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Person A (minderjährig) verklagt Person B vor Gericht. Vor Gericht wird Person A durch ihre Mutter vertreten. Leider bleibt der Anwalt der Person A + Mutter auf seinen Kostennöten sitzen.
Welchen Anspruch hat der Anwalt auf Zahlung der Kostennöte gegen Person A?
Welchen Anspruch hat der Anwalt gegen die Mutter und woraus ergibt er sich?
Ich verstehe "bleibt auf seinen Kostennöten sitzen" nicht. Ist die Klage abgewiesen worden?
Der Ausgang des Verfahrens ist doch egal. Entweder die Klage wurde abgewiesen oder nach Obsiegen bleibt die Vollstreckung des Kostenfestsetzungsbeschlusses fruchtlos.
Die Mutter hat kraft Gesetzes die A vertreten und einen Dienstvertrag mit dem Anwalt geschlossen. Die Frage ist hier, ob die Mutter den Anwalt "namens und im Auftrag" der A für die A engagiert hat oder ob die Mutter den Anwalt für sich engagiert hat, damit sie dieser untersützt, der gesetzlichen Vertretungspflicht vor Gericht gerecht zu werden.
Im letzten Fall haftet die Mutter für die Anwaltskosten. Ob im ersten Fall die Mutter neben der A für die Anwaltskosten haftet, sollte ein Familienrechtler beantworten.
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