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Meine Frage:
Ist Herr A , als alleiniger Geschäftsführer, berechtigt für dieses Firmenkonto Kredite abzuschließen trotz der bestehenden Regelung der gemeinschaftlichen Zeichnungserfordernis?
Zunächst einmal muß deutlich gesagt werden, daß zwischen der Geschäftsführungsbefugnis und der Vertretungsbefugnis zu unterscheiden ist.
Um Geschäfte mit Dritten wirksam abschließen zu können, sind bei einer KG ausschließlich die Vertretungsverhältnisse maßgeblich. Daß ein Gesellschafter alleingeschäftsführungsbefugt ist, bedeutet nicht automatisch, daß der auch alleinvertretungsbefugt ist.
Die Vertretungsverhältnisse ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag. Wenn dort gemeinschaftliche Vertretung vereinbart worden ist, können beide Gesellschafter auch nur gemeinsam handeln. Handelt einer allein, steht er als Vertreter ohne Vertretungsmacht dar. Er konnte die KG dann nicht wirksam verpflichten.
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