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Verfasst am: 17.03.06, 08:17 Titel: kann mein stiefbruder an mein harz 4 geld angerechnet werden
[color=indigo]hallo
ich wollte mal fragen ob mir jemand sagen kann, das wenn ich mit meinem stiefbruder zusammen wohne, ob das arbeitsamt ihn in der hartz 4 rechnung mit hineinbeziehen können??
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Hi,
wer wohnt denn sonst noch in der Bedarfsgemeinschaft?
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 17.03.06, 19:43 Titel:
Geschwister sind sich gegenseitig nicht unterhaltspflichtig nach dem BGB, Stiefgeschwister erst recht nicht.
Wohnt aber von jedem Stiefgeschwisterteil ein Elternteil in derselben Wohnung, könnten sie alle zusammen eine Bedarfsgemeinschaft bilden nach § 7 SGB II:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html
Dann hat das Einkommen beider Elternteile Einfluss auf den Bedarf an ALG II für die Stiefkinder. Nicht aber das eines Stiefkindes für das andere.
Hier wird gesetzlich vermutet, dass man von mitwohnenden Verwandten und Verschwägerten unterstützt wird, soweit die das können.
Ein Stiefbruder ist kein Verwandter, soweit er nicht von eigenen leiblichen Eltern adoptiert wurde. Aber ein Verschwägerter: Kind des (ebenfalls verschwägerten) neuen Ehepartners eines leiblichen Elternteils.
Bei einer solchen Vermutung einer Unterstützung gibt es höhere Freigrenzen als bei Unterhaltsverpflichteten. Da legt man dessen Einkommen und Vermögen dar, dann hat es sich meist. Notfalls kann man der Vermutung auch widersprechen, was bei Geldknappheit des Verschwägerten meist ausreichen sollte (bei Millionären eher weniger:-).
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