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Hallo an Alle.....
Ich habe mir letztes Jahr im August eine spezielle Gitarre anfertigen lassen. Neupreis 8/05 für 1.000,- €. (alles Handarbeit!).
Diese Gitarre wurde von einem Bekannten beschädigt. der Bauch ist komplett aufgeplatzt. Also Totalschaden. Jetzt will die Privathaftpflicht des Schädigers diese Gitarre wohl reparieren lassen. Dazu kam ein Vertreter von der Versicherung und hat meine Gitarre mitgenommen, um sie einem Gitarrenspezialisten vorzuzeigen. Nur das Problem ist dabei, dass dieses Instrument nie seinen ursprünglichen Klang bzw. Zustand haben wird.
Was kann ich da machen? Wie kann ich gegen diese Versicherung vorgehen? Vielen Dank schon mal im Voraus.[/b]
Was kann ich da machen? Wie kann ich gegen diese Versicherung vorgehen?
zunächst mal die Ansprüche dezidiert darlegen. Es handelt sich ja offenbar um einen Totalschaden, Reparatur würde nicht den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Sollte das zu klären sein, würde die gegnersiche Versicherung den aktuellen Zeitwert (den Wert, den das Instrument vor dem Schaden hatte) bezahlen. Wieviel das im Einzelfall ist, darum kann man sich heftigst streiten.
Der Geschädigte ist grundsätzlich beweispflichtig für die Höhe des Schadens (dazu braucht´s hier ein geeignetes Sachverständigenguthachten).
Und wenn sich die gegnerische Versicherung den Argumenten des Geschädigten verschließt, hilft letztendlich nur eine Klage vorm Amtsgericht. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Jetzt will die Privathaftpflicht des Schädigers diese Gitarre wohl reparieren lassen. Dazu kam ein Vertreter von der Versicherung und hat meine Gitarre mitgenommen, um sie einem Gitarrenspezialisten vorzuzeigen. (...) Was kann ich da machen? Wie kann ich gegen diese Versicherung vorgehen? Vielen Dank schon mal im Voraus.
Hervorhebungen durch mich
Ääh - ich habe da ein Verständnisproblem (mal abgesehen davon, daß Mogli mal ganz dringend die Forenregeln lesen und dann beachten sollte ): anscheinend hat der Geschädigte doch noch überhaupt keine Ahnung, was der von der Versicherung beauftragte Gitarrenspezialist nach Begutachtung des Schadens sagen wird. Warum wartet er das also nicht erst ab, sondern unterstellt jetzt schon irgendetwas und denkt über echtliche Schritte nach? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Eigentlich unterstelle ich der Versicherung ja gar nichts. Der Vertreter hat halt gemeint, dass alle Instrumente reparabel seien und diese auch....... Weil es ja günstiger für die Versicherung sei. Das hat der Vertreter am Telefon gesagt. Und noch einen blöden Spruch gelassen, wie: Der Klang wird dann vielleicht ja besser, und Sie haben mehr davon...
Und mich fragt, ob ich das beruflich mache und Musik studiert habe?!?!?! Was hat das mit dem Schaden zu tun?!?!?! Tut das was zur Sache??
Muss ich mir sowas gefallen lassen, nur weil ein Schadensbeauftragter die Kosten für die Versicherung so niedrig wie möglich halten will, und dem Schädiger dadurch nur Nachteile entstehen. Schließlich wäre das Instrument (falls es repariert werden sollte) ja nicht mehr schadenfrei und im ursprünglichen Zustand sein.
Was ich noch erwähnen wollte: Es ist eine türkische Gitarre aus (6 Jahre getrocknetem) Walbeerbaum mit Elektroanschluss.
wenn nachteile nach der reparatur vorliegen, dann lassen sich diese belegen, im zweifel durch einen sachverständigen.
dann kann man sagen: die reparatur kann so nicht akzeptiert werden, man gibt dann die gitarre zurück und bekommt den zeitwert, oder man denkt über eine wertminderung nach, oder...
dazu wäre es tatsächlich interessant zu wissen, zu welchem zweck die gitarre benutzt wird? beruflich und da professionell? privat? hängt an der wand zur deko?
für einen hochkartigen orchesterspieler wäre es u.u. nicht zumutbar, auch nur eine minimale abweichung der klangeigenschaften hinzunehmen...wird die gitarre dagegen nur mal an der geburtsfeier der oma ausgepackt, kann ein solcher nachteil durchaus auch mit einer wertmindung finanziell ausgeglichen werden. mal so als beispiel... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 15.03.06, 12:40 Titel:
Sniper hat folgendes geschrieben::
Muss ich mir sowas gefallen lassen, nur weil ein Schadensbeauftragter die Kosten für die Versicherung so niedrig wie möglich halten will, und dem Schädiger dadurch nur Nachteile entstehen.
Nochmal: warum warten Sie nicht erstmal ab, was der 'Spezialist' sagt? Das Gerede des Versicherungsmenschen hat doch überhaupt keinen sittlichen Nährwert! _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
also der versicherungsmitarbeiter hat angerufen und mitgeteilt, dass wohl der gitarrenspezialist gesagt haben soll, dass dieses instrumet sehr wertvoll, aus handarbeit und der bauch aus einem teil besteht (waldbeerbaumstamm), aber man könne dieses instrument reparieren..... ist aber sehr aufwendig, ca. 350 € !!! Neupreis 1000 €, es war 5 monate alt!! dem geschädigten passt das natürlich nicht, weil das instrument 1. nicht mehr unbeschädigt (zwar repariert) ist. 2.ein wertverlust entstanden ist, 3. er nicht glauben kann, dass angeblich kein klangunterschied entsteht.
die versicherung möchte natürlich so günstig wie möglich nach kostenvoranschlag abrechnen.
was kann der geschädigte jetzt vornehmen? Rechtsanwalt??? wer muss diese kosten übernehmen?? eigentlich doch die versicherung?!?!?!
Ich habe jetzt den ganzen Thread nicht gelesen, aber:
Anruf des VR-Mitarbeiter? Auf jeden Fall erst einmal die schriftliche Stellungnahme inkl. Kopien des Gutachtens abwarten/anfordern (ggfl. RA einschalten).
Grundsätzlich hat der VN/Geschädigte aus Gründen der Schadenminderung die Reparatur -soweit fachlich einwandfrei- (evtl. zzgl. einer Wertminderung) zu akzeptieren.
Sofern sich im Nachinein im aktuellen Fall eine Klangbeeinträchtigung einstellt (der Nachweis obliegt im Zweifel dem Geschädigten (der Schaden ist nachzuweisen ! )) ist die Wertminderung bzw. erfolgreiche Wiederherstellung fraglich, aber wie gesagt: sicher schwer nachzuweisen.
Ich würde mal behaupten: Der Grad ist sehr schmal. Handelt es sich den um ein Gerät zur Berufsausübung / aus welchem Grund wurde das Instrument angefertig / ist es das einzige Instrument oder beruflich für ein bestimmtes Projekt (Combo/Band) angefertigt worden, mit bestimmten, definierten Klangeingenschaften?
Ich meine laienhaft: Ein Klangunterschied für eine privat genutze "Klampfe" der Hausmusik hört niemand - aber ist das Gerät mit einer definierten Charakteriestik bestellt und geliefert worden..... - stellt sich nur noch die Frage: Wer verleiht so ein Schmuckstück? _________________ MfG,
Duisburger
sniper,
mal angenommen, sie hätten ihre gitarre selbst beschädigt.
was würden sie machen?
und nochmal: zu welchem zweck wird die gitarre denn nun eingesetzt? (sollte im zweifel belegbar sein..) _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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