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mese
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 13:28    Titel: bitte um schnelle beantwortung Antworten mit Zitat

hallo liebe user

wie kann eine person x an die agb s der schufa kommen ?
gibt es einige user die dieagb vorliegen haben ?
wo kann ich sie finden ?
oder sollte sich person x ihrgendwie partner der schufa werden in dem er ein gewerbe anmeldet in richtung finanzierung oder versicherung oder dergleichen?

darf es sein das die agb nur für vertragspartner ersichtlich ist obwohl die daten von person x dort gespeichert werden?

vielen dank im vorraus
guss mese
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 13:42    Titel: Re: bitte um schnelle beantwortung Antworten mit Zitat

mese hat folgendes geschrieben::
wie kann eine person x an die agb s der schufa kommen ?
gibt es einige user die dieagb vorliegen haben ?
wo kann ich sie finden ?

www.meineschufa.de --> ganz unten auf der Seite ist ein Button AGB.
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mese
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 14:46    Titel: agb schufa,aber bitte nicht für kunden Antworten mit Zitat

danke nebelhoernchen

leider war esmir nicht recht hifreich,
evtl habe ich mich auch falsch ausgedrückt,ich such die agb für vertragspartner
also wo drin steht welche daten ,wann und was der vertragspartner melden darf,wie diese meldung zustande kommt,was der vertragspartnerbeachten muss usw.

es geht darum das ich genau nachlesen kann was die dürfen und was nicht

aber danke trotzdem für deine schnelle beantwortung
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 15:04    Titel: Re: agb schufa,aber bitte nicht für kunden Antworten mit Zitat

mese hat folgendes geschrieben::
evtl habe ich mich auch falsch ausgedrückt,ich such die agb für vertragspartner
also wo drin steht welche daten ,wann und was der vertragspartner melden darf,wie diese meldung zustande kommt,was der vertragspartnerbeachten muss usw.

Vielleicht einfach mal bei der SCHUFA anfragen?
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mese
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 16:23    Titel: ja stimmt schon Antworten mit Zitat

natürlich habe mich als erstes an die schufa gewandt,
aber die möchten mir par tu nicht sagen was in deren agb für vertriebspartner steht.

ich binmir sicher das es nicht so ganz mit rechten dingen zu geht,oder das manche einträge formfehler oder so aufweisen.

oder warum sollten die mir nicht weiter helfen wollen?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Was möchten Sie eigentlich konkret wissen?
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mese
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

mein anliegen besteht folgender maßen

ich bin selber in der versicherungs-und finanzierungs branche tätig.
nun habeich in letzter zeit häufiger kunden die sich über schufa einträge beschweren
,die laut aussagen der kunden und nach einigen telefonaten mit verschiedenenstellen meines erachtens nicht schuld der kunden sind.
ich möchte eine lücke in der agb suchen womit ich in manchen fällen den vertragspartnern der schufa oder der schufa selbst nachweisen kann,das sie nicht richtig gehandelt haben.
da ich bis jetzt nur aussagen und keine beweise sehe,das dies oder jenes in der agb steht möchte ich mich selber darüber informieren.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

mese hat folgendes geschrieben::
nun habeich in letzter zeit häufiger kunden die sich über schufa einträge beschweren

Warum beschweren sich die Kunden denn über die SCHUFA-Einträge?

Sind diese denn nachweislich falsch?
Oder sind die an die SCHUFA gemeldeten Forderungen strittig?
Oder sind diese nicht genehmigt (keine SCHUFA-Klausel beim meldenden Unternehmen unterschrieben)?

In den vorgenannten Fällen können die Kunden doch auch ohne Kenntnis der im Innenverhältnis zwischen der SCHUFA und den meldenden Unternehmen vereinbarten (und Ihnen nicht bekannten) AGB gegen diese SCHUFA-Einträge vorgehen! Bei gerechtfertigten und vom Kunden mittels SCHUFA-Klausel genehmigten Einträgen sehe ich allerdings schwarz ...
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mese
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 02:16    Titel: Antworten mit Zitat

hallo nebelhörnchen

also ich habe meistens das volle programm vorliegen,
d.h. das sie entweder strittig sind ,und wenn sie richtig sind ,sind die
umstände die dazu geführt haben auch den vertragspartnern der schufa
anzulasten.
natürlich haben wir des öfteren versucht ohne die agb degegen anzugehen
was zum teil auch funktioniert hat,und dazu geführt hat das die einträge auch
gelöscht wurden ,nur ist dies ohne informationen sehr aufwendig und hat halt nicht den erfolg ,den ich mir mit den agb s der schufa ausrechen kann.
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 02:20    Titel: Antworten mit Zitat

Dem Verbraucher kann doch völlig egal sein, welche Vereinbarungen zwischen Schufa und deren Kunden bestehen.

Für ihn ist nur wichtig, inwieweit aufgrund seiner vertraglichen Beziehungen sein Geschäftspartner (Bank usw.) berechtigt ist, die Schufa mit Datenspeicherungen zu beauftragen.
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mese
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 02:46    Titel: Antworten mit Zitat

das verstehe ich nicht und bin andere meinung,

dann kann doch jeder hergehen der ne schufa klausel unterschrieben bekommen hat von einem kunden,ne meldung an die schufa machen.wer sagt mir ob diese von der schufa und in wieweit geprüft werden.
natürlich kann man sich an die agb der vertragspartner wenden ,aber welcher normal bürger versteht die. da ist schonmal z.b die rede von :"die belange des kunden müssen berücksichtigt werden" wer sagt mir das diese und diefrage ist wieweit ,diese berücksichtigt werden. ich habe hier noch einen artikel vor diesem geschrieben mit dem titel "" Ist schon wahnsinn was die sich erlauben " lies dir den fall mal durch,dann verstehst du evtl was ich meine.
es kann doch nicht sein ,das man diese beiden vertragspartner nicht auf die finger schauen darf und kann ob diese alle regeln befolgen .
ich habe momentan in einem fall einen teil erfolg erziehlt,in dem die bank sich damit einverstanden hat die schufameldung löschen zu lassen,da sie ihre fehler zum teil eingestanden hat ,nur habe ich das problem das die bank sagt sie hat ne mittelung an die schufa geschickt die schufa dem aber wiederspricht und das ganze zieht sich seit 3 monaten.da muss es doch regeln geben .
ich kann doch nicht jeden fall dem datenschutzbeauftragten übergeben dann warte ich bis zu 6 monatebis sich etwa tut.

gruss
mese
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mese hat folgendes geschrieben::
wer sagt mir ob diese von der schufa und in wieweit geprüft werden.


Wer Unmögliches erwartet, wir häufig enttäuscht werden. Nach welchen Kriterien sollte die Schufa die Meldungen ihrer Vertragspartner denn prüfen? Ob der vom Vertragspartner behauptete Sachverhalt zutrifft oder nicht kann nur dieser, der Kunde oder (bei Streit) ein Richter entscheiden.

Die Schufa prüft die Richtigkeit der Meldungen nicht und übernimmt diese automatisch. Ist die Meldung falsch, so kann der Kunde über der Vertragspartner eine Korrektur verlangen. Ansonsten würde die ganze Schufa nicht funktionieren.

Aus Sicht des Kunden ist dies auch kein Nachteil. Ob der Kunde sich an die Schufa oder den Vertragspartner wendet, um ggf. fehlerhafte Meldungen zu korrigieren. Wo ist da der Unterschied?

mese hat folgendes geschrieben::
nur habe ich das problem das die bank sagt sie hat ne mittelung an die schufa geschickt die schufa dem aber wiederspricht und das ganze zieht sich seit 3 monaten.da muss es doch regeln geben .


Selbstverständlich: Die Bank ist verpflichtet, die Korrektur unverzüglich zu veranlassen. Wie sie das mit der Schufa hinbekommt ist Problem der Bank. Schafft sie es nicht, ist sie schadensersatzpflichtig.
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mese
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

hallo karsten

natürlich hast du im grundegenommen recht.
natürlich kann die schufa nicht auf anhieb eine falsche meldung von einer richtigen unterscheiden,und verlässt sich halt auf ihren vertragspartner.

aber ich sehe die schufa als neutrale organisation,oder hoffe es zumindesten,
der vertragspartner ist meistens nicht sehr kooperativ,da sie evtl ihre fehler bei einem streitfall nicht gerne eingestehen.
so was macht der kunde der zu unrecht reingerissen wurde,er geht zum anwalt, es wird hin und her geschrieben evtl 5 wochen lang und in der zeit ist er der dumme .
es kann nicht sein das davon ausgegangen wird das der kunde ein böser kunde ist und der vertragspartner nie fehler macht .
ich habe einen fall die schufa angeschrieben,das es sich um ein falschen eintrag handelt,und sie den eintrag bis zu klärung sperren lassen sollen.und heute kommt eine antwort mit der post,worin sie erklären das sie mit dem vertragspartner schriftverkehr haben und er sich nicht vorstellen kann das da was falsch gelaufen sei ,sie aber es überprüfen wollen.bis die das überprüfen vergehne wieder 4 wochen .
warum sperren sie diesen eintrag nicht bis zu klärung?

aber wie gesagt trotzdem gab mir es zu denken das die schufa ihre agb nicht freigibt.
nichts destro trotz um an die agb zu kommen habe ich mich als vertragspartner bei der schufa angemeldet,jetzt bin ich mal auf die agb gespannt die kommt.

bin einfach der meinung , daß damit ein gesetz ,bestimmung funktioniren soll es 10 gestzte geben muss die diese unterstützen,und ich wette darauf das es auch bei denen eine lücke gibt.

gruss

mese
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mese hat folgendes geschrieben::
aber ich sehe die schufa als neutrale organisation,oder hoffe es zumindesten


Warum sollte die Schufa eine neutrale Organisation sein? Es handelt sich um einen Schutzmechanismus für die Kreditgeber.

Die Schufa ist nicht neutral. Sie ist aber an einem wahrheitsgemäßen Datenbestand interessiert. Die Vertragspartner treffen ihre Kreditentscheidungen (u.a. auch) anhand der Schufa-Daten.

Wären diese falsch, wären auch die Kreditentscheidungen falsch. Von daher verpflichten sich die Vertriebspartner wahrheitsgemäß zu melden und haben selbst (genauso wie die Schufa) höchstes Interesse an wahren Meldungen.

mese hat folgendes geschrieben::
der vertragspartner ist meistens nicht sehr kooperativ,da sie evtl ihre fehler bei einem streitfall nicht gerne eingestehen.


Kann ich aus der Praxis nicht bestätigen. Die Schufa speichert Sachverhalte, keine Interpretationen z.B.
- Forderung besteht / oder auch nicht
- Konto wurde gekündigt / oder auch nicht

Jetzt gibt es 2 Fehlerfälle
a) Meldung ist falsch (z.B. Kunde hat einen Kredit, dieser steht aber nicht in der Schufa)
b) Kunde streitet sich mit dem Vertragspartner über Höhe der Forderung, Gültigkeit der Kündigung o.ä.

Bei a) reden wir von Schludrigkeit des Vertragspartners. In der Tat: Das ist für diesen peinlich. Aber: Was soll er machen. Im Zweifel hilft für den Kunden, direkt die Revision des Vertragspartners anzuschreiben. Die Kollegen sind es gewohnt, sich mit Dingen zu beschäftigen, die schief gegangen sind.

Bei b) gibt es wieder 2 Möglichkeiten:
Entweder Kunde und Vertragspartner einigen sich (z.B. dass die Kündigung zurückgenommen wird) --> Kein Problem oder sie einigen sich nicht. Dann bleibt es bis zu einer eventuellen Gerichtsentscheidung beim Negativmerkmal (und damit auch dem Schufaeintrag) --> kein Korrekturbedarf.

mese hat folgendes geschrieben::
warum sperren sie diesen eintrag nicht bis zu klärung?


Weil es dem Kunden nichts bringen würde. Beispiel:

Kunde zahlt Raten für Ratenkredit nicht.
Bank kündigt und meldet dies der Schufa
Kunde klagt gegen die Bank auf Rücknahme der Kündigung

Was steht nun in der Schufa?

Ratenkredit X €
Kündigung
offener Saldo Y €

Dies entspricht der Wahrheit aus Sicht der Bank (und auch der Rechtslage, solange das Gericht nicht gegen die Bank entschieden hat).

Die Forderung des Kunden, die Kündigung bis zur Gerichtsentscheidung in der Schufa zu löschen, ist offenkundig unsachgerecht. Natürlich liegt es im Interesse der anderen Vertragspartner der Schufa, etwas über die Kündigung zu erfahren.

Der Kunde könnte also sinnvollerweise nur verlangen, dass in der Schufa ein Zusatzhinweis über das laufende Gerichtsverfahren aufgenommen würde.

Dies würde die Schufa auch machen, wenn es irgend einen Nutzen hätte. Hat es aber nicht. Wie würde ich als Vertragspartner der Schufa diesen Hinweis auf das laufende Gerichtsverfahren interpretieren? Verbessert das die Bonität des Kunden? Nein!
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mese
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

hallo karsten

Warum sollte die Schufa eine neutrale Organisation sein?
GANZ EINFACH WEIL DIE AUF IHREN SEITEN SICH SO VORSTELLEN;DANN SOLLEN DIE DOCH DAZU SCHREIBEN DAS SIE ZUR LOBBY DER BANKEN GEHÖREN;UND DEN NAMEN VERBRAUCHERSCHUTZ FINDE ICH DANN AUCH LÄCHERLICH:

was bedeutet der satz ,was meistens in der agb der bankensteht:

§19 ........auf die belange des kunden muss rücksicht genommen werden.

ich finde es nicht richtig was da abläuft.wie gesagt wenn man als aussenstehender nicht an die rankommt,werde ich halt partner der schufa das nötige gewerbe hat man ja.
dann will ich mal hinter die kulissen schauen wie das da abgeht.

das kann doch nichts sein schufa gehört der lobby der bank und ist keine neutrale stelle
und keiner kann die richtigkeit ihrer agb überprüfen.
und dann wird so ein alibi datenbeauftragter hingestellt und e alleine soll sagen können
der geselschaft das die alle korrekt arbeiten .wie soll er das denn machen .

ich finde es falsch manche einträge zupauschalieren von wegen

entweder ist der kunde gejkündigt oder nicht.
das ist so wenn du nur ein sttandbild hast und nicht den ganzen film .
warum und wie ist es dazu gekommen zudieser situation.
wenn ich als vermieter einem mieter kündige (ich muss ja froh sein das ich ihn habe)aus ihrgendeinen grund.

naya let us see

gruss mese
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