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ich habe im Frühjahr 2003 eine Online- Rechtsberatung für 60 Euro in Anspruch genommen. Diese 60 Euro wurden damals von meinem Konto per Lastschrift eingezogen. Im Oktober wurden die 60 Euro nochmals eingezogen. Da ich damals einige Zeit unterwegs war merkte ich das nicht gleich. Ich schrieb dem Anwalt eine eMail als ich es feststellte, er wollte von mir genaue Daten wissen. Da ich unterwegs war, war das schwierig für mich nachzuschauen und schrieb ihm, er solle es selbst überprüfen. Ich hörte nichts mehr von ihm und die Frist war abgelaufen, um die Lastschrift bei der Bank zurückzuholen. Ich schrieb noch mehrere mails, auch ohne Antwort.
Da ich immer viel Arbeit habe, kümmerte ich mich nicht mehr darum, schickte in diesem Jahr noch ein Fax los, dass ich das Geld zurückhaben wolle mit entsprechenden Kontoauszügen, auch wieder keine Antwort.
Wegen 60 Euro lohnt es sich nicht zum Anwalt zu gehen. Aber es fällt mir immer wieder ein und ärgert mich. Hat jemand einen Tipp, wie ich noch an das Geld kommen kann? Wann verjährt der Anspruch?
Weiss ich nicht. Aber ich hole mir Geld immer sofort zurück, wenn ich weiss, dass der Andere keinen Anspruch darauf hat. Der kann ja dann begründen, warum er das haben will. Wenn ich mich geirrt habe (?!), zahle ich maximal die Bankkosten plus evt. ein wenig Zins. Fertig.
Habe ich damals bei einer Greencard-Lotterie gelernt. Lehrgeld damals 125 DM.
Weiss ich nicht. Aber ich hole mir Geld immer sofort zurück, wenn ich weiss, dass der Andere keinen Anspruch darauf hat. Der kann ja dann begründen, warum er das haben will. Wenn ich mich geirrt habe (?!), zahle ich maximal die Bankkosten plus evt. ein wenig Zins. Fertig.
Habe ich damals bei einer Greencard-Lotterie gelernt. Lehrgeld damals 125 DM.
hallo,
klar hätte ich das gleich holen müssen, war aber nicht da, und dann wurde ich erst mal vertröstet und dann war es zu spät, wollte eben wissen, was ich jetzt noch für ne Möglichkeit habe und ob.
Gruß R.
Mahnverfahren. Zur Not über Anwalt, wenn sich jemand für den Streitwert findet.
In diesem Fall aber besser vorher nochmals mahnen mit Fristsetzung und Einschreiben/Rückschein, damit die Verzugsfrage zweifellsfrei geklärt ist.
Gruß,
friendofbenny
Hallo,
danke für die Antwort. Kann ich als Privatperson eine Mahnung mit Fristsetzung schreiben? Oder soll ich das über unser Geschäft machen? Die Rechtsberatung war allerdings für mich als Privatperson. Ich weiß nur nicht, ob Privatpersonen Rechnungen bzw. Mahnungen schreiben können.
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