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Angenommen, ein Klient hat eine Rechtssschutzvericherung, die im Versicherungsfall das Recht auf einen Leihwagen beinhaltet. Der Versicherungsfall tritt ein, die Versicherung sagt den Leihwagen zu, die vorgeschriebene Vertragswerkstatt verweigert diesen jedoch. Auf eine entsprechende Beschwerde reagiert die Versicherung erst, als der Versicherungsnehmer wieder im Besitz seines reparierten Unfallwagens ist.
Angenommen,die Versicherung interpretiert 5 Tage ohne Leihwagen lediglich als "Vermittlungsschwierigkeiten" , für die sie 100 Euro Entschädigung überweist - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und sie betont, dass die "normale" Versicherung keinen Leihwagen beinhaltet - jedoch handelt es sich eben nicht um eine "nomale Versicherung, sondern um die Variante "plus", für die gerade mit der Bereitstellung eines Leihwagens intensiv geworben wird, und für die der Versicherungsnehmer jahrelang Extrabeiträge gezahlt hat - welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Versicherungsnehmer ?
So, jetzt nochmal ganz langsam, damit ich das auch verstehe (bin schließlich Pfälzer....)
Berndt hat folgendes geschrieben::
Angenommen, ein Klient hat eine Rechtssschutzvericherung, die im Versicherungsfall das Recht auf einen Leihwagen beinhaltet.
Ist das so richtig? Eine Rechtsschutzversicherung, bei der Mietwagen mitversichert ist??? Oder ist eine andere Sorte von Versicherungen gemeint?
Berndt hat folgendes geschrieben::
Der Versicherungsfall tritt ein, die Versicherung sagt den Leihwagen zu, die vorgeschriebene Vertragswerkstatt verweigert diesen jedoch.
Also, die Versicherung hat eine Deckungszusage gegeben, wollte also den Mietwagen bezahlen; die Werkstatt hat aber, aus welchen Gründen auch immer, keinen Mietwagen rausgerückt??
Oder ist es irgendwie andersrum?
Vielelicht erst nochmal nachdenken und die Frage korrekt fürmulieren. Spekulationen und Kaffesatzleserei führen oft in die Irre. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
nehmen wir mal an, es ist alles genau so, wie du es beschreibst. Angenommen wird eine sog. "Teilkasko plus" -Versicherung, die beinhaltet, dass im Falle eines Wildschadens alle Kosten einschließlich Leihwagen komplett übernommen werden - der Leihwagen soll vor die Tür gestellt und wieder abgeholt werden, desgleich das verunfallte Auto abgeholt und gereinigt zurückgebracht werden, es sollen keinerlei Kosten entstehen.
Die Werkstatt jedoch macht bei allem Theater und verweigert den Leihwagen komplett - mit drei verschiedenen Begründungen.
Dies ist eine erweiterte Deckung des Kaskoversicherers. Also muss die Werkstatt auch über den Versicherer vermittelt werden ("Partnerwerkstatt"). Bei uns läuft es z. B. so, dass wir bestimmte Ansprechpartner inenrhalb der Werkstätten haben, bei denen wir die Kunden vorher telefonisch anmelden müssen. Bitte über den Versicherer gehen! _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
In diesem fiktiven Fall wurde die Werkstatt von der Versicherung benannt. Es wurde auch betont, dass ein Leihwagen gestellt würde. Nur hat die Werkstatt das verweigert.
Und jetzt stellt sich heraus, dass die Versicherung dies nachträglich deckt oder billigt und meint, mit der Überweisung von 100 Euro sei dies ausgeglichen.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 16.03.06, 17:17 Titel:
Naja, es dürfte ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen.
Aber welcher Schaden ist denn entstanden? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Naja, es dürfte ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen.
Aber welcher Schaden ist denn entstanden?
Schadenersatz?
Wenn es sich wirklich um keine Rechtsschutz sondern um eine TK handelt, dann besteht m.E. Anspruch auf Nutzungsausfall für die benannten Tage...
Dieser kann geltend gemacht auch ohne, dass sie tatsächlich ein Fahrzeug ausgeliehen haben. So war es zumindest immer, wenn mir jemand reingefahren war und mein PKW dadurch in die Werkstatt musste.
Dieser NA wird berechnet in dem man als Grundlage nimmt, was ein Wagen für diesen Zeitraum kosten würde, der eine Klasse tiefer ist als ihr Fahrzeug... so kenne ich es zumindest.
Es handelt sich also nicht um eine Rechtsschutz-, sondern um eine Kraftfahrt-Kasko-Versicherung, richtig? (aber das nur so nebenbei).
Es wäre hier interessant, wie die drei verschiedenen Begründungen lauten, mit denen die Werkstatt den Ersatzwagen verweigert hat.
Jedenfalls scheint es so zu sein, dass der Versicherer die Kosten für einen Ersatzwagen übernehmen sollte, diese Kosten sind jedoch gar nicht erst entstanden, weil ja das Fahrzeug tatsächlich nicht in Anspruch genommen wurde. Statt dessen bietet der Versicherer 100 EUR bar an. Find ich durchaus großzügig.
Das Ganze scheint jedenfalls kein Problem der Versicherung, sondern der Werkstatt zu sein. Da müsste man zunächst mal nachhaken.
Und letztendlich, wie redfox schon schreibt: welcher (finanzielle) Schaden ist denn entstaden? Diesen könnte man gegebenenfalls bei der Werkstatt einfordern - wenn die tatsächlich irgendwelche Vertragsbestimmungen nicht eingehalten hat. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Es wäre hier interessant, wie die drei verschiedenen Begründungen lauten, mit denen die Werkstatt den Ersatzwagen verweigert hat.
*zustimm*
Zitat:
Jedenfalls scheint es so zu sein, dass der Versicherer die Kosten für einen Ersatzwagen übernehmen sollte, diese Kosten sind jedoch gar nicht erst entstanden, weil ja das Fahrzeug tatsächlich nicht in Anspruch genommen wurde. Statt dessen bietet der Versicherer 100 EUR bar an. Find ich durchaus großzügig.
Warum habe ich dann Geld bekommen? Ich musste nur den Nachweis bringen, wie lange das Fahrzeug in der Werstatt war... und das kam nicht nur einmal vor!
Mir sind bereits schon 3 mal irgendwelche Schnarchnasen in meine bisherigen Autos rein gefahren; es waren jeweils unterschiedliche Versicherer, also 3 an der Zahl und immer ist es gleich abgelaufen... Ich konnte immer Nutzungsausfall beantragen, da das Auto ja auch tatsächlich ausgefallen war, dieser lag pro Tag ca. bei ca. 70,- bis 80,-€uronen...
Der Aussage der Versicherung:
• Das beschädigte Auto wird abgeholt
• gegen ein gleichwertiges Leihauto ausgetauscht
• nach Beendigung der Reparatur gereinigt zurückgetauscht
stehen folgende Aussagen der Fa xxx gegenüber:
• Grundsätzlich ist ein Leihauto zwar möglich (Aussage von Herrn X, der Schlüssel und Papiere bei mir abholte)
Aber:
• Bei dieser meiner Versicherungsart ist der Kunde gehalten, nur die kostengünstigste Variante in Anspruch zu nehmen, damit die Vertragswerkstatt nicht ins Minus gerät (Herr X).
Dies bedeutet im Einzelfall:
1. Kein Leihauto, wenn die Gefahr besteht, dass das Ende der Reparatur in eine Abwesenheitszeit mit dem Leihwagen fällt (Herr Y, Werkstattleiter)
2. Kein Leihauto, wenn eine Lösung mit Privatwagen möglich ist (Herr X)
3. Wenn Leihauto, dann nicht ein gleichwertiges, sondern ein geringerwertiges (Herr X)
Dies bedeutet im konkreten Fall:
1. Kein Leihauto, da ich statt des Sohnes das Auto meiner Frau benutzen könne
2. Kein Leihauto, da nicht gesichert sei, dass die Reparatur bis Dienstag Abend abgeschlossen werden könne. (Ich muss am Mittwoch früh für eine Woche verreisen, um meine Frau in der Klinik zu unterstützen und dann nach Hause zu fahren.)
3. Kein Leihauto, da in meinem Fall nach Auskunft von Herrn X ein Opel Corsa (laut Herrn X mit einem Polo vergleichbar) das Auto der Wahl wäre, dies jedoch für den Transport der Kranken und ihres Gepäcks nicht in Frage kommt, da nicht geräumig und komfortabel genug (meine Annahme nach dem Vergleich mit einem Polo).
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 17.03.06, 10:47 Titel:
Ja, aber was möchtest Du denn nun geltend machen.
Ersatz für den Nutzungsausfall, weil kein Ersatzfahrzeug in Anspruch genommen wurde.
Dann käme es wohl auf die Versicherungsbedingungen an. Was ist dort für diesen Fall geregelt?
Oder Schadenersatz, weil ein anderes Auto angeietet werden mußte?
Das entweder gegen die Versicherung (wenn die Werkstatt Erfüllungsgehilfe der Versicherung war) oder gegen die Werkstatt direkt, falls eine Anspruchsgrundlage greift. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
@Dookie82
Hier muss zwischen Kraft-Haftpflicht und Teilkasko unterschieden werden: Bei Kraft-Haftpflichtschäden sind gesetzliche Grundlagen heranzuziehen, bei der Teilkasko liegen vertragliche Bestimmungen (zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer) zugrunde. Daher kann man die von Dir beschriebenen Fälle nicht zugrundelegen.
@Berndt
Ohne die genauen Vertragsgrundlagen zu kennen, wird es schwierig sein, hier eine Aussage zu treffen. Für mich stellt sich jedoch die Frage: Wie wurde seitens des Versicherers auf die Absage der Werkstatt reagiert. Hat man sich unmittelbar danach mit dem Versicherer in Verbindung gesetzt (evtl. über Hotline o.ä.) um das Problem zu klären? Oder hat man es auf sich beruhen lassen? Wurde dem Versicherer die Möglichkeit gegeben, evtl. über eine andere Firma einen Mietwagen zu stellen?
Zur den Aussagen der Vertragswerkstatt:
1. Die Aussage der Vertragswerkstatt bzgl. der kostengünstigen Variante ist nur bedingt richtig. Der Kunde bzw. Geschädigte unterliegt einer Schadenminderungspflicht. Und die Schadenminderungspflicht bezieht sich wenn dann auch nur gegenüber dem Versicherer/Schädiger und nicht gegenüber der Vertragswerkstatt!! Jedoch kann diese in dem unten beschriebenen Fall nicht angeführt werden, da es sich hier ja um eine Zusatzleistung handelt, die der Versicherer vertraglich anbietet.
zu 2.
Kenn ich nur im Kraft-Haftpflichtfall. Hier lohnt ein Blick in die Vertragsbedingungen
1. Kein Leihauto, wenn die Gefahr besteht, dass das Ende der Reparatur in eine Abwesenheitszeit mit dem Leihwagen fällt (Herr Y, Werkstattleiter)
2. Kein Leihauto, wenn eine Lösung mit Privatwagen möglich ist (Herr X)
3. Wenn Leihauto, dann nicht ein gleichwertiges, sondern ein geringerwertiges (Herr X)
Stehen diese Bedingungen in ihren Versicherungsunterlagen? Wenn nein, und es nur der Vertrag zwischen der Werkstatt und dem Versicherer ist, so hat dies keinen Einfluss auf ihr Anliegen!
Der Versicherer steht bei Ihnen in der Leistungspflicht, egal was nun die Werkstatt sagt oder schreibt. Wichtig ist (wie immer) eben was hierzu in den Vers.-bedingungen steht!
Zitat:
1. Kein Leihauto, da ich statt des Sohnes das Auto meiner Frau benutzen könne
Interessieren würde mich hierzu, wie die Werkstatt denn nachweisen will, dass das Fahrzeug ihrer Frau nicht eben von dieser benötigt wird, und somit auvch kein freies Fahrzeug zu Verfügung steht!
Zitat:
2. Kein Leihauto, da nicht gesichert sei, dass die Reparatur bis Dienstag Abend abgeschlossen werden könne. (Ich muss am Mittwoch früh für eine Woche verreisen, um meine Frau in der Klinik zu unterstützen und dann nach Hause zu fahren.)
M.E. das Problem der Werkstatt... sie hat schließlich auch Schadensminderungspflicht!
Dennoch steht ihnen ein Leihwagen zu, falls sie keinen bekommen, heißt das nicht, dass sie automatisch keinen Anspruch darauf hätten.
Notfalls hätte für die Zeit der Rep. ein Auto auf kosten der Vers. gestellt werden müssen, falls sie es dann aus anderen Gründen (reise) länger benötigen müsste ihnen dies dann separat auf eigene Kosten berechnet werden. -> also der Zeitraum ab Reparaturabschluss bis zur Rückgabe des Mietwagens... Dies hätte vielleicht vereinbart werden können...
Zitat:
3. Kein Leihauto, da in meinem Fall nach Auskunft von Herrn X ein Opel Corsa (laut Herrn X mit einem Polo vergleichbar) das Auto der Wahl wäre, dies jedoch für den Transport der Kranken und ihres Gepäcks nicht in Frage kommt, da nicht geräumig und komfortabel genug (meine Annahme nach dem Vergleich mit einem Polo).
Das ist dann jedoch ihr Problem,
Zitat:
3. Wenn Leihauto, dann nicht ein gleichwertiges, sondern ein geringerwertiges (Herr X)
Dies ist nämlich so üblich. Ich kenne dieses Vorgehen aus eigener Erfahrung!
Wäre der Unfall mit einer E-Klasse passiert, so hätten Sie auch nur eine C-Klasse bekommen...
Mit einem Corsa fahren sie bei einem Polo-Unfallauto gar nicht so schlecht... hätte auch ein Smart sein können...
Also unsere Schadensachbearbeiter würden den Werkstätten aufs Dach steigen, wenn die sich so verhalten würden, da es schriftliche Vertragsvereinbarungen gibt. 100€ erscheinen mir als Entschädigung aber in jedem Fall angemessen. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Also unsere Schadensachbearbeiter würden den Werkstätten aufs Dach steigen, wenn die sich so verhalten würden, da es schriftliche Vertragsvereinbarungen gibt. 100€ erscheinen mir als Entschädigung aber in jedem Fall angemessen.
Findest du echt??? Das sind immerhin nur 20,-€ / Tag
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