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dschuler noch neu hier
Anmeldungsdatum: 14.03.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 14.03.06, 11:50 Titel: Wechsel Rechtschutzversicherung-wer zahlt wann? |
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Hallo,
ich würde gerne Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt wissen:
Aus einem alten Mietverhältnis steht noch die Kautionrückzahlung aus. Diese soll nun eingeklagt werden.
Zum Zeitpunkt "Beendigung des Mitverhältnisses" war Rechtschutzversicherungsvertrag A (natürlich inkl. Mietrechtschutz) in Kraft. In der Zwischenzeitlich hat der Versicherungsnehmer diese Rechtschutzversicherung A gekündigt und ist zu einer anderen Rechtsschutzversicherung B gewechselt.
Welche Rechtschutzversicherung muss nun die Kosten zur Klage der Kautionsrückforderung heute tragen: Versicherung A, die zum Zeitpunkt des Mietverhältnisses (und noch einige Monate darüber hinaus) bestand; oder Versicherung B, die aktuelle Rechtschutzversicherung?
Vielen Dank für Eure Einschätzung!
Daniela |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 14.03.06, 13:22 Titel: Re: Wechsel Rechtschutzversicherung-wer zahlt wann? |
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| dschuler hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
ich würde gerne Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt wissen:
Aus einem alten Mietverhältnis steht noch die Kautionrückzahlung aus. Diese soll nun eingeklagt werden.
Zum Zeitpunkt "Beendigung des Mitverhältnisses" war Rechtschutzversicherungsvertrag A (natürlich inkl. Mietrechtschutz) in Kraft. In der Zwischenzeitlich hat der Versicherungsnehmer diese Rechtschutzversicherung A gekündigt und ist zu einer anderen Rechtsschutzversicherung B gewechselt.
Welche Rechtschutzversicherung muss nun die Kosten zur Klage der Kautionsrückforderung heute tragen: Versicherung A, die zum Zeitpunkt des Mietverhältnisses (und noch einige Monate darüber hinaus) bestand; oder Versicherung B, die aktuelle Rechtschutzversicherung?
Vielen Dank für Eure Einschätzung!
Daniela |
Ich würde mal behaupten, die Versicherung die wirkte, als sich klarstellte, dass es zu einem Gerichtsverfahren kommen würde. |
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denotto Gast
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Verfasst am: 14.03.06, 14:38 Titel: |
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| bei nahtlosem vertragsübergang würde ich mich erstmal an die neue RS wenden. |
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chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 14.03.06, 14:38 Titel: |
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Hi,
das werden die Versicherer untereinander klären müssen.
Wichtig ist z.B., daß lückenloser Versicherungsschutz beim Wechsel bestanden hat.
Der Versicherungsfall ist beim aktuellen Versicherer anzuzeigen. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 14.03.06, 15:39 Titel: |
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Bevor hier noch mehr Kristallkugeln bemüht werden : was sagen denn die Versicherungsbedingungen? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 14.03.06, 15:51 Titel: |
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| Biber hat folgendes geschrieben:: | Bevor hier noch mehr Kristallkugeln bemüht werden : was sagen denn die Versicherungsbedingungen? |
Was sollen denn die V-Bedingungen über den "Versicherungsbeginn" aussagen
Da kann ja viel drinnen stehen,... aber wenn der Vertrag zu dem Zeitpunkt noch nicht geschlossen war, war er eben noch nicht geschlossen... |
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denotto Gast
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Verfasst am: 14.03.06, 15:54 Titel: |
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| Biber hat folgendes geschrieben:: | Bevor hier noch mehr Kristallkugeln bemüht werden : was sagen denn die Versicherungsbedingungen? |
....einfach mal nachlesen in den bedingungen. da steht das sicher explizit drin.  |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 14.03.06, 16:00 Titel: |
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| Dookie82 hat folgendes geschrieben:: | Was sollen denn die V-Bedingungen über den "Versicherungsbeginn" aussagen | Für den Versicherungsbeginn braucht es die Versicherungsbedingungen nicht, der sollte doch wohl auf dem Antrag und dann auf dem Versicherungsschein festgelegt sein. Aber ziemlich sicher findet sich in den Versicherungsbedingungen etwas über den Beginn der Leistungspflicht!
| Dookie82 hat folgendes geschrieben:: | | Da kann ja viel drinnen stehen,... aber wenn der Vertrag zu dem Zeitpunkt noch nicht geschlossen war, war er eben noch nicht geschlossen... |  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 14.03.06, 16:10 Titel: |
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| Zitat: | Für den Versicherungsbeginn braucht es die Versicherungsbedingungen nicht, der sollte doch wohl auf dem Antrag und dann auf dem Versicherungsschein festgelegt sein. Aber ziemlich sicher findet sich in den Versicherungsbedingungen etwas über den Beginn der Leistungspflicht! |
Nur ruhig Brauner
Die Versicherungsbeginne stehen übrings im VVG nicht in den Bedingungen!
Deutsches Gesetz und so, weiste Da ist alles genau geregelt, was Versicherungsbeginne angeht und so... nunja, da helfen auch keine anderweitigen Bedingungen was...
und wie du schon sagtest, das Antragsdatum steht ja auf dem Versicherungsschein, sagt aber nix darüber aus, ob er jetzt über die eine oder die andere Gesellschaft versichert war...  |
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denotto Gast
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Verfasst am: 14.03.06, 16:22 Titel: |
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nochmal gaanz laangsam.
wenn ein lückenloser übergang von einer zur anderen gesellschaft besteht, übernimmt die neue versicherung federführend die schadensregullierung. intern wird das mit dem vorherigen versicherer geregelt. |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 14.03.06, 16:31 Titel: |
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| denotto hat folgendes geschrieben:: | nochmal gaanz laangsam.
wenn ein lückenloser übergang von einer zur anderen gesellschaft besteht, übernimmt die neue versicherung federführend die schadensregullierung. intern wird das mit dem vorherigen versicherer geregelt. |
Wie bei einer klassischen Doppelversicherung...
bestes Beispiel: Wohngebäude- / Hausratversicherung |
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chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 14.03.06, 17:22 Titel: Kommt mal wieder runter... |
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Hi,
also Daniela wollte nur wissen, welcher Versicherer in der Leistungspflicht ist.
Ich habe dazu meinen Senf schon abgegeben und denotto ist auch auf meiner Fährte.
Da zu Danielas altem Versicherer keine unmittelbare vertragliche Beziehung mehr besteht, habe ich ihr empfohlen sich an ihren aktuellen Vertragspartner zu wenden.
Ich habe von so was wie einer 'Nachhaftung' gehört. Schließlich hat der alte Versicherer ja auch das Risiko getragen und die Prämie vereinnahmt. Möchte mich jetzt aber nicht weiter aus dem Fenster lehnen ohne das Nachgelesen zu haben bzw. ohne genaue Details dieser Angelegenheit zu kennen... _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 14.03.06, 20:56 Titel: |
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Ansich ist es mir ja schon fast zu blöd, aber...
| Dookie82 hat folgendes geschrieben:: | | Die Versicherungsbeginne stehen übrings im VVG nicht in den Bedingungen! | Das der Versicherungsbeginn nicht in den Versicherungsbedingungen steht, hatte ich m.E. schon erwähnt.
Und ob der Versicherungsbeginn im VVG steht, kann ich nicht beurteilen, halte das aber bis zum Beweis des Gegenteils für ein wildes Gerücht. Bei den Versicherungen, die ich habe, stand er jedenfalls im jeweiligen Antrag und steht jetzt im dazugehörigen Versicherungsschein. Das Antragsdatum kann ich auf dem Versicherungsschein allerdings nirgendwo entdecken.  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 14.03.06, 21:04 Titel: |
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| denotto hat folgendes geschrieben:: | nochmal gaanz laangsam.
wenn ein lückenloser übergang von einer zur anderen gesellschaft besteht, übernimmt die neue versicherung federführend die schadensregullierung. intern wird das mit dem vorherigen versicherer geregelt. | Ich bin immer wieder aufs Neue erstaunt, wie hier im Forum locker irgendwelche Aussagen gemacht werden, die nicht den Hauch eines Zweifels emthalten. Deshalb auch in diesem Fall die Frage: sind Sie möglicherweise in relevanter Funktion bei oder für eine Versicherung tätig oder haben Sie eine andere, zuverlässige Quelle für Ihre Behauptung? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 15.03.06, 09:07 Titel: |
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| Zitat: | Ich bin immer wieder aufs Neue erstaunt, wie hier im Forum locker irgendwelche Aussagen gemacht werden, die nicht den Hauch eines Zweifels emthalten. Deshalb auch in diesem Fall die Frage: sind Sie möglicherweise in relevanter Funktion bei oder für eine Versicherung tätig oder haben Sie eine andere, zuverlässige Quelle für Ihre Behauptung? |
Hierzu kann ich nur sagen, dass er damit schon Recht hat! Es kommt darauf an, wann der Versicherungsanspruch entstanden ist... lag er in dem Zeitraum, in dem er über die alte Versicherung geschützt war, so ist er auch über die alte Versicherung versichert, da der Versicherungsschutz ja dann zu diesem Zeitpunkt über die Altversicherung lief bzw. gedeckt war! Nachzuweisen gilt es nur, der Versicherung zu beweisen, dass der Anspruch auch während dieser Versicherungsperiode entstanden ist.
Er hat also wie bereits bestätigt Recht mit seiner Aussage!
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