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Hallo!
Sorry,falls ich etwas oT sein sollte,aber dieses Forum hier schien mir am passensten. Ich habe mir bei einem bekannten Auktionshaus einen DVD-Player ersteigert (dem Bild nach zu Urteilen NoName).Auf Nachfrage beim Verkäufer,ob er denn den Hersteller kenne (wegen Bezugmöglichkeiten für Firmwareupdates). Seine Antwort: Er wisse es zwar, DÜRFE den Hersteller aber nicht preisgeben,da die Ware nicht unter eigenem Logo des Herstellers,sondern unter einem "Discounter-Logo" vermarktet werden (sollte). Es wäre gesetzlich so vorgeschrieben,daß er in diesem Fall den Namen des Herstellers nicht rausgeben darf. Kann mir jemand sagen,in welchem Gesetz das steht ?
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 15.03.06, 11:17 Titel:
Hallo,
wird kein Gesetz geben. Es sind i.d.R. Vertragsabreden zwischen Hersteller und Discounter die mit dicken Vertragsstrafen abgesichert sind. Der Discounter wird sich hüten den Hersteller zu nennen... aber das weil Vertrag es vorsieht, nicht das Gesetz.
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