen, einmal ein Gespräch mit der Betreuungsstelle des Landkreises bzw. der Gemeinde zu führen. Diese sind zur kostenlosen Beratung verpflichtet. Hier können Sie alle Fragen loswerden.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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