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PKV: [Versicherer] drückt sich um Beitragsrückerstattung

 
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Hotzenplitz
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Anmeldungsdatum: 12.03.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 16.03.06, 18:56    Titel: PKV: [Versicherer] drückt sich um Beitragsrückerstattung Antworten mit Zitat

Ich bin seit mehr als 16 Jahren privat beim [Name redaktionell entfernt] krankenversichert
(Ingenieur, freiberuflich bzw. angestellt):

Tarif 811 Krankenversicherung
Tarif 360 Krankentagegeld
Tarif 795 Krankenhaustagegeld

Als ich in 2004 arbeitslos wurde, entschloss ich mich meine Krankenhaus- und
Krankentagegeld-Zusatzversicherung ( Tarif 360 + 795) ab Dezember 2004 aus Kostengründen für 6 Monate auf sog. Anwartschaft fortzuführen.

Der [Name redaktionell entfernt] zahlt für Jahre, in denen keine Leistungen für den Versicherten
erbracht werden müssen, eine Beitragsrückerstattung an den Versicherten.

Als ich nun für 2004 eine Beitragsrückerstattung für den Tarif 811 haben wollte, wurde mir diese mit dem Argument verwehrt, ich hätte die Tarife 360 und 795 im Dezember 2004 auf Anwartschaft geführt.

Meinen Anspruch auf Beitragsrückerstattung beziehe ich aber nur auf den Tarif 811.
Nach den Versicherungsbedingungen gibt es keinerlei Wechselwirkung der Tarife 360 und 795 mit dem Tarif 811. Und das Paradoxe dabei ist: Versicherte ohne Tarif 360 oder 795 erhalten eine Beitragsrückerstattung!
Ich habe die Tarife deshalb auch immer getrennt betrachtet und natürlich nicht vermutet,
dass die Anwartschaft in 12 / 2004 in den Tarifen 360 und 795 zum Verlust der Beitragsrückerstattung für Tarif 811 führen soll. Warum auch?

Ich fühle mich arglistig getäuscht und möchte wissen wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat, bzw. was man dagegen unternehmen sollte.
_________________
Bedanke mich schon jetzt für die Beiträge!

Hotzenplitz
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hotzenplitz,

unter welchen Voraussetzungen eine Anspruch auf Beitragsrückvergütung besteht, ist in den Versicherugnsbediungungen des Versichereres geregelt. Nur sind diese Bedingungen oftmals derart verklausuliert abgefasst, dass sie ein normaler Mensch praktisch nicht verstehen kann. (Ich weiß, das hilft dir jetzt auch nicht weiter, aber: du bist damit nicht allein)

Was dir möglicherweise helfen könnte: schau mal bei www.pkv-ombudsmann.de nach. Der Ombudsmann ist eine Art Verbraucherschützer, der Versicherungskunden in ähnlichen Lagen wie du unterstützen kann.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Hotzenplitz
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Anmeldungsdatum: 12.03.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Die Versicherungsbedingungen kenne ich natürlich genau, und die geben diese Interpretation der PKV einfach nicht her. Das Paradoxe ist doch auch, dass jemand
der keine Kranken- und Krankenhaustagegeldversicherung hat, problemlos die Beitragsrückerstattung erhält. Das allein ist doch schon der Kracher.
_________________
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Hotzenplitz
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vorschlag von mogli mit dem Ombudsmann ist aber nicht schlecht, warum versuchen Sie das denn nicht einfach mal?
Das kostet Sie nichts und bringt die Versicherung in die Not, sich erklären zu müssen.
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