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Jetzt macht mich der Besitzer der Geschirre dafür verantwortlich und möchte den Schaden ersetzt bekommen.
Afgrund welcher Rechtsgrundlage will der Eigentümer der Geschirre denn den Reitstallinhaber in Anspruch nehmen? Steht das so im (Miet-) Vertrag, oder trifft den Reitstallinhaber ein Verschulden am Einbruch? (und selbst wenn den Reitstallinhaber ein Verschulden treffen würde - die Haftpflichtversicherung wird sich, wenn die marktüblichen Bedingungen gelten, nicht um den Vorfall kümmern - Schäden wegen des Abhandenkommens von Sachen sind gewähnlich in der Haftpflicht nicht mitversichert)
Unabhängig davon ist der Rat von denotto natürlich richtig: eine Einbruchdiebstahlversicherung könnte in diesem Fall leistungspflichtig sein. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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