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Verfasst am: 14.03.06, 18:36 Titel: Unterschied von Vermittlern und Beratern
aus einem für mich aktuellem Anlaß stelle ich die Frage, ob es einen grundsätzlichen Unterschied zwischen den Begriffen "Vermittlern" und "Beratern" gibt. Muß der eine im Erstgespräch mehr aufklären als der andere? Ist nicht doch ein Berater auch ein Vermittler?
Liegt der Unterschied nur daran, dass der Vermttler Provision der vermittelnden Firma bekommt und der Berater vom Kunden bezahlt wird und deswegen evtl. mehr über Chancne und Risiken aufklären muß als der Vermittler (z.b. bei einer privaten Altersvorsorge)?
Gibt es da aktuelle Rechtsprechungen? _________________ Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen
ein versicherungsvermittler erhält seine provision vom versicherer.
versicherungsberater erhalten ihre vergütung vom kunden
Zitat:
Versicherungsberater/innen beraten und betreuen Selbstständige, Firmen, Privatkunden und Behörden bedarfs- und personenorientiert über Personen-, Sach- und Vermögensschadenversicherungen. Sie erstellen Risikoanalysen für ihre Kunden, beraten über den Versicherungsschutz, der auf die Bedürfnisse des jeweiligen Auftraggebers zugeschnitten ist und vertreten ihre Mandanten im Schadensfall gegenüber der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Sie prüfen bestehende Versicherungen, entwickeln bestmögliche Versicherungskonzepte, verhandeln im Auftrag ihrer Mandanten mit Versicherungsunternehmen und vertreten aktiv deren Interessen bei Schadensregulierungen.
Dabei üben sie - nach dem Rechtsberatungsgesetz - eine beratende und gutachterliche Tätigkeit aus, die Vermittlung oder der Verkauf von Versicherungen gehört nicht in ihr Aufgabengebiet und ist ihnen auch nicht gestattet. Auf Wunsch erhält der Mandant Namen und Adressen der in Frage kommenden Versicherungsunternehmen mitgeteilt. Eine der Hauptaufgaben ist es, durch eigene Maßnahmen des Versicherungsnehmers Versicherungskosten zu vermeiden. Nach Meinung der Verbraucherzentralen sind viele Bürger falsch oder überversichert.
Versicherungsberater/innen sind neutral und unabhängig, d.h. sie arbeiten nicht im Auftrag einer Versicherung, sondern erhalten ihre Vergütung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), entweder aus dem Streitwert oder nach einem schriftlich zu vereinbarenden Stunden- oder Tagessatz, von ihren Mandanten, somit ist die notwendige Neutralität und Unabhängigkeit gegenüber den Versicherungsgesellschaften, im Gegensatz zu deren Vertretern und Maklern, gewährleistet. Ihre Tätigkeit üben sie freiberuflich, selbstständig und eigenverantwortlich aus.
Für den Zugang zur Tätigkeit sind die Ausbildungen als Versicherungskaufmann/-kauffrau, als Versicherungsfachwirt/in oder als Fachwirt/in für Finanzberatung hilfreich, aber auch juristische Vorbildungen oder ein Abschluss als Betriebswirt/in. Unerlässlich ist langjährige Berufserfahrung in der Versicherungswirtschaft.
Der Beruf Versicherungsberater/in gehört zu den rechtsberatenden Berufen und darf nur ausgeübt werden, wenn eine von der zuständigen Justizbehörde - Amtsgericht oder Landgericht - nach eingehender und bestandener Prüfung erteilte Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz erteilt wurde.
ah ja, vielen Dank für die Infos, war schonmal sehr hiflreich
Ich hab auf der Visitenkarte meines damaligen "Vermittlers" oder "Beraters" einer privaten Altersvorsorge nachgeschaut, ob da was steht, was er ist. Als Berufsbezeichnung steht da nur "Bankkaufmann". Deutet das auf einen Vermittler oder auf einen Berater hin? Das ist im Moment ganz wichtig für mich. Bzw. wo kann ich heraus bekommen, als was er wirklich tätig ist? Bei der IHK? Wenn die die Auskunft geben.
Danke schonmal. _________________ Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 14.03.06, 20:39 Titel:
Hi,
um sich 'nur' Bankkaufmann schimpfen zu dürfen, muß man eine entsprechende Ausbildung mit abschließender Prüfung absolvieren.
Geschützte Berufsbezeichnung!
Wenn Sie Zweifel an der Qualifikation haben, lassen Sie sich doch Nachweise vorlegen. Fragen Sie auch nach für welches Unternehmen er in welcher Funktion tätig ist.
Wie denotto dargelegt hat, besteht ein gewaltiger Unterschied zwischen einem Versicherungsberater und einem Versicherungsvermittler.
Bei den Vermittlern kann man noch nach Einfirmenvertretern, Mehrfachagenten und Maklern unterscheiden. Makler und Mehrfachagenten mit entsprechender Berufserfahrung und Ausbildung würde ich bevorzugen. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Hallo chatterhand,
es geht nicht darum, ob ich Zweifel an seiner Qualifikation habe. Es geht darum, in welcher Funktion er mir gegenüber beim Abschluß eines Vertrages für eine private Altersvorsorge aufgetreten ist. Da geht´s um die Haftungsfrage für eine evtl. fehlerhafte Beratung seinerseits. Ist er ein Vermittler gewesen, dann hätte er wohl nicht so viel aufklären müssen, wie ein Berater. Mirist er damals als "freier Finanzmakler" vorgestellt worden.
Also doch ein Vermittler? Er hat mich nämlich damals um einige Umstände, die sehr wichtig für den Vertragsabschluß waren, nicht aufgeklärt. Ich sehe es zwar so, daß er es hätte auch als Vermittler sagen müssen, sobald dies Vertragsrelevante Daten sind. Vermittler Hin, Berater Her. Aber ob die Rechtsprechung das ähnlich sieht? Bin nämlich kurz davor deswegen zu klagen. Als Beispiel sei gesagt, daß er mir bei dem "Vermittlungsgespräch" erst drei verschiedene Modelle (Kapitallebensversicherung, Fondsgebundene Lebensversicherung usw) angeboten hat und dann als letztes, kam er mit der atypisch stillen Beteiligung angehechelt. Erst dann wurde klar, daß er eine Vermittlungsprovision kassieren wird. Ist natürlich jetzt erst im nachhinein einem klar geworden, wie trickreich er damals vorging. Schlauer Bursche, für sich, nicht mir gegenüber. _________________ Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 14.03.06, 21:11 Titel:
smashy hat folgendes geschrieben::
Es geht darum, in welcher Funktion er mir gegenüber beim Abschluß eines Vertrages für eine private Altersvorsorge aufgetreten ist.
Wenn Sie die von denotto zitierte Quelle nochmal lesen wollten, sollten Sie sich die Frage selber beantworten können. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
also auch beim nochmaligen durchlesen von denotto beißt sich das doch mit meiner "Beratung/Vermittlung". Meines Erachtens hat mein Vermittler beides getan. Erst beraten (indem er verschiedene Modelle vorstellt) und dann vermittelt, weil er auch das Agio kassiert hatte. Ist mir aber auch jetzt erst durch diesen Threat hier gekommen. Bin ich da richtig in meiner Vermutung? _________________ Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen
Es handelte sich um einen Vermittler, wie unschwer zu erkennen. Ein Versicherungsberater darf keine Abschlüsse tätigen, er spricht auschließlich Empfehlungen aus.
In Deutschland gibt es nur wenige zugelassene Versicherungsberater. Weitere Informationen erhalten Sie unter folgender Seite im Netz.
ah ok, vielen Dank. Interessant ist halt bei dieser Geschichte daß auch der BGH immer wieder Urteile über diese Firma gefällt, wobei er jedesmal sagt, daß auch der Vermittler über sämltiche negativen wie positiven Aspekte im Vermittlungsgespräch aufklären muß. Bei Interesse kann ich auch gerne Aktenzeichen geben. Das bringt mich nu doch ein wenig durcheinander _________________ Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 14.03.06, 22:35 Titel:
Hi smashy,
ich liebe es, wenn man eine allgemeine Frage stellt, und erst nach x Antworten zum wahren Kern der Frage kommt.
Also: es ist eine atypisch stille Beteiligung vermittelt worden?
Dann hat das überhaupt nix mit Versicherungen zu tun
Checken Sie, ob Ihre Rechtsschutz Ihnen Deckung in der Sache gewähren würde. Tut sie das, nehmen Sie sich einen im Kapitalanlagerecht versierten RA, der schon Verfahren gegen die Gesellschaft gewonnen hat, an der Sie sich beteiligt haben.
PS edit:
Eben habe ich dieses Posting von Ihnen im Gesellschafts und Handelsrecht gefunden:
echt? Das habe ich wirklich nicht gewußt bzw. auch nicht vermutet, daß eine atpypisch stille Beteiligung nichts mit Versicherungen bzw. dem Unterschied Vermittler und Berater zu tun hat. Da zumindest die Gegenseite genau das behauptet, daß die fehlerhafte Beratung auf einen Berater nicht anzuwenden sei. Leider habe ich keine Rechtsschutz. Bzw. hat mein Vater eine, der auch solche Verträge zum Steuern sparen unterschrieben hatte.
Seine Rechtsschutzversicherung hat es abgelehnt, da sie keine Aussicht auf Erfolg sehen. Soviel zu dem Thema. Was ist es in diesem Falle denn? _________________ Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 15.03.06, 16:51 Titel:
Hi smashy,
wenn Ihnen außergerichtlich etwas angeboten wird, sollten Sie dieses Angebot annehmen, wenn Sie keine besseren Karten haben als hier und im anderen Forum dargestellt. Bei Ihrem Vater hat die RS-Vers. ja abgelehnt!
Ich kenne auch Fälle, wo der von Ihnen angesprochene Unterschied thematisiert wird.
Aber: da spielen auch noch etliche weitere Begleitumstände eine Rolle, die hier noch nicht mal ansatzweise zur Sprache gekommen sind und in einem Forum mE auch nicht erschöpfend ausdiskutiert werden können.
IdR gibt es zu solchen Dingen spezielle Foren in denen man evtl. fündig wird. Ist für meine Begriffe in Ihrem Fall wegen der relativ geringen Beträge um die es geht, vertane Zeit.
Ich würde an Ihrer Stelle kein Prozessrisiko eingehen und es schon gar nicht ohne versierten Fachanwalt versuchen...
Der Spatz in der Hand..., wenn Sie verstehen, was ich meine. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
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