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Verfasst am: 15.03.06, 15:39 Titel: 3 Jahre ohne KfZ-Versicherungsschutz
Hallo,
folgender Fall.
Frau P wechselt am 01.09.2003 das Fahrzeug. Gleiches Modell - ähnliches Kennzeichen. Die neue Versicherung wird online abwickelt. Die Zulassungs-Versicherungs-karte wird online ausgedruckt und damit der neue Wagen zugelassen. Die alte Versicherung des alten Wagen sieht nicht dass es sich um ein anderes Kfz handelt und gibt die Prozente nicht an die neue weiter. Das ganze wir nicht aufgeklärt. Da die neue Internetversicherung Versicherungskarten etc schickt, glaubt Frau P es sei alles okay und sie bei der neuen versichert. Nach 3 Jahren fällt der onlineversicherung erst auf dass Frau P die letzten Jahre mit deren Deckungskarte fälschlicherweise "umsonst" gefahren ist. Nun teilt die Versicherung mit dass eine Meldung ans Landratsamt geht mit dem Hinweiss das die vorhandene Deckungskarte seit 2003 gar nicht gültig ist. Sicher wird sich das Amt nun melden, aber was kommt auf Frau P zu!? Eine neue Versicherungsdeckungskarte eines anderen Anbieters kann sie ja abgeben und sich neu versichern, aber die letzten Jahre?!? Bekommt sie da eine Strafe vom Amt oder wie? Die Onlinevers will kein Geld. Sie hat ja nie bestanden.
Was soll man tun!?
Danke
K.
Frau P hat 3 Jahre lang nicht bemerkt, das weder eine Police vorliegt, kein regelmäßiger Schriftverkehr zum Jahresende und vor allem kein Beitrag gezahlt wurde?
Tut mir leid das hört sich nicht übermäßig glaubwürdig an.
Verfasst am: 15.03.06, 19:55 Titel: Nur den Wagen keinen Meter mehr fahren ohne Versicherung.
Eine Strafe wird nicht kommen, sonst zu einen Rechtsanwalt und die Strafsachen abschettern , ist kein Problem.
Die Versicherung wird kein Geld verlangen, sie wird aber auch keine Leistungen erbringen. Wenn kein Unfall passiert ist, ist auch gut.
Was sein kann, das die KFZ Steuern nachverlangt werden.??
Ich kenne einen Fall, da war ein Kennzeichen vor Jahren abgemeldet worden, Fehler von der Zulassungsstelle. ( Zahlendreher 696 bzw 969 )
Als der PKW abmeldet werden sollte hat man festgestellt, daß das Kennzeichen schon seit Jahren neu vergeben worden war.
Nur in diesem Fall war der Halter kein "armes Würstchen" und er hat der Zulassungsstelle , seinem Steuerberater und der Buchhalterin Feuer unter den Hintern gemacht, denn bei einen Unfall haftet der Fahrer immer voll mit seinen Eigentum .
Niemand ist so dumm und setzt seine gesammte Existenz wegen ein paar Euro Versicherungsprämie aufs Spiel.
Verfasst am: 15.03.06, 19:56 Titel: Nur den Wagen keinen Meter mehr fahren ohne Versicherung.
Eine Strafe wird nicht kommen, sonst zu einen Rechtsanwalt und die Strafsachen abschettern , ist kein Problem.
Die Versicherung wird kein Geld verlangen, sie wird aber auch keine Leistungen erbringen. Wenn kein Unfall passiert ist, ist auch gut.
Was sein kann, das die KFZ Steuern nachverlangt werden.??
Ich kenne einen Fall, da war ein Kennzeichen vor Jahren abgemeldet worden, Fehler von der Zulassungsstelle. ( Zahlendreher 696 bzw 969 )
Als der PKW abmeldet werden sollte hat man festgestellt, daß das Kennzeichen schon seit Jahren neu vergeben worden war.
Nur in diesem Fall war der Halter kein "armes Würstchen" und er hat der Zulassungsstelle , seinem Steuerberater und der Buchhalterin Feuer unter den Hintern gemacht, denn bei einen Unfall haftet der Fahrer immer voll mit seinen Eigentum .
Niemand ist so dumm und setzt seine gesammte Existenz wegen ein paar Euro Versicherungsprämie aufs Spiel.
Verfasst am: 15.03.06, 20:05 Titel: Danke für die Antworten...
Also Frau P. hat sich schon gewundert weshalb keine Beiträge abgehen etc., aber es kam ja auch keine Rückmeldung von der Zulassungsstelle. Versicherungs/Schadenkärtchen etc wurden ja zugesendet. Ca. 5 Monate nach dem KfZ Wechsel hat sie bereits nachgefragt und ihr wurde erklärt wenn sie die Unterlagen bekommen hätte wäre wohl alles ok. Sicherlich wurde das Problem ein bisschen verdrängt und man hätte nachhaken müssen, aber nun!?!
KfZ steuer wurde ja bezahlt.
Kann die Zulassungsstelle irgendwelche Forderungen bringen weil sie nun eigentlich 3 Jahre unversichert fuhr!? (Ist ja Pflicht!?)
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 16.03.06, 11:50 Titel:
Hi,
für die Zulassungsstelle ist maßgebend, daß bei Anmeldung ein Nachweis über die bestehende Pflichtversicherung vorgelegenhat. (Deckungskarte bzw. VB)
Sie würde erst aktiv werden, wenn der Versicherer ihr die Beendigung der Pflichtversicherung anzeigt. Das könnte dann auch strafrechtliche Konsequenzen haben, da aber bislang wohl die Zul-Stelle sich noch nicht gemeldet hat, lassen wir das jetzt mal außen vor.
Tipp: schnellstens mit dem Versicherer Kontakt aufnehmen und die rückständigen Beiträge bezahlen, da man nach bisheriger Schilderung davon ausgehen muß, daß Versicherungsschutz besteht bzw. bestanden hat. Sonst kündigt dieser und meldet an die Zul-Stelle! Dann wird es bitter.... _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 16.03.06, 12:25 Titel:
Die pflichten des halters und auch die der Versicherung richten sich nach dem Pflichtversicerhungsgesetz: http://dejure.org/gesetze/PflVG
Vielleicht da mal nachlesen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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