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Ronni83 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 82
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Verfasst am: 17.03.06, 23:40 Titel: KFZversicherung einfach so kündigen? |
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a besitzt derzeit eine kfz-teilkaskoverischerung und kann diese einfach nicht mehr zahlen.
nun möchte a) diese teilkasko am besten sofort kündigen und nur noch die pflichtversicherung (haftpflicht?) unterhalten.
ist dies möglichst kurzfristig möglich? |
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@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 17.03.06, 23:44 Titel: |
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| Die Teilkasko kann jederzeit gekündigt werden. |
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Ronni83 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 82
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Verfasst am: 17.03.06, 23:48 Titel: |
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| danke für die schnelle antwort. muss dabei irgend etwas beachtet werden, damit die haftpflicht weiterläuft? *blödfrag* |
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denotto Gast
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Verfasst am: 18.03.06, 08:30 Titel: |
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| am besten zur nächsten beitragsfälligkeit kündigen bzw. den ausschluss der tk beantragen. |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 18.03.06, 09:40 Titel: |
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| @migo hat folgendes geschrieben:: | | Die Teilkasko kann jederzeit gekündigt werden. |
Das ist eine gewagte Behauptung. Kann das durch entsprechende Vorschriften in den AKB belegt werden?
In den branchenüblichen AKB steht nämlich drin (vgl. § 4a AKB), dass der Vertrag nur zum Ende des laufenden Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden kann. (der Sonderfall, dass der Vertrag für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr besteht, hat wenig praktische Beduetung). Und das gilt sowohl für den kompletten Vertrag als auch für einzelne Versicherungsarten (hier die Teilkasko).
Also ein Rechtsanspruch auf Beendigung der Teilkasko vor Ablauf des Versicherugnsjahres (meist der 01.01.) besteht nicht. Gleichwohl kann man´s versuchen und auf die Kulanz des Versicherers hoffen _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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Blanker Hans FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 54
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Verfasst am: 18.03.06, 17:06 Titel: |
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Ich denke die Wahrheit liegt in der Mitte.
Die TK oder auch VK muss nach Abschluß 1 Jahr bestand haben, kann aber danach zu jedem Zeitpunkt aus dem Vertrag genommen werden. Man will damit verhindern, dass der VN negative Riskoselektion betreibt, z. B. kurzfristige Risiken wie Urlaubsfahrt in Südländer. So war bisher die allgemeine Auslegung.
Neuerdings soll jedoch der größte deutsche KFZ Versicherer Kündigungen der TK oder VK nur noch zur Hauptfälligkeit aktzeptieren. Diese Info habe ich von einem guten Kumpel der dort arbeitet und sich furchtbar darüber aufgeregt hat.  |
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@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 18.03.06, 19:40 Titel: |
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| Mogli hat folgendes geschrieben:: | | @migo hat folgendes geschrieben:: | | Die Teilkasko kann jederzeit gekündigt werden. |
Das ist eine gewagte Behauptung. Kann das durch entsprechende Vorschriften in den AKB belegt werden?
In den branchenüblichen AKB steht nämlich drin (vgl. § 4a AKB), dass der Vertrag nur zum Ende des laufenden Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden kann. (der Sonderfall, dass der Vertrag für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr besteht, hat wenig praktische Beduetung). Und das gilt sowohl für den kompletten Vertrag als auch für einzelne Versicherungsarten (hier die Teilkasko).
Also ein Rechtsanspruch auf Beendigung der Teilkasko vor Ablauf des Versicherugnsjahres (meist der 01.01.) besteht nicht. Gleichwohl kann man´s versuchen und auf die Kulanz des Versicherers hoffen |
Bei meiner Versicherung ist es möglich. Bei irgendwelchen Exoten eventuell nicht. |
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Blanker Hans FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 54
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Verfasst am: 18.03.06, 19:59 Titel: |
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| @migo hat folgendes geschrieben:: | | Mogli hat folgendes geschrieben:: | | @migo hat folgendes geschrieben:: | | Die Teilkasko kann jederzeit gekündigt werden. |
Das ist eine gewagte Behauptung. Kann das durch entsprechende Vorschriften in den AKB belegt werden?
In den branchenüblichen AKB steht nämlich drin (vgl. § 4a AKB), dass der Vertrag nur zum Ende des laufenden Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden kann. (der Sonderfall, dass der Vertrag für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr besteht, hat wenig praktische Beduetung). Und das gilt sowohl für den kompletten Vertrag als auch für einzelne Versicherungsarten (hier die Teilkasko).
Also ein Rechtsanspruch auf Beendigung der Teilkasko vor Ablauf des Versicherugnsjahres (meist der 01.01.) besteht nicht. Gleichwohl kann man´s versuchen und auf die Kulanz des Versicherers hoffen |
Bei meiner Versicherung ist es möglich. Bei irgendwelchen Exoten eventuell nicht. |
Es ist nur möglich wenn der Vertrag mindestens 1 Jahr bestanden hat. Sie können nicht im Januar die Vollkasko einschließen und im April ausschließen. |
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Ronni83 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 82
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Verfasst am: 18.03.06, 21:47 Titel: |
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| Blanker Hans hat folgendes geschrieben:: | | Es ist nur möglich wenn der Vertrag mindestens 1 Jahr bestanden hat. Sie können nicht im Januar die Vollkasko einschließen und im April ausschließen. |
Und wie sieht das ganze bei TK aus?  |
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Blanker Hans FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 54
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Verfasst am: 18.03.06, 23:23 Titel: |
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| Ronni83 hat folgendes geschrieben:: | | Blanker Hans hat folgendes geschrieben:: | | Es ist nur möglich wenn der Vertrag mindestens 1 Jahr bestanden hat. Sie können nicht im Januar die Vollkasko einschließen und im April ausschließen. |
Und wie sieht das ganze bei TK aus?  |
Spreche ich Oberbayrisch?
Lesen bildet..... |
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Ronni83 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 82
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Verfasst am: 19.03.06, 11:49 Titel: |
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| Blanker Hans hat folgendes geschrieben:: | | Ronni83 hat folgendes geschrieben:: | | Blanker Hans hat folgendes geschrieben:: | | Es ist nur möglich wenn der Vertrag mindestens 1 Jahr bestanden hat. Sie können nicht im Januar die Vollkasko einschließen und im April ausschließen. |
Und wie sieht das ganze bei TK aus?  |
Spreche ich Oberbayrisch?
Lesen bildet..... |
Im Keller lachen dagegen nicht... |
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Blanker Hans FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 54
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Verfasst am: 19.03.06, 13:33 Titel: |
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Wenn Sie meinen......  |
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Thom FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.02.2005 Beiträge: 288
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Verfasst am: 31.03.06, 23:11 Titel: |
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Hallo an alle,
Ihr (außer Mogli) schreibt Wunschvorstellungen. Eine Vertragskündigung, und das ist eine Tk-Kündigung nur zur Hauptfälligkeit mit Monatsfrist. Nix Exoten und nix in der Mitte.
Es gibt AKB. Wovon schreibt Ihr? Das die Versicherer im Normalfall den Kunden aus dem Vertrag lassen ist reine Kulanz.
Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU |
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pOtH FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 05.04.06, 22:25 Titel: |
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ich habe mir jetzt erstmal nur ein paar posts durchgelesen u. muss auchmal meinen senf dazu abgeben.
schildere deiner versicherung einfach das du weniger verdienst u. dir die teilkasko nicht mehr leisten kannst da dir ansonsten zuwenig zum leben bleibt. die meisten versicherungen sind dann schon einsichtig u. änderen den vertrag.
ich persönlich bin bei der [Firmenname redaktionell entfernt] u. bin sehr zufrieden was das ändern das vertrages angeht, habe von jährlicher zahlungsweise auf monatlich umgestellt u. ca. 2 monate später einen neuen vertrag mit denen gemacht in der die tk mit drin ist (kostet bei mir nur 2,45€ im monat). _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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