Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 13.03.06, 17:26 Titel: 2 Gehälter auf ein Konto
Hallo,
ist es zulässig das die Gehälter von in Häuslicher Gemeinschaft lebenden (A & B) auf ein Girokonto gehen, oder muß jeder ein eigenes Konto haben?
Jemand (A) hat kein eigenes Konto mehr und sein Gehalt wird auf das Konto seiner Freundin (B) überwiesen.
Grund ist: Eine Kontopfändung der Gerichtskasse, die auf einem Konto (A) lag.
Da (A) aber Unterhaltspflichtig für 3 Persohnen ist und die Beträge Pünktlichst überweisen muß, war es A zuviel aufwand, wegen jeder Überweisung und jeder Barabhebung ca. eine halbe Stunde bei der Sparkasse zu warten, da immer wieder ausgerechnet wurde das A auch ja nicht seine Pfändungsfreigrenze überschreitet. Daraufhin hat A sein Konto gekündigt und das Geld auf das Konto von B überweisen lassen. Die Gerichtskasse hat dann zwar eine Gehltspfändung vorgenommen, aber mit der kann A leben, da A jetzt auf jeden Fall den nicht Pfändbaren Betrag überwiesen bekommt und seinen Verpflichtungen ungehindert nachkommen kann.
Jetzt sagt aber jemand, das das nicht zulässig ist.
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 13.03.06, 19:46 Titel:
Hallo,
es gibt zwei Aspekte, aus denen heraus das nicht zulässig ist:
- der schwerwiegensdte ist normalerweise, dass man nicht eine Zwangsvollstreckung dadurch umgehen darf, dass man sein Geld auf ein anderes Konto bei einer anderen Bank, die von einer Pfändung nichts weiss, umleitet. Das ist strafbar (288 StGB). Wenn in diesem Fall aber eine Gehaltspfändung vorliegt und nur der unpfändbare Teil auf das Konto kommt, halte ich 288 StGB nicht für einschlägig (da die Gläubiger nicht benachteiligt werden) und somit aus dieser Sicht in Ordnung
- aaaaber es gibt eine Vorschrift aus der Steuergesetzgebung, den § 154 AO. Demnach dürfen die Banken Konten nur für legitimierte Personen führen (also keine Nummernkonten) und auch nur für diese Gelder entgegennehmen. Normalerweise muss also die Bank bei jeder Überweisungsgutschrift prüfen, ob der angegebene Name mit dem Kontoinhaber übereinstimmt. Das machen einige Banken sehr streng, andere etwas lascher (und auch betragsabhängig). Einige Banken merken das früher, andere später, einige gar nicht. Bestimmte Kunden stehen aber bei einigen Banken besonders in der Überwachung (Neukunden, Pfändungskunden) und dort kommt es eher vor, dass die Abweichung bemerkt wird.
Lange Rede, kurzer Sinn : Der Jemand hat recht. Strafbar ist es aber in der genannten Konstellation nicht. Schlimmstenfalls überweist die Bank das Geld wegen der Abweichung zurück. Ich habe aber in der Praxis schon regelrechte "Familienkonten" gesehen. Papa war Kontoinhaber, auf das Konto gingen Gehälter und Sozialleistungen von insgesamt drei weiteren Familienmitgliedern ...
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 3 Wohnort: Berg. Land
Verfasst am: 14.03.06, 16:44 Titel:
Tach zusammen,
Die ist mein erstes Schreiben, da doch leider mehr zur Lesenden Fraktion gehöre.
Wieso soll ein Famielienkonto nicht rechtens sein??
A-Papa und B-Mama haben zusammen ein Konto und das schon seit mehr als 6 Jahren Ehe und beide Gehälter auf diese Konto gezahlt
nächster Fall
C-Oma und D-Enkel habei ein gemeinsames und beide Gehälter werden darauf eingezahlt.
Ein sogenanntes Familienkonto ist meine Wissen gang und gebe.
@ Heino: Das sind jedoch andere Fälle. Hier geht es darum, wer ist Kontoinhaber. Und wenn das Konto auf A läuft kann nicht einfach B seine Geschäfte hierüber abwickeln.
Ein Gemeinschaftskonto mit Gehältern für Oma und Enkel ist doch wohl sehr unüblich, eher schon an den Haaren herbeigezogen. _________________ Dies ist lediglich meine Einschätzung des Sachverhaltes. Rechtliche oder steuerliche Beratung sind den ensprechenden Beratern vorbehalten.
Tach zusammen,
Die ist mein erstes Schreiben, da doch leider mehr zur Lesenden Fraktion gehöre.
Wieso soll ein Famielienkonto nicht rechtens sein??
A-Papa und B-Mama haben zusammen ein Konto und das schon seit mehr als 6 Jahren Ehe und beide Gehälter auf diese Konto gezahlt
nächster Fall
C-Oma und D-Enkel habei ein gemeinsames und beide Gehälter werden darauf eingezahlt.
Ein sogenanntes Familienkonto ist meine Wissen gang und gebe.
Weil das hier kein Familienkonto ist.
Niemand hat etwas dagegen, dass es in Dt. Konten für "Frau und Herrn Weisnich" gibt, die beie gemeinsam verwalten.
Hier geht es aber um:
A schuldet anderen Leuten viel Geld. Diese lassen sein Konto pfänden. Damit er seine Schulden nciht bezahlen muss und andere Leute hiervon keine Kenntnis erlangen, will A nun das Geld auf das Konto von B - und zwar von B allein - überweisen lassen, damit er seine Schuldner so richtig abzocken kann. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Anmeldungsdatum: 14.10.2005 Beiträge: 3 Wohnort: Berg. Land
Verfasst am: 15.03.06, 09:52 Titel:
Entschuldigung, da hab ich mich wohl nicht richtig ausgedrükt.
A hat Konto schon von jungen jahren an. Kontoinhaber ist A. A heiratet B. B ist Ausländerin. Kurz nach der Heirat bekommt B Arbeit und A und B gehen gemeinsamm zur Kreissparkasse was soll man am besten jetzt machen? Neues Konto für B oder einfach alles auf das alte Konto von A und dann volle Zugangsberechtigung für B? Auskunft der Kreissparkasse: Am einfachsten ist es, alles auf das Konto von A.
So läuft es jetzt seit ca. 6 Jahren und es hat noch nie irgendwelche Probreme zwecks dem Konto gegeben. Deshalb war ich ein wenig irretiert als ich las, das es nicht rechtens sein sollte.
Die Sachlage bei C und D: C ist Kontoinhaberin und das Gehalt von D geht bei C ein. D hat Verfügungsberechtigung. Hier ist es die Commerzbank. D hat mal mist gebaut und deshalb hat die Kreissparkasse das Konto gekündigt. Deshalb fließt jatz das Gehalt, schon seit ca. 4 Jahren aufs Konto von C. Nur zur Info: D ist schuldenfrei. Diese Konstelation bleibt nur aus Bequemlichkeit so bestehen.
Mir sind aber einige Partnerschaften bekannt in dem nur einer der Kontoinhaber/in ist und das Gehalt/Lohn den anderen geht dort ein. Alle ausgaben werden dann von diesem einem Konto bestritten.
Ich entschuldige mich für diesen holprigen Schreibstil, aber ich wollte es so deutlich wie möglich schreiben.
So ganz sauber ist dies alles nicht. Die Bank ist verpflichtet, zu erfragen, wer wirtschaftlich Berechtigter des Kontos ist. Wenn A und B das Konto von A gemeinsam nutzen ist der wirtschaftlich Berechtigte "Eheleute A und B". Die Bank müsste diese Information erfragen, speichern und in die Meldedatenbank nach KWG § 24c einstellen.
Dies kann auch für C und D relevant sein. Wenn C z.B. einen Freistellungsauftrag erstellen, würden Zinserträge von der Zinsabschlagsteuer befreit werden. Das Geld gehört jedoch D. Hier kommt man leicht zur Steuerhinterziehung.
Allerdings hat die Bank in einem wirklich recht: Am einfachsten ist es zunächst mit der gemeinsamen Nutzung. Sauber ist aber, dass Konto auf den tatsächlichen Eigentümer/Nutzer zu führen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.