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Fahrraddiebstahl

 
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steeve23
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 09:56    Titel: Fahrraddiebstahl Antworten mit Zitat

Ich habe da von einem Interessanten Fall gehört..

Einem Versicherungsnehmer der Allianz Versicherung, der eine Hausratversicherung im Junge lLeute Tarif optimal abgeschlossen hat, wird ein Fahrrad gestohlen.

Dieses Fahrrad hatte 1999 einen Kaufspreis von umgerechnet ca. 700€.

Dieses Fahrrad stand abgeschlossen in einer Gemeinschaftsgarage, die ebenfalls durch ein Schloss abgeschlossen ist.

Als der junge Versicherungsnehmer den Diebstahl bemerkte, rief er sofort die Polizei, stellte Strafanzeige und meldete den Schaden der Versicherung.

Einbruchsspuren sind keine zu erkennen.

was mich interessiert: Die Versicherung ist, ohne Begrenzung der Summe für Fahrräder, auf Neuwert abgeschlossen. Der Versicherungsvertreter sagte aber, es werde nur noch der aktuelle Wert des Fahrrads bezahlt. Wie schätzt ihr die situation ein?


Die Versicherung fragte einige Tage später in einem Brief folgende Dinge, die schwer zu beantworten sind. Wie sollte der Versicherungsnehmer handeln, um den vollen Versicherungsschutz zu erhalten?

- Wann wurde das Fahrrad abgestellt?
(Nehmen wir an, es ist Winter und der Versicherungsnehmer benutzte sein Fahrrad nicht. Er kann jedoch immer beim wegbringen des Mülls sehen, ob das Rad noch da ist.)

- Wann sollte das Fahrrad wieder benutzt werden?
(Die Bedeutung dieser Frage verstehe ich nicht, auch könnte ich keine antwort geben.)

- Wie konnte der Täter in die Räumlichkeiten gelangen? Welche Einbruchsspuren sind vorhanden? (Wie gesagt nehmen wir mal an, dass keine Spuren da sind, es ist eine Gemeinschaftsgarage für Fahrraäder und Müll. )

In so einem Fall wüsste ich nicht, was ich tun sollte. Was würdet ihr mir raten zu tun, falls ich in so eine Situation kommen würde?

Vieln Dank schonmal!
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newbe41
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 258
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 11:44    Titel: Re: Fahrraddiebstahl Antworten mit Zitat

steeve23 hat folgendes geschrieben::
Ich habe da von einem Interessanten Fall gehört..

Einem Versicherungsnehmer der Allianz Versicherung, der eine Hausratversicherung im Junge lLeute Tarif optimal abgeschlossen hat, wird ein Fahrrad gestohlen.

Dieses Fahrrad hatte 1999 einen Kaufspreis von umgerechnet ca. 700€.

Dieses Fahrrad stand abgeschlossen in einer Gemeinschaftsgarage, die ebenfalls durch ein Schloss abgeschlossen ist.

Als der junge Versicherungsnehmer den Diebstahl bemerkte, rief er sofort die Polizei, stellte Strafanzeige und meldete den Schaden der Versicherung.

Einbruchsspuren sind keine zu erkennen.

was mich interessiert: Die Versicherung ist, ohne Begrenzung der Summe für Fahrräder, auf Neuwert abgeschlossen. Der Versicherungsvertreter sagte aber, es werde nur noch der aktuelle Wert des Fahrrads bezahlt. Wie schätzt ihr die situation ein?


Die Versicherung fragte einige Tage später in einem Brief folgende Dinge, die schwer zu beantworten sind. Wie sollte der Versicherungsnehmer handeln, um den vollen Versicherungsschutz zu erhalten?

- Wann wurde das Fahrrad abgestellt?
(Nehmen wir an, es ist Winter und der Versicherungsnehmer benutzte sein Fahrrad nicht. Er kann jedoch immer beim wegbringen des Mülls sehen, ob das Rad noch da ist.)

- Wann sollte das Fahrrad wieder benutzt werden?
(Die Bedeutung dieser Frage verstehe ich nicht, auch könnte ich keine antwort geben.)

- Wie konnte der Täter in die Räumlichkeiten gelangen? Welche Einbruchsspuren sind vorhanden? (Wie gesagt nehmen wir mal an, dass keine Spuren da sind, es ist eine Gemeinschaftsgarage für Fahrraäder und Müll. )

In so einem Fall wüsste ich nicht, was ich tun sollte. Was würdet ihr mir raten zu tun, falls ich in so eine Situation kommen würde?

Vieln Dank schonmal!


Hi, wenn's im Vertrag steht, würde ich mal eine Stufe höher gehen,
Einbruchspuren muß es nicht geben, wenn mehrere Leute einen Schlüßel haben.

Alexander
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steeve23
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Also bei der Versicherung beschweren, falls den denn wirklich so kommt. OK, so ähnlich würde ich auch ein weiteres Vorgehen anraten.

Wie seht ihr die Anderen beiden Fragen? (Abstellzeitpunkt, nächste Nutzung)
Diese Fragen ergeben für mich keinen Sinn, kann mir nicht vorstellen wofür die relevant sein sollen.
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denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 18.03.06, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
was mich interessiert: Die Versicherung ist, ohne Begrenzung der Summe für Fahrräder, auf Neuwert abgeschlossen. Der Versicherungsvertreter sagte aber, es werde nur noch der aktuelle Wert des Fahrrads bezahlt. Wie schätzt ihr die situation ein?


bezahlt wird in der regel der wiederbeschaffungswert.

Zitat:

- Wann wurde das Fahrrad abgestellt?
(Nehmen wir an, es ist Winter und der Versicherungsnehmer benutzte sein Fahrrad nicht. Er kann jedoch immer beim wegbringen des Mülls sehen, ob das Rad noch da ist.)

- Wann sollte das Fahrrad wieder benutzt werden?
(Die Bedeutung dieser Frage verstehe ich nicht, auch könnte ich keine antwort geben.)


bei den üblichen bedingungen besteht KEIN versicherungsschutz zwischen 22.00 und 6.00 uhr. aussnahme einbruchdiebstahl.


-
Zitat:
Wie konnte der Täter in die Räumlichkeiten gelangen? Welche Einbruchsspuren sind vorhanden? (Wie gesagt nehmen wir mal an, dass keine Spuren da sind, es ist eine Gemeinschaftsgarage für Fahrraäder und Müll. )


also liegt kein einbruchdiebstahl vor.
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steeve23
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

denotto hat folgendes geschrieben::


bezahlt wird in der regel der wiederbeschaffungswert.


Was heisst das genau? das Fahrrad hat 1999 ca. 700 Euronen gekostet. Es wurde letztes Jahr eine Reperatur und Instandsetzung für 150 Euro Materialkosten geleistet.
Ist der Wiederbeschaffungswert der Wert, den man bezahlen muss, um ein gleichwertiges Fahrrad neu zu kaufen? das Finde ich schwierig, denn bei anderen Hausratsgegenständen ändert sich die Technik ja ganz schnell. BSP ein PC von vor 5 Jahren, was würde man dafür kriegen?

Oder ist es die Summe, die zu bezahlen ist um genau so ein Fahrrad in einem solchen Zustand zu erwerben? wie beim Auto?

Wie gesagt ist die Versicherung ausdrücklich auf Neuwert abgeschlossen.

denotto hat folgendes geschrieben::



bei den üblichen bedingungen besteht KEIN versicherungsschutz zwischen 22.00 und 6.00 uhr. aussnahme einbruchdiebstahl.


Da muss leicht ich wiedersprechen, das ist so nicht ganz korrekt.
Am besten ich zitiere:
"Versichert ist der Hausrat zum Neuwert gegen Schäden ducrh: ........., Einbruchdiebstahl, Raub, ........."
"Mitversichert sind..... .. Fahrraddiebstahlsschäden,......"
"Fahrraddiebstahl: Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden durch Diebstahl, wenn nachweislich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert war und außerdem der Diebstahl zwischen 6 Uhr und 22 Uhr verübt wurde oder sich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch oder in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand" ... Versichert sind auch Zubehörteile.

Also Ausnahme Abstellung in einem Raum oder Nutzung. Ob nun Einbruchdiebstahl, Raub oder Vandalismus, Feuer, etc.... alles versichert.

denotto hat folgendes geschrieben::


also liegt kein einbruchdiebstahl vor.


Das kann ich nicht beurteilen. Anscheinend nicht. Es war also anscheinend ein Mitbewohner oder ähnliches...

Festzustellen: Das Farhrrad war ordnungsmegämß abgestellt und angeschlossen. Jetzt ist es weg. Wie kann jetzt der Versicherungssxchutz wahrgenommen werden, der hier eigentlich ganz rechtmässig greift.

Wie muss man also der Versicherung meine Fragen beantworten, um nicht "was falsches" zu sagen, was den SChutz verfallen lässt.
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denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 18.03.06, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

willst du hier eine anleitung zum versicherungsbetrug haben?

zu dem thema neuwert und wiederbeschaffungswert einfach mal googeln.

die meisten hausratversicherungen rechnen zum wiederbeschaffungswert ab. dieser kann höher oder niedriger als der anschaffungswert sein.
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steeve23
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

ach quatsch, cih hab ja auch nichts unrechtes getan udn will auch keinen über den tisch ziehen, auch die versicherung nicht. ich bezahle prämie, das fahrrad ist weg, und normal zahlt die versicherung das.

ich verstehe nur die fragen nicht, und vielleicht kann mir ja jemand erklären, was die zu bedeuten haben.

ok, ich google mal, danke....
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denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 18.03.06, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

B
Zitat:
ei entstandenen Verlusten ersetzt die .....anz nicht nur den Zeitwert, sondern den vollständigen Wiederbeschaffungswert (Neuwert) des zerstörten, beschädigten oder verschwundenen Hausrats.


interessant wären auch mal die vhb die dem vertrag zugrunde liegen. zb. vhb84, vhb94.
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steeve23
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

VHB97


und was sagt uns das jetzt?
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