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Zweiten Anwalt?

 
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Klaus B
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Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 18:44    Titel: Zweiten Anwalt? Antworten mit Zitat

Person M geht wegen eines Problems mit seinem Arbeitgeber zu Rechtsanwalt R und lässt sich dort beraten. R schreibt den Arbeitgeber mehrfach an.

Da M ein wenig unsicher ist, würde er bevor er eine Klage einreicht, gerne eine zweite Meinung bei Rechtsanwalt Z einholen.

Muss M Rechtsanwalt Z davon unterrichten, dass Rechtsanwalt R bereits tätig ist?
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Cicero
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach nicht, wenn Sie den Rechtsanwalt Z ausdrücklich nur um eine Einschätzung bitten und klarstellen, dass er weder gerichtlich noch außergerichtlich tätig werden soll. Aber was spricht denn dagegen, es ihm zu sagen?
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Klaus B
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
Meiner Meinung nach nicht, wenn Sie den Rechtsanwalt Z ausdrücklich nur um eine Einschätzung bitten und klarstellen, dass er weder gerichtlich noch außergerichtlich tätig werden soll. Aber was spricht denn dagegen, es ihm zu sagen?


Dagegen spricht nichts! Smilie Ich möchte es nur wissen.

Müsste den Anwalt Z das Mandant ablehnen, wenn er weiß, dass da noch ein Kollege tätig ist?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Nö, man kann sich durchaus in derselben Sache von mehreren Anwälten vertreten lassen. Im Strafrecht gar nicht so unüblich. Allerdings würde Z wohl schon aus Gründen der sinnvollen Vertretung darauf bestehen, daß er mit R zusammen arbeiten kann bzw. weiß, was dieser bereits getan hat. Wäre im günstigsten Fall Blödsinn (wenn Z etwas schreibt, das R schon geschrieben hat), im schlimmsten Fall desaströs (wenn R einen Vergleich aushandelt und Z parellel Klage einreicht o.ä.).

D.h. in so einer Konstellation sollten die Kompetenzfelder klar vom Mandanten (oder einem der beteiligten Anwälte als "head") vorgegeben werden, ansonsten gilt nämlich: zu viele Köche verderben den Brei.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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