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Anwaltskosten

 
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lara30
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 15:48    Titel: Anwaltskosten Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich hab mal folgende kleine Frage:

Person A (minderjährig) verklagt Person B vor Gericht. Vor Gericht wird Person A durch ihre Mutter vertreten. Leider bleibt der Anwalt der Person A + Mutter auf seinen Kostennöten sitzen.

Welchen Anspruch hat der Anwalt auf Zahlung der Kostennöte gegen Person A?
Welchen Anspruch hat der Anwalt gegen die Mutter und woraus ergibt er sich?

Danke im voraus. Sehr glücklich
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13
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verstehe "bleibt auf seinen Kostennöten Frage sitzen" nicht. Ist die Klage abgewiesen worden?
_________________
MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

13 hat folgendes geschrieben::
Ich verstehe "bleibt auf seinen Kostennöten Frage sitzen" nicht. Ist die Klage abgewiesen worden?


Der Ausgang des Verfahrens ist doch egal. Entweder die Klage wurde abgewiesen oder nach Obsiegen bleibt die Vollstreckung des Kostenfestsetzungsbeschlusses fruchtlos.

Die Mutter hat kraft Gesetzes die A vertreten und einen Dienstvertrag mit dem Anwalt geschlossen. Die Frage ist hier, ob die Mutter den Anwalt "namens und im Auftrag" der A für die A engagiert hat oder ob die Mutter den Anwalt für sich engagiert hat, damit sie dieser untersützt, der gesetzlichen Vertretungspflicht vor Gericht gerecht zu werden.

Im letzten Fall haftet die Mutter für die Anwaltskosten. Ob im ersten Fall die Mutter neben der A für die Anwaltskosten haftet, sollte ein Familienrechtler beantworten.
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