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Verfasst am: 15.03.06, 18:12 Titel: Landwirtschaftliche Unfallversicherung ist das ok ?
Hallo zusammen.
Nehmen wir mal an eine Familie kauft sich Ende 2004 ein Haus mit geteiltem Grundstück. (Ein Teil ist normaler Grund und der 2.Teil ist ein Hang mit ein paar Bäumen drauf das als landwirtschaftlich eingetragen ist).
Mitte März 2006 bekommt die Familie einen Brief von einer Land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, das das landwirtschaftliche Grundstück ab 01.07.2005 unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehe, die Familie aber vorher noch nie, von der Berufsgenossenschaft Post bekommen hatte oder gar wusste, das es die gibt.
In dem Brief geht es um eine Versicherung für ein Unternehmen obwohl die Familie nie ein Unternehmen angemeldet hat.
Die Berufsgenossenschaft teilt mit das ein Betrag von guten 50 Euro fällig sei und sie in Zukunft jahrlich das Geld anfordern.
Ist das alles rechtens oder hat die Familie was übersehen?
die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft gehört zu den Sozialversicherungen. Es wäre sicher hilfreich, die Frage hier im Unterforum für Sozialrecht zu stellen. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
durch den Eigentümerwechsel und der Eintragung als landwirtschaftes Land wird die BG von Euch von anderer Seite erfahren haben.
Wenn noch vorher kein Briefwechsel stattgefunden hat, kann die BG nicht wissen, was ihr mit dem Land tatsächlich macht.
Hier mal eine Seite, durch die Du Dich durchlesen solltest. Man kann dieser Versicherungspflicht entkommen, wenn bestimmte Tatbestände vorliegen. Vorsorglich wäre es günstig, Widerspruch einzulegen.
Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung, der die landwirtschaftlichen Unternehmer kraft Gesetzes angehören. Der Abschluss einer privaten Unfall- oder Haftpflichtversicherung hat hierauf keinen Einfluss und kann stets nur eine zusätzliche Absicherung sein. Unternehmer im Sinne der Unfallversicherung ist derjenige, dem das wirtschaftliche Ergebnis der im Unternehmen verrichteten Arbeit unmittelbar zum Vorteil oder zum Nachteil gereicht. Eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit oder ein Geschäftsbetrieb wird nicht vorausgesetzt. Auch Hobby- bzw. Kleinstbetriebe werden daher von der landwirtschaftlichen Unfallversicherung umfasst.
Keine landwirtschaftlichen Unternehmen sind Haus- und Ziergärten, andere Kleingärten i. S. des Bundeskleingartengesetzes, solange diese nicht regelmäßig oder in erheblichem Umfang mit besonderen Arbeitskräften bewirtschaftet werden, die Erzeugnisse hauptsächlich dem eigenen Haushalt dienen. Gartenanlagen vorstehender Art können im Regelfall bis zu einer Größe von 2.500 qm angenommen werden. Wird der Garten im Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen Unternehmen bewirtschaftet, bleibt er Teil der Landwirtschaft.
Auf eigenen Antrag werden seit dem 30.03.2005 Unternehmer von Unternehmen bis zu einer Größe von 0,25 Hektar - sowie ihre Ehegatten von der Versicherung bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft befreit, d. h. es besteht kein Versicherungsschutz bei Eintritt des Versicherungsfalles. Der Befreiungsantrag kann nicht widerrufen werden. Übersteigt die Fläche den Grenzwert, entsteht ab dem Zeitpunkt der Überschreitung erneut Versicherungspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung. Solange in dem Unternehmen keine sonstigen Versicherten (z. B. regelmäßige Aushilfen) tätig sind, trägt die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft keinerlei Risiko. Deshalb müssen dann auch keine Beiträge gezahlt werden.
Bei Bewirtschaftung von Spezialkulturen ist eine Befreiung nicht möglich.
Bei einem Hang mit ein paar Bäumen drauf könnte man denken, dass die BG hier eine Forstwirtschaft annimmt.
Forstwirtschaft ist planmäßige, auf Anbau und Abschlag von Holz gerichtete Tätigkeit, Gewinnerzielungsabsichten sind irrelevant. Die fehlende Absicht zur Bewirtschaftung einer Waldfläche lässt keine Befreiung von der Versicherungspflicht zu, da ein Besitzer solchen Stückes auch verpflichtet ist, diesen in Ordnung zu halten, wie zum Beispiel Fällen toter Bäume zur Gefahrenabwehr.
Das Thema ist reichlich kompliziert.
Gruß
Astrid _________________ Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
Da wird die Familie wohl nicht drum rum kommen die Versicherung zu bezahlen.
Hat die Familie dann nicht steuerliche Vorteile? Vielleicht weil sie ja für ein Unternehmen versichert ist oder für das landwirtschaftliches Grundstück?
Ein ähnliches Problem hatte ich auch schon mal. Da ich jedoch angeben konnte das das Grundstück nicht landwirtschaftlich genutzt wird, wurde ich von der Beitragspflicht befreit. Stehen auf dem Grundstück z.b. Obstbäume die aber für den privaten Gebrauch genutzt werden sind keine Unfallversicherungsprämien fällig. Anders ist es allerdings, wenn dieses Obst verkauft wird. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Auf dem Grundstück stehen lediglich ein paar Bäume (nicht mehr wie 10)
Es sind keine Obstbäume. die Familie fällt die Bäume auch nicht um das Holz zu verkaufen und sie pflanzen auch nichts an. Das Grundstück ist mehr oder weniger ungenutzt, ausser das mal der ein oder andere Baum gefällt werden muss, weil die Erde drunter wegrutscht. Das Holz verwendet die Familie aber dann nur für den eigenen Gebrauch.
Wenn auf dem Befreiungsantrag folgende Frage steht:
Welche Flächen werden von Ihnen selbst bewirtschaftet?
Das Grundstück ist unter der 0,25 ha Grenze, wird aber nicht bewirtschaftet.
Soll man angeben das das Grundstück bewirtschaftet wird, aber dennoch unter der 0,25 ha Grenze liegt oder gleich schreiben das das Grundstück nicht bewirtschaftet wird?
Gibt es eigentlich irgendwelche Nachteile, wenn man sich von dieser Versicherung befreien lässt?
Wenn auf dem Befreiungsantrag folgende Frage steht:
Welche Flächen werden von Ihnen selbst bewirtschaftet?
Das Grundstück ist unter der 0,25 ha Grenze, wird aber nicht bewirtschaftet.
Soll man angeben das das Grundstück bewirtschaftet wird, aber dennoch unter der 0,25 ha Grenze liegt oder gleich schreiben das das Grundstück nicht bewirtschaftet wird?
Gibt es eigentlich irgendwelche Nachteile, wenn man sich von dieser Versicherung befreien lässt?
Mfg cruiser187
man sollte grundsätzlich immer wahrheitsgemässe angaben machen.
der einzige nachteil bei einer befreiung: man hat keinen versicherungsschutz durch diese versicherung.
der einzige nachteil bei einer befreiung: man hat keinen versicherungsschutz durch diese versicherung.
Versicherungsschutz bestünde bei Tätigkeiten, die auf diesem Grundstück verrichtet werden, zum Beispiel Abholzungs- oder Aufräumarbeiten, Erntearbeiten, Tätigkeiten im allgemeinen, die dem Erhalt dieses Grundstücks dienen.
Wenn einer vom Baum fällt oder durch einen umgesägten Baum "erschlagen" wird, können sehr schwere Unfallfolgen entstehen, die durch die anderen Versicherungen (Bsp. Krankenversicherung, private Unfallversicherung) nicht so weitreichend abgesichert wären.
Wie risikoarm oder-reich es ist, so einen Unfall zu haben, muss man selber abschätzen.
Astrid _________________ Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
die LBG`s sind hinterden Beiträgen her wie der Teufel hinter der Seele.
Die Möglichkeit zur Befreiung bei Flächen unter 2.500m² ist recht neu.
Davor waren Flächen bis 1.200m² von der Befreiungsmöglichkeit betroffen.
Ich würde argumentieren, dass es sich nicht um ein landwirtschaftliches Unternehmen handelt, sondern um Gartenland mit unmittelbarem Anschluss an das Baugrundstück.
Ich hoffe du hast rechtzeitig von deinem Widerspruchsrecht gebrauch gemacht.
Sollte man aus der Geschichte mit der BG nicht herauskommen, würde ich mal bei der Versicherungsgesellschaft anfragen, bei der man seine privaten Versicherungen hat
ob sie eine Landwirtschaftstarif anbieten.
Als Mitglied einer Landwirtschaftlichen BG bekommt einen solchen.
Die meisten haben so etwas z.B. für KFZ, Haftpflicht, Gebäude usw...
Da sind die 50 Euros u.u. schnell wieder herausgeholt.
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 30.04.06, 13:38 Titel:
ich glaube das ist keine "freiwillige" versicherung! sondern eine pflicht! ich denke nicht das die sich so einfach den rang abluxen lassen.
@threatstarter: lesen sie sich mal das "heftchen" das desöfteren mal kommt durch da werden teilweise ganz gute angebote gemacht was versicherungen angeht. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
ist ein guter Tipp. Nutzt nur nichts wenn man schon den Beamtenstatus hat, da tut sich nicht viel.
Ich hatte auch schon mal an Agrardiesel gedacht um mit meinem PKW bei den Kontollfahrten im Wald etwas zu sparen
Für alle die eine Fläche größer 2.500m² haben, man könnte doch Teilflächen zu je 2.499m² an den Ehepartner, Kinder usw. verpachten. Die beantragen jeweils Befreiung.
Je nach Familiengröße und Bekanntenkreis könnte man so auch größere Flächen befreien.
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