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Das Haus wurde abgerissen und die Bauaufsichtsbehörde hat entschieden, daß die Eigentümer re. und li. ihre Wände selbst verputzen müssen. Dazu müssen die Nachbarn natürlich auf meinen Grund, der nicht mehr bebaut wird. Die übrig gebliebenen Haus- wände sind mehr als 10 m hoch und es muss dann ein Gerüst aufgebaut werden, um zu verputzen. Wie muss ich das unbebaute Grundstück versichern, falls dort jemandem etwas zustoßen sollte?
Meines Erachtens nach müssen Sie gar nichts tun, da die ausführenden Firmen selbst versichert sein müssen. Aber das ist nur meine persönliche Meinung. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Wie muss ich das unbebaute Grundstück versichern, falls dort jemandem etwas zustoßen sollte?
zum hundertsten Mal (oder so, ich hab nicht mitgezählt): für das unbebaute Grundstück kann eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Nennt sich "Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke". Kostet so ungefähr 30 oder 50 Euronen im Jahr. Ist für alle Schäden zuständig, die anderen Personen (also nicht der Grundstückseigentümer selbst) auf diesem Grundstück zustoßen.
Sobald der Grundstückseigentümer beginnt, ein Gebäude auf dem Grundstück zu errichten, sollte er eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Diese Versicherung ist doch aber in dem Fall garnicht nötig, oder liege ich da falsch?
Die arbeitenden Personen sind doch selbst über die firmeneigene Unfallversicherung abgesichert. Außerdem wüsste ich nicht, was für ein Schaden eintreten sollte, der durch den Grundstückseigentümer entstehen sollte bzw. dieser hätte abwenden können... Nur für solche Schäden würde er ja schließlich auch haften...
Zitat:
Sobald der Grundstückseigentümer beginnt, ein Gebäude auf dem Grundstück zu errichten, sollte er eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen
Die Aussage trifft zu, jedoch fehlt es in diesem Fall an den Gegebenheiten, da ja nichts im Auftrag des Grundstückseigentümers gebaut wird...
Diese Versicherung ist doch aber in dem Fall garnicht nötig, oder liege ich da falsch?
Normalerweise nicht. Aber stellen wir uns mal folgendes Szenario vor:
Ein Gerüstbauer erstellt auf dem Grundstück von biggi ein Gerüst, um die Außenwand des Nachbarhauses (das unmittelbar auf der Grenze gebaut wurde) verputzen zu können. Nun geschieht es, dass das Gerüst, aus welchen Gründen auch immer, umstürzt und einen unschuldig am Straßenrand davor geparkten fremden PKW beschädigt. Der PKW-Eientümer möchte vom Gerüstbauer Schadenersatz - doch der hat soeben Insolvenz angemeldet, und den Beitrag für seine Betriebshaftpflichtversicherugn hat er auch nicht bezahlt. Also kommt der PKW-Eigentümer auf die Idee, er könnte doch vielleicht die biggi als Grundstückseigentümerin auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.
Vermutlich wird dieser Anspruch unbegründet sein - aber biggi hat zumindest den Ärger damit. Die Haftpflichtversicherung würde ihr diesen Ärger abnehmen.
Aber unabhängig von diesem unwahrscheinlichen, aber nicht erfundenen Szenario (ich kenne tatsächlich einen derartigen Fall) - eine Haftpflichtversicherung für ein unbebautes Grundstück ist durchaus nicht unnötig. Es können dort noch andere Schäden als durch umstürzende Gerüste entstehen. Insbesondere dort spielende Kinder können sich veletzen.
Zum letzten Satz mit der Bauherrenhaftpflicht: biggi hatte vorher schon mehrere Fragen wegen dieses Grundstücks gestellt. Musst mal etwas zurückblättern. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 17.03.06, 11:37 Titel:
Hi,
bevor hier jetzt weitere Nebenkriegsplätze eröffnet werden:
Biggi hat doch geschrieben, daß es Sache der Eigentümer der verbliebenen Gebäude ist die Arbeiten vorzunehmen. Somit ist einerseits die Haftpflicht des ausführenden Unternehmers bzw. die Haus und Grundbesitzer-HV dieser Eigentümer gefordert.
Es ist vollkommen richtig, daß Mogli Biggi empfiehlt eine entsprechende Vers. abzuschließen, würde ich auch tun.
Aber: nicht im Zusammenhang mit diesen Arbeiten, sondern aus Biggi´s Verantwortung als Eigentümerin des Grundstücks.
Wenn ich mir recht erinnere wollte Biggi aus dem Gründstück einen Parkplatz oder so was machen... _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
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