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Mordversuch, körperverletzung, schadensgeld, kein geld

 
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GrinderFX
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 228

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 11:15    Titel: Mordversuch, körperverletzung, schadensgeld, kein geld Antworten mit Zitat

Der fall ist so viel auf einmal, dass ich gar nicht weiß, wo er hingehört.

Ok, P arbeitet anonym als kopfgeldjäger, bringt einen mörder zur strecke. Durch seine infos nimmt die polizei den täter fest. P hat keine spuren hinterlassen, außer bei der polizei, die name und personendaten für das Kopfgeld brauchen.
Der täter war person der mafia und hat große hintermänner.

Die größte zeitung druckt natürlich einen bericht über P und da bilder nunmal besser kommen, besorgt sich die zeitung wie immer illegal den namen von P von der polizei und sucht ihn auf, macht heimlich fotos.
Diese fotos stehen nun auf dem titelblatt und millionen von menschen wissen nun wer P ist.

Für P ist das ein todesurteil, da man heutzutage keine gerichtigkeit mehr bekommt, geht P zu dieser zeitung und tut dem reporter ziemlich weh. Der reporter hat juristisch nicht wirklich etwas zu erwarten, die dürfen sich alles erlauben. P weiß, dass er sich bei der gerichtsverhandlung nicht kooperativ zeigen wird, warum auch, es war mehr als gerecht.
Wenn recht zu unrecht wird, wird widerstand zur pflicht!
Er wird darauf beruhen, dass der reporter keine strafe kriegen wird und er versucht P zu töten. Auch wenn die polizei immer von schutz redet aber wenn man ein bißchen realistisch ist, kann P sich nur selber helfen. Wenn die mafia in töten will, tut sie das auch. Da ist die "super"polizei keine hilfe. Auch wenn naive menschen das anders sehen.

P ist noch nicht vorbestraft und sonst auch nicht in erscheinung getreten.
Da P aber keine reue oder einsicht zeugt, wird die strafe wohl keine geldstrafe mehr sein oder?
Wenn doch, was ist, wenn P kein geld hat?
Was ist, wenn P sein ganzes eigentum verschenkt?
Wem muß P sein ganzes eigentum schenken?
Reicht es, wenn er es seinen eltern schenkt oder muß er es einem freund schenken.
Wie lange sind die schmerzensgeldanforderungen gültig?
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rettich
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Du siehst zu viele schlechte Filme.
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GrinderFX
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 228

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

und du lebst auf dem dorf
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Da P eh bald tot ist.... Was kuemmerts ihn?
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 00:52    Titel: Re: Mordversuch, körperverletzung, schadensgeld, kein geld Antworten mit Zitat

GrinderFX hat folgendes geschrieben::


P ist noch nicht vorbestraft und sonst auch nicht in erscheinung getreten.
Da P aber keine reue oder einsicht zeugt, wird die strafe wohl keine geldstrafe mehr sein oder?
Wenn doch, was ist, wenn P kein geld hat?
Was ist, wenn P sein ganzes eigentum verschenkt?
Wem muß P sein ganzes eigentum schenken?
Reicht es, wenn er es seinen eltern schenkt oder muß er es einem freund schenken.
Wie lange sind die schmerzensgeldanforderungen gültig?


1.) Das wird das Gericht entscheiden.
2.) Dann muss er die Geldstrafe halt absitzen
3.) Dann hat er kein Geld, somit siehe 2.)
4.) Mir oder der Mafia oder der Pakistan-Erdbebenopferhilfe
5.) Vermögen wird nur in absoluten Ausnahmefällen in strafrechtlicher Konsequenz angetastet. Bei Geldstrafen zählt immer nur das Einkommen, weil dort Tagessätze verhängt werden.
6.) Schmerzensgeld muss zunächst entweder im Adhäsionsverfahren (eher selten) oder zivilrechtlich (eher die Regel) tituliert werden. Wenn ein Titel besteht, kann aus diesem erst mal 30 Jahre vollstreckt werden. (P.S. keine Chance auf Verbraucherinso bezügl. dieser Beträge).

Bist du eher so ein Colt Seavers-Typ oder mehr so ein Boba Fett-Typ von Kopfgeldjäger? Handelst du auch mit Schrumpfköpfen? Gibt es da Einfuhrbeschränkungen?
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