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Wie komme ich wieder in die gesetzliche Krankenversicherung

 
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Fiego
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.03.06, 12:18    Titel: Wie komme ich wieder in die gesetzliche Krankenversicherung Antworten mit Zitat

Ich brauche unbedingt eure Hilfe. Keine gesetzliche Krankenkasse will mich als freiwilliges mitglied aufnehmen, da ich aus der Frist raus sein soll.
Zur Vorgeschichte:
Ich war verheiratet und war uber meinen Mann in der GKV mitversichert. Die Ehe ging in die Brüche und ich habe die Scheidung beantragt. Die Scheidung ist Anfang September rechtskräftig geworden, habe aber erst vor kurzem die Scheidungspapiere bekommen. Aufgrund der fehlenden Scheidungspapiere wollte mich keine GKV versichern. Da ich nun die Papiere habe ging ich zu mehreren GKV´s und wollte mich als freiwilliges Mitglied versichern. Die wollen mich jetzt aber nicht aufnehmen, da ich drei Monate drüber wäre.
Das Problem ist, das ich jetzt mit meinem neuen Freund zusammen lebe und im siebten Monat schwanger bin. Da ich nicht mehr Arbeit finde und ich nicht mehr heiraten möchte bleibt mir nur noch einen PKV. Die können wir uns aber zur Zeit nicht leisten.
Für einen hilfreichen Rat wäre ich euch sehr dankbar.
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 04.03.06, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

WEann genau wurde denn das Scheidungsurteil zugestellt und wann die freiwillige Versicherung beantragt?
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vikingz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 05.03.06, 00:41    Titel: Antworten mit Zitat

Die Rechtskraft des Scheidungsurteils geht üblicherweise aus dem per Post zugestellten Urteil hervor, welches in aller Regel vor Eintreten der Rechtskraft verschickt wird und somit nach drei Tagen Postversand als zugestellt gilt. Dass das in der Realität wenig nutzt, ist mir durchaus klar.

In der Tat gilt aber ein Antrag als gestellt, wenn man sich bei der Krankenkasse gemeldet hätte, das würde die Frist außer Kraft setzen ...auch dann, wenn die Kasse die Mitgliedschaft zunächst abgelehnt hat.

Ich merke aber an, dass selbst im Falle der freiwilligen Versicherung in der GKV die Beiträge rückwirkend bis September gezahlt werden müssten, das wäre eine jetzt wohl nicht zu unterschätzende Summe.

Eine sehr gescheite Lösung wäre jetzt das Zustandekommen einer Versicherungspflicht, z.B. über eine Beschäftigung. Dann wäre man wieder in der GKV versichert und könnte sich im Anschluß an diese Beschäftigung sofort freiwillig weiterversichern. Dann müsste man die Lücke nicht nachversichern. In der Praxis ebenfalls ein schwieriges Unterfangen, sehe ich ein.
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Fiego
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.03.06, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zugestellt wurde das Urteil am 15. Februar und eine Woche später bin ich sofort zur Krankenkasse gegangen und habe den Antrag auf freiwillige Mitgliedschaft gestellt.
Laut schreiben ist die Scheidung aber schon am 17. Oktober vollzogen. Die Krankenkassen gehen von dem Termin der vollzogenen Scheidung aus und wollen das Datum des zugestellten Urteils nicht anerkennen.
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rikemama
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.02.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

ich stell mir das jetzt so naiv einfach mal vor....
ein Schreiben des Gerichts, das das Urteil erst dann zugestellt wurde mit dem Hinweis von seiten des Gerichts das du ja nix für die Langsamkeit der Behörde kannst?

rikemama
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railman1967
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 59
Wohnort: Troisdor

BeitragVerfasst am: 10.03.06, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

rikemama hat folgendes geschrieben::
ich stell mir das jetzt so naiv einfach mal vor....
ein Schreiben des Gerichts, das das Urteil erst dann zugestellt wurde mit dem Hinweis von seiten des Gerichts das du ja nix für die Langsamkeit der Behörde kannst?

rikemama


Ich sehe das ein wenig anders. Mit Verkündung des Urteils ist die Scheidung rechtskräftig. Wann der Rechtspfleger das Ding tippt spielt denke ich keine Geige. Demnach hätte man direkt vor dem Tag der Ladung die entsprechende Kasse aufsuchen soll und den Antrag auf Aufnahme stellen müssen, die entsprechenden Unterlagen, die den eigenen Bedarf belegen kann man dann nachreichen. Bin nur in sofern informiert, da ähnlicher Fall in umgekehrter Form für mich zum tragen kam. Das ist aber mehr Bereich anderes Forum und nur bedingt vergleichbar.
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Newbie
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.09.2004
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 15.03.06, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

railman1967 hat folgendes geschrieben::

Ich sehe das ein wenig anders. Mit Verkündung des Urteils ist die Scheidung rechtskräftig.


Tja, so isset aber leider nich Winken

Nur wenn beide Seiten in der Scheidungsverhandlung direkt auf Rechtsmittel verzichten, ist die Scheidung sofort rechtskräftig. Wenn das nicht erfolgt, dann ist die Scheidung einen Monat nacah Zustellung des Scheidungsurteils rechtskräftig.

Gruß

Newbie
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