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Abschlußbericht + Abschlußrechnung bei Anwaltwechsel???

 
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hesixvs
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.03.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 10:44    Titel: Abschlußbericht + Abschlußrechnung bei Anwaltwechsel??? Antworten mit Zitat

Frage Frage Frage Was muss formel und sachlich in Abschlußbericht + Abschlußrechnung des RA/Kanzlei angeführt sein, wenn ich den RA wechsel, weil u.a. dieser Kanzlei und Standort gewechselt hat?
Gibt es dazu bindende Richtlinien/Vorschriften auf die ich mich berufen kann bzw. an die sich der RA halten muß??
Frage Frage Frage
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Jaein.... für die Rechnung gelten gewisse Standards, die bei gewerblichen Mandaten zwingend sind und daher auch bei Privatleuten angewendet werden:

Rechnungsersteller, Rechnungsempfänger, Rechnungsnummer, Datum, Leistungszeitraum, angewendete RVG-Vorschrift, Gegenstandswert, angewendete RVG-VV-Nr mit Bezeichnung, Höhe der Gebühr, geleistete Vorschusszahlungen, Steuernr., Unterschrift

Allerdings kann sich nur ein gewerblicher Mandat auf Fehler in diesem System berufen.

Abschlussberichte sind meines Erachtens nicht nötig. Nach Bezahlung der Gebühren wird die Handakte übergeben und der neue Anwalt kann daraus alle Infos ziehen. Das soll er ruhig persönlich tun, schliesslich nimmt er noch mal die gleichen Gebühren wie der erste Anwalt....
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Milo hat folgendes geschrieben::
Rechnungsersteller, Rechnungsempfänger, Rechnungsnummer, Datum, Leistungszeitraum, angewendete RVG-Vorschrift, Gegenstandswert, angewendete RVG-VV-Nr mit Bezeichnung, Höhe der Gebühr, geleistete Vorschusszahlungen, Steuernr., Unterschrift

Allerdings kann sich nur ein gewerblicher Mandat auf Fehler in diesem System berufen.


@ Milo:

Woraus entnehmen Sie diese Einschränkung?
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, es im Buch "RVG für Anfänger" gelesen zu haben. Da ich aber gerade mit Grippe zu Hause weile und das Buch im Büro ist, lasse ich mich natürlich gerne korrigieren.

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass fortlaufende Rechnungsnummer, Steuernummer und Leistungszeitraum nur erforderlich sind, damit der Gegenpart die VSt ziehen kann und das Fehlen selbiger Angaben gegenüber Privatpersonen unschädlich ist.
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Ergänzung zu Milo:

Erforderliche Angaben bei Rechnung gegenüber Vorsteuerabzugsberechtigten:

§ 14 Abs. 4 UStG

http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

Gruß
Peter H.
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Gruß
Peter H.
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

@ Milo:

Ah, da hatte ich Sie falsch verstanden. Ich hatte den Einwand hinsichtlich des gewerblich tätigen Mandanten auf sämtliche aufgeführten Punkte (angewandte Vorschrift, Gegenstandswert, VV-Nr. etc.) bezogen.

Gute Besserung! Smilie
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