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Verfasst am: 18.03.06, 21:25 Titel: Fotos von Personen veröffentlichen
Hallo an alle wissenden,
mir ist klar das diese Frage schon des öfteren in anderer Form gestellt wurde. Trotzdem um mir möglichst sicher zu sein:
Im Internet werden immer mehr Homepages von Lokalen bzw. Diskotheken usw. aufgebaut, die wiederum Galerien mit Bildern von Partys oder einfach nur fröhlichen Abenden ihrer Gäste einstellen.
- Ist das einstellen solcher Bilder ohne Zustimmung der Abgebildeten erlaubt ?
- Besteht die Möglichkeit z.B. durch einen Aushang mit dem Hinweis, dass die Bilder auf der Homepage im Internet veröffentlicht werden, dieses Vorgehen abzusichern ?
- Muss der Homepagebetreiber jede einzelne Person um Erlaubnis fragen (ev. sogar schriftlich) ?
Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beiträge: 335 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 19.03.06, 12:51 Titel:
Siehe "Recht am eigenen Bild" => Bei Veröffentlichung von Fotos muss der Betroffene einwilligen (wenn du dir das UrhG kaufst wird dieses separate und sehr kurze Gesetz meist ebenfalls vom Verlag angefügt).
Ausnahme: Die Person ist nur "Beiwerk". Insbesondere bei Fotos von Stränden, Diskotheken etc. pp. kann das der Fall sein. Das müsste ein Richter entscheiden. Ist die Person Teil der Masse oder Blickfänger?
Glück Auf
Tim M. Hoesmann _________________ ----
Aktuelle Nachrichten und viele Informationen rund um das Urheber-, Medien- und Fotorecht:
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