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Einruch in PKW - wer zahlt was?

 
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PhilippMUC
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Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 15:22    Titel: Einruch in PKW - wer zahlt was? Antworten mit Zitat

Hallo,

in einen gemieteten Lieferwagen wird eingebrochen:
- Das Schloss der Beifahrerseite ist beschädigt
- Gegenstände im Wert von ca. 500 Euro werden entwendet

Nun meine Fragen:
- Fällt das unter den Vollkasko- oder Teilksakoschutz?
- Wer zahlt die entwendeten Gegenstände? Die KFZ-Versicherung will dies nicht übernehmen.

Anmerkung: Fahrzeug war selbstverständlich abgeschlossen und alle Gegenstände, welche geklaut wurden, lagen nicht offen im Fahrzeug. Ein Rucksack, welcher unter eine Jacke lag wurde ausgeleert und ein weiterer Rucksack unter der Sitzbanl komplett entwendet.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 15:26    Titel: Re: Einruch in PKW - wer zahlt was? Antworten mit Zitat

PhilippMUC hat folgendes geschrieben::
Hallo,

in einen gemieteten Lieferwagen wird eingebrochen:
- Das Schloss der Beifahrerseite ist beschädigt
- Gegenstände im Wert von ca. 500 Euro werden entwendet

Nun meine Fragen:
- Fällt das unter den Vollkasko- oder Teilksakoschutz?
- Wer zahlt die entwendeten Gegenstände? Die KFZ-Versicherung will dies nicht übernehmen.

Anmerkung: Fahrzeug war selbstverständlich abgeschlossen und alle Gegenstände, welche geklaut wurden, lagen nicht offen im Fahrzeug. Ein Rucksack, welcher unter eine Jacke lag wurde ausgeleert und ein weiterer Rucksack unter der Sitzbanl komplett entwendet.


Ich würde sagen Vollkasko, da TK m.E. nur gegen den Diebstahl des Fahrzeuges absichert.
Jedoch weiß ich nicht ob in der VK ohne Zusatzklausel die entwendeten Dinge aus dem Lieferwagen ersetzt werden...
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find_nemo
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Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Mir wurde vor 3 Jahren das Autoradio geklaut. Schaden am Fahrzeug und Radio hat die Teilkasko ersezt.
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denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 17.03.06, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

find_nemo hat folgendes geschrieben::
Mir wurde vor 3 Jahren das Autoradio geklaut. Schaden am Fahrzeug und Radio hat die Teilkasko ersezt.


einfach mal in die liste der mitversicherten teile gucken.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Der Rucksack samt Inhalt könnte ggfs. (je nach Bedingungen) in der Hausratversicherung des Bestohlenen mitversichert sein (Einbruchdiebstahl).
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Der Rucksack samt Inhalt könnte ggfs. (je nach Bedingungen) in der Hausratversicherung des Bestohlenen mitversichert sein (Einbruchdiebstahl).


KÖNNTE mitversichert sein, ist richtig. Ist in der Praxis aber eher selten. In den üblichen Hausrat-Versicherungsbedingungen ist die Position "Diebstahl aus verschlossenen KFZ" meist nur in den Exklusiv-, Top- oder Premium-Produkten (oder wie sie auch immer heißen mögen) mitversichert, und die kosten kräftig Beitragszuschlag. Werden nicht allzuoft abgeschlossen. Und selbst dann gibt es gelegentlich Ausschlussklauseln, z.B. was den Zeitpunkt des Diebstahls betrifft.

Aber es ist natürlich grundsätzlich richtig - unter gewissen Voraussetzungen ist sowas mitversichert.

Zum Schaden am Fahrzeug selber: die Teilkkasko würde das übernehmen, wenn es sich um den Diebstahl des Fahrzeuges oder von mitversicherten Teilen (z.B. Autoradio) handeln würde - oder wenn eine solche Tat versucht wurde. Wenn man also nachweisen könnte, der Täter habe nicht nur die Sachen aus dem Auto stehlen wollen, sondern das komplette Auto, und ist nur daran gehindert worden, dann wäre die Teilkasko für die Beschädigung am Auto einstandspflichtig. Ein solcher Beweis dürfte allerdings nur schwer gelingen. Ansonsten: ggf. Vollkasko, wenn eine besteht.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

Habe vor einigen Tagen selbst folgenden Schaden gehabt:

Am Fz wurde die Beifahrerscheibe eingeschlagen und mein Geldbeutel, der in der Ablage der Fahrertür abgelegt war, geklaut. Es wurde nur der Geldbeutel geklaut sosnst nichts.

Scheibe wurde von der Teilkasko bezahlt. Geldbeutel und die Kosten der Dokumentenbeschaffung wurde von meiner Hausratsversicherung (Einbruch-Diebstahl) bis zu einem Schaden von 300 € übernommen. Das Bargeld sowie das Sperren und die Austellung einer neuen EC-Karte trägt die Versicherung nicht (20,30€).
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

denotto hat folgendes geschrieben::
find_nemo hat folgendes geschrieben::
Mir wurde vor 3 Jahren das Autoradio geklaut. Schaden am Fahrzeug und Radio hat die Teilkasko ersezt.


einfach mal in die liste der mitversicherten teile gucken.



Eben, das Radio ist ja schließlich auch eingebaut und ist weit verbreitet in Autos...

Ein liegengelassener Rucksack ist jedoch nicht üblich...
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