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BaB - Verjährung?

 
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Cat.jess
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 16.03.06, 22:21    Titel: BaB - Verjährung? Antworten mit Zitat

Es würde mich interessieren, wie es mit Bab aussieht, wenn sie für den Zeitraum sep 02 bis aug 03 abgelehnt wurde, sich jetzt aber im nachhinein rausstellen würde, dass es jemanden doch zugestanden hätte. Gibt es spezielle verjährungfristen?

danke im voraus Smilie
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 07:26    Titel: Antworten mit Zitat

Was in aller Welt ist "Bab"?
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Was in aller Welt ist "Bab"?

Die Foren-Suchfunktion meint: "Berufsausbildungsbeihilfe."
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Cat.jess
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ach herrje;-D Und ich dachte, ich hatte es in der threadüberschrift erwähnt, sry Lachen
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Witzie
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.03.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

Berufsausbildungsbeihilfe gibt es nur bei "betreiblichen Aubildungen" nicht jedoch für schulische (Krankenschwester, Physiotherapeut, Erzieher uä).
Ansi h kann man den Bescheid der Ablehnung nur einen Monat nach Zugang mit Einspruch anfechten...
aber ich bin mir nicht sicher, ob man es nicht erneut beantragen kann, weil nun neues wissen über kosten vorliegt. Geschockt
_________________
Nicht verzweifeln: Es gibt für alles ein Gesetz, daß passend gebogen werden kann!
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Dr. Meod
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X kann vielleicht weiter helfen. Es werden Leistungen längstens für einen Zeitraum von vier Jahren vor Rücknahme bzw. ab Antragstellung erbracht. Entscheidend ist Beginn des Jahres der Rücknahme/des Antrages.

GM
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Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Was in aller Welt ist "Bab"?

  • Bundesautobahn
  • Betriebsabrechnungsbogen
  • Berufsausbildungsbeihilfe
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Cat.jess
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wo könnte man bei bedarf so einen überprüfungsantrag stellen? Wird in diesem antrag nur die bedürftigkeit nach Berufsausbildungsbeihile überprüft oder wie sieht das aus?
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Witzie
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.03.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Pünktchen, der war gut Auf den Arm nehmen
Cat.jess, bei der Agentur für Arbeit.
Am besten diese Seite ausrucken und mitnehmen.
Die alte Aktennummer hast du doch noch. Oder den alten Bescheid mitnehmen. Überprüfen lassen auf jeden Fall.
_________________
Nicht verzweifeln: Es gibt für alles ein Gesetz, daß passend gebogen werden kann!
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Cat.jess
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.02.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die hilfe Sehr glücklich Sehr glücklich Sehr glücklich
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