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Kreditkarte: Schummeln beim beleg?

 
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tony
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Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 17:00    Titel: Kreditkarte: Schummeln beim beleg? Antworten mit Zitat

Hallo!
Es gibt eine sache, die ich mich schon lange frage - vielleicht kann mir das hier jemand erklären:
Man kennt ja noch die älteren kreditkartenbelege, bei denen alles, was der karteninhaber eintrug, auf den kundenbeleg "durchgeschlagen" wurde. Damit waren original und kundebeleg sozusagen identisch. Nachträgliche Trickserei wäre leicht erkennbar gewesen.

Bei den neuen kreditkartenbelegen handelt es sich aber zumeist um zwei zettel, die separat ausgedrucht werden und an kassenbons erinnern, und bei denen der karteninhaber nur noch auf dem beleg des dienstleisters unterschreibt und z.b. im restaurant zusätzliches tringkeld einträgt - was auf seinem beleg, der je separat ausgedruckt ist und auf den nichts mehr "durchpaust", logischerweise nicht mehr sichtbar ist.

Wenn nun aber z.b. im restaurant ein kellner nachträglich den trinkgeldbetrag und den daraus resultierenden endbetrag geschickt ändert, wie beweist dann der karteninhaber, dass er einen anderen betrag geben wollte. Und -sollte die saubere änderung (natürlich kein durchstreichen und gekritzel, sondern nur aus 1, 2 zahlen was anderes gemacht) erkennbar sein- dass nicht er selbst, sondern jemand anderes die "korrektur" vorgenommen hat? Auf seinem beleg steht ja eh gar nix davon drauf...

Und was passiert z.b., wenn ein karteninhaber im lokal einmal vergessen sollte, die trinkgeldzeile durchzustreichen und den endbetrag für essen zu wiederholen (weil er ja eh gleich bleibt und weiter oben schon steht): Wenn der kellner dann nachträglich irgendwas einträgt, wie soll der karteninhaber beweisen, dass er gar kein trinkgeld eingetragen hat? Mit seinem beleg? Geht ja nicht, denn da wäre der betrag ja eh nicht drauf, weil eben nichts mehr "durchgeschlagen" wird?

Aber wozu ist der kundebeleg dann überhaupt noch gut?

Umgekehrt könnte der karteninhaber später auch behaupten, er habe kein trinkgeld gegeben, wie man an seinem beleg sehen könne, auf dem nix davon stehe...(soll heissen: müsste ein kellner darauf bestehen, dass das trinkgeld auch auf dem kundenbeleg eingetragen wird?)

Der wichtige sinn einer vergleichsmöglichkeit in streitfällen ist mit den neuen belegen jedenfalls weggefallen.

Oder mache ich hier irgendeinen denkfehler?

gruß
tony
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 22:56    Titel: Re: Kreditkarte: Schummeln beim beleg? Antworten mit Zitat

tony hat folgendes geschrieben::
Oder mache ich hier irgendeinen denkfehler?

Nö, das sehe ich auch so. Ich fand die Kreditkartenzahlungen mit den alten Imprintern, die einen Abdruck der Karte auf dem Zahlungsbeleg anfertigen, auch besser - aber leider ist diese alte Technik nicht mehr kompatibel mit den modernen Warenwirtschaftssystemen unserer heutigen Zeit. Ausserdem konnte man mit einem Imprinter ein Kartenkonto nicht ohne Vorlage der Kreditkarte und auch nicht mit einer gefälschten (kopierten) Kreditkarte belasten. Den Vorteil der neuen Technik hat der Einzelhandel (Warenwirtschaftssysteme), die Kreditkartengesellschaft (keine manuelle Buchung der Belege mehr) - aber den Nachteil hat der Verbraucher (wenig Lobby?).

In dem vorliegenden Fall würde ich wahrscheinlich den Einzelhändler bzw. Restaurantbetreiber wegen Betruges bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Gegenüber der Kreditkartengesellschaft würde ich der Belastungsbuchung teilweise widersprechen und die Strafanzeige gegen den Restaurantbetreiber wegen Betruges informell in Kopie beifügen. Die Kreditkartengesellschaft schreibt den strittigen Betrag dann bis zur endgültigen Klärung des Vorfalls dem Kunden unter Vorbehalt wieder gut und kündigt den Kreditkartenakzeptanzvertrag mit dem Restaurant. Und die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt die Belege und untersucht diese auf evtl. Änderungen/Manipulationen.
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tony
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die antwort, nebelhörnchen.
Nur was wäre in dem fall, dass der karteninhaber im lokal (zumal im ausland) versäumt, die tringeldzeile durchzustreichen und den rechnungsbetrag von weiter oben in der zeile "total amount" zu wiederholen? (Ist das bei einer gleichbleibenden summe überhaupt nötig?)
Wenn dann der kellner nachträglich ein dickes trinkgeld einträgt und den entsprechenden endbetrag - liegt dann die schuld beim karteninhaber, obwohl auf seinem beleg (den er ja genauso unterschreiben könnte) nix davon steht? (Oder bezieht sich Ihre antwort auch auf diesen fall?)

Und nochmal allgemein: wenn man als karteninhaber mit diesen neuen belegen im streifall tatsächlich eh nichts mehr beweisen kann, wieso heissen die dinger dann überhaupt noch "beleg" - denn "belegen" ist ja damit nicht mehr drin...
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Hauptzweck des Kundenbeleges ist, dem Kunden überhaupt eine Kontrolle der Kreditkartenabrechnung zu erlauben. Am Ende des Monats erhalte ich eine Buchungsübersicht mit zig Positionen. Ohne die Kundenbelege kann (zumindest ein Kunde mit einem schlechten Gedächtnis wie ich) die Richtigkeit nicht nachvollzogen werden.

Die Beweislast, dass eine Zahlung autorisiert wurde (und natürlich: ob eine Forderung bestand) liegt bei der Azeptanzstelle. Hauptbeweismittel ist (und war) der Beleg, der bei der Akzeptanzstelle verbleibt.

Behauptet der Kunde, der Beleg sei verfälscht, so schreibt die Kreditkartengesellschaft den strittigen Betrag dem Karteninhaber wieder gut. Im Gerichtsverfahren müsste dann ein Richte in freier Beweiswürdigung entscheiden, ob dieser Beweis ausreicht.

Ich würde als Akzeptanzstelle hier nicht vor Gericht gehen...
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tony
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hmmm, die tatsache, dass der beleg der aktzeptanzstelle gewichtiger ist, halte ich für schlichtweg ungerecht.
In jedem fall dürfte unstrittig, dass eine urteilsfindung in streitfällen mit den alten imprintre-belegen wesentlich einfacher und klarer war, da sie sich eindeutig vergleichen ließen.
Diese jedoch wurden wieder einmal mit modernerer technik ersetzt, die für die großkonzerne von vorteil, für ihre kunden, die kartenihaber, jedoch im streitfall von erheblichem nachteil ist - z.b. eben in dem fall, dass in den offen gelassenen feldern im nachhinein ein trinkgeld und ein entsprechend höher "total"-endbetrag eingetragen wurden, die auf dem kundenbeleg gar nicht drauf sind.
Hier müsste dann ja im ernstfall der kunde klagen, da sich die kartenfirma auf den "korrekt" ausgefüllten beleg berufen kann, wenn der des kunden nichts zählt...

gruß
tony
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

tony hat folgendes geschrieben::
Hmmm, die tatsache, dass der beleg der aktzeptanzstelle gewichtiger ist, halte ich für schlichtweg ungerecht.


Nun ja. Das ist nun einmal das Original und der Kundenbeleg die Kopie. Welcher der Belege nun richtig oder falsch ist, kann nur der Richter im Eizelfall entscheiden.

tony hat folgendes geschrieben::
In jedem fall dürfte unstrittig, dass eine urteilsfindung in streitfällen mit den alten imprintre-belegen wesentlich einfacher und klarer war, da sie sich eindeutig vergleichen ließen.


Sehe ich anders. Sowohl im bisherigen als auch im aktuelle System gibt es 2 Belege. Weichen diese voneinander ab, so hat irgend jemand manipuliert.

Die Frage ist nun, in welchem System sich der Übeltäter bei Manipulationen am einfachsten feststellen lässt. Ich denke, dies ist heute einfacher der Fall.

Wie kann der Zahlungspflichtige seine Kopie manipulieren? Früher war das einfach. Der Zahlungspflichtige nahm einfach einen Blankobeleg, entfernte die Kopie davon und legte seine Kopie unter der Blankobeleg. Nun konnte er auf dem Blankobeleg Ergänzungen vornehmen, die sich auf die Kundenkopie durchdrückten.

Eine Unterscheidung der nachträglichen Änderungen war bestenfalls mit Expertentechnik möglich.

Heute würde jede manuelle Ergänzung sofort als solche auffallen.

Wie sieht es auf Seite der Zahlungsempfänger aus?

Der Zahlungsempfänger hat heute wie damals die Möglichkeit, den Originalbeleg handschriftlich nachträglich zu ergänzen. Ein zusätzliches Risiko für den Kunden besteht nicht, da das Vorgehen gleich ist.

Der betrügerische Zahlungsempfänger hat heute aber eine zusätzliche Erschwernis. Während der Betrüger früher in Ruhe am nächsten Tag die Belege fälschen konnte, muss er dies nun unmittelbar nach der Zahlung machen. Es reicht ja nicht aus, den Beleg zu fälschen. Ich muss ja auch noch die Buchung veranlassen. Und wenn ich die Buchung nicht unmittelbar nach der angeblichen Zahlung machen, mache ich mich zusätzlich verdächtig.

Als Kaufmann und Nicht-Jurist möchte ich auch darauf aufmerksam machen, dass ich jedem Betrüger davon abrate, wegen 2 Euro fünfzig Trinkgeld Kreditkartenbetrug zu begehen. Das lohnt sich einfach nicht. Viel lohnender ist die Verwendung von gestohlenen oder gefälschten Karten, die früher einfach war. Heute ist dies Möglichkeit durch online-Autorisation spürbar eingeschränkt.

Das aktuelle Verfahren erhöht also per Saldo die Sicherheit des Kunden (und der Akzeptanzstelle).
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tony
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::

Sowohl im bisherigen als auch im aktuelle System gibt es 2 Belege. Weichen diese voneinander ab, so hat irgend jemand manipuliert.


Der große unterschied -und das ist der knackpunkt- ist heute jedoch, dass der kundenbeleg und der originalbeleg zumindest im restaurant (und im hotel?!) *immer* voneinander abweichen: denn das trinkgeld wird ja wie erwähnt nur im original handschriftlich eingetragen.

Karsten11 hat folgendes geschrieben::

Die Frage ist nun, in welchem System sich der Übeltäter bei Manipulationen am einfachsten feststellen lässt. Ich denke, dies ist heute einfacher der Fall.

Wie gesagt: früher konnte man die belege nebeneinander legen und sah sofort, wenn und wo etwas geändert wurde. Zumindest wenn es um einen "gelegenheitsbetrug" ging.

Karsten11 hat folgendes geschrieben::

Der Zahlungsempfänger hat heute wie damals die Möglichkeit, den Originalbeleg handschriftlich nachträglich zu ergänzen.

Eben. Und wie weist der karteninhaber dann nach, dass er das nicht wollte, wenn auf seiner kopie solche ergänzungen sowieso in keinem fall auftauchen würden, da sie in der regel immer nur auf dem original eingetragen werden?

Was z.b. ist denn in dem bereits erwähnten fall, dass ein kunde im lokal bei einer z.b. 250,-euro-rechnung versäumt, die trinkgeldzeile durchzustreichen und den betrag in der "total"-zeile zu wiederholen, weil er weiter oben ja eh schon steht. Dann unterschreibt er das original, gibt es dem kellner, und der trägt sich 100 euro trinkgeld ein und setzt bei "total" 350 ein. Unterschrieben ist das ding ja.
Bei imprinter-belegen wäre der vergleich bzw. nachweis einer manipulation denkbar simpel. Heute nicht mehr.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

tony hat folgendes geschrieben::
Der große unterschied -und das ist der knackpunkt- ist heute jedoch, dass der kundenbeleg und der originalbeleg zumindest im restaurant (und im hotel?!) *immer* voneinander abweichen: denn das trinkgeld wird ja wie erwähnt nur im original handschriftlich eingetragen.


Es hindert niemanden, das Trinkgeld auch auf dem Kundenbeleg einzutragen.

tony hat folgendes geschrieben::
Und wie weist der karteninhaber dann nach, dass er das nicht wollte


Die Beweislast liegt beim Zahlungsempfänger. Die Frage müsste daher lauten: Wie weist der Zahlungsempfänger nach, dass die handschriftliche Ergänzung tatsächlich von Karteninhaber stammt? Und aus dieser Formulierung sieht man gut, dass das Risiko auf Seiten der Akzeptanzstelle ist (und auch früher war).

tony hat folgendes geschrieben::
...kunde im lokal bei einer z.b. 250,-euro-rechnung ... gibt es dem kellner, und der trägt sich 100 euro trinkgeld ein ...


Ein gutes Beispiel: Jeder Richter würde hier zu dem Ergebnis kommen:
- Aus dem unterschriebenen Beleg allein ergibt sich die Trinkgeldzahlung nicht, da eine Änderung später problemlos möglich war. Es bedarf daher eines zusätzlichen Beweises. Dies kann sein
-- Ein Schriftsachverständigengutachten, dass nachweist, dass die Eintragung vom Kunden vorgenommen wurde oder
-- Die Zeugenaussage des Kellners, dass die Eintragung in dessen Gegenwart durch den Kunden vorgenommen wurde.

Der letztgenannte Beweis widerspricht aber der Zeugenaussage des Kunden, diesen Eintrag nicht vorgenommen zu haben.

Nun muss der Richter noch die Glaubwürdigkeit der Zeugen bewerten. Im konkreten Fall widerspricht es jeder Lebenserfahrung 40 % der Rechnungssumme als Trinkgeld zu geben. Die Zeugenaussage des Kellners ist daher eher zweifelhaft.

Im Regelfall gibt es aber keinen Grund an der Aussage der Zeugen zu zweifeln. Dann ist die Beweisführung eben gescheitert, der Kellner bekommt kein Geld.
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tony
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Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 205

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr einleuchtend ausgeführt. Danke!
gruß
tony
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