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ich möchte gerne wissen, inwiefern der Versicherungsschutz bei einem PKW im Schadensfall (Haftpflicht und Kasko) gegeben ist, wenn man das Fahrzeug der Eltern benutzt, ohne auf dieses angemeldet zu sein (soll heißen, die Klausel, "wird das Fzg von jemandem anders als der angegebenen Person und von jemandem unter 23 Jahre genutzt" ist mit "nein" angegeben).
Konkret meine ich damit, wenn man das Fahrzeug wenige Wochen nur sehr selten in sehr dringenden Fällen benutzt z.B. um damit zu einer Prüfung zu fahren, weil das eigene Fzg leider defekt ist und man deshalb auch nicht auf das der Eltern angemeldet ist.
Ein Freund behauptete, wenn ein Schaden passieren sollte, würde die Versicherung lediglich den Differenzbetrag einfordern + kleinere Vertragsstrafe. Manch andere Leute behaupten jedoch, mal angenommen man würde einen sehr großen Schaden verursachen (Personenschaden z.B.), wäre man zeitlebens ruiniert, weil die Versicherung gar nichts zahlen würde.
Nachgefragt wird bei Versicherung nach dem Regelfall...
Eine gute Versicherung wird es akzeptieren, wenn es dann ihrerseits heißt, dass es nur ein Ausnahmefall war... Zumal Sie ja auch einen eigenen PKW haben der zur Zeit ja nur in der Werkstatt ist... Bestenfalls ist ihr eigenes KFZ auch bei diesem Versicherer versichert...
Die Versicherung kann aber eine Vertragsstrafe verlangen, die nicht unbedingt klein ist. Das kann durchaus eine heftige Strafe sein.
Ein Blick in die Versicherungsbedingungen schafft Klarheit. Kommt es zu einem Schaden durch einen nicht berechtigten Fahrer, wird der Versicherungsnehmer üblicherweise rückwirkend zum Versicherungsbeginn in die "richtige" Klasse eingestuft (das kann schnell mal der doppelte Beitrag sein). Zusätzlich wird eine Vertragsstrafe von ein bis zwei Jahresprämien der "richtigen" Versicherungsklasse fällig. Im schlimmsten Fall kann sich das also auf ein paar Tausender summieren.
Ums ganz genau zu machen: Es steht in den Tarifbestimmungen (TB) des jeweiligen Vertrags, die der Police beiliegen. Einfach mal durchlesen.
Das, was Nebelhörnchen beschrieben hat, ist die allgemeingültige Bestimmung, die man auch z. B. in der Ausbildung lernt. Das kann aber bei jedem Versicherer anders sein.
Bei "uns" z. B. erheben wir lediglich eine zusätzliche Selbstbeteiligung in Höhe von 500€ je Schadenfall. Dabei geht es aber um das wirkliche "Verleihen" des Fahrzeugs, ich möchte mal behaupten, dass wir bei dem geschilderten Fall (Fzg in der Werkstatt usw.) ziemlich kulant wären und daher diese SB nicht erheben würden. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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