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Haftpflicht / Schadenersatz

 
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chico2104
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.03.06, 20:09    Titel: Haftpflicht / Schadenersatz Antworten mit Zitat

Hallo an alle,
Person A geht zu einem Fußballspiel in eine Turnhalle. In der Aufwärmphase wird Person A den Ball an den Kopf geschossen. Dabei wird die Brille zerstört. Schaden: rd. 500 €. Die Person A stand auf der Tribüne am Geländer und schaute in die andere Richtung. Wer muss für den Schaden aufkommen? Bisher haben sowohl die Unfallversicherung des Sportbundes als auch die private Haftplicht des Verursachers die Leistungspflicht abgelehnt mit der Begründung, es läge kein Verschulden vor und man müsse im allgemeinen damit rechnen, dass einem der Ball an den Kopf fliegt.
Wie ist hier weiter vorzugehen?
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Blanker Hans
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 19.03.06, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

Die geschilderte Rechtsauffassung ist allgemein anerkannt. Ich sehe hier keine Chance auf Regulierung.
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chico2104
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Frage: Muss der Veranstalter / Ausrichter des Tuniers eine Haftpflichtversicherung haben und wenn ja ist diese dann für solche Fälle Schadenersatzpflichtig?
Danke für jede Antwort.
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Blanker Hans
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 08:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke nicht, solche Schäden werden allgemein nicht übernommen. Es ist leider persönliches Pech des Geschädigten.
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

chico2104 hat folgendes geschrieben::
Frage: Muss der Veranstalter / Ausrichter des Tuniers eine Haftpflichtversicherung haben.


nein. Derartige Haftpflichtversicherungen sind keine Pflichtversicherungen. Trotzdem wird in der Praxis normalerweise jeder Verein eine Vereinshaftpflicht haben.

chico2104 hat folgendes geschrieben::

und wenn ja ist diese dann für solche Fälle Schadenersatzpflichtig?.


Wie der Blanke Hans schon gesagt hat: da hier, wie der Fall geschildert ist, kein Verschulden erkennbar ist (kein Verschulden des Ballspielers, und schon gar kein Verschulden des Veranstalters), ist auch kein Grund zum Schadenersatz gegeben.

Es ist in Deutschland nun mal so: Schadenersatzpflichtig macht sich nur, wer einen Schaden verschuldet hat. (von genau definierten Ausnahmen mal abgesehen).

Der Fall könnte allenfalls nur dann anders liegen, wenn der Ballspieler den Ball absichtlich auf die Tribüne geschossen hat, um jemanden zu treffen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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