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Schaden am Mietwagen, Haftpflicht möglich?

 
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Chefkoch1974
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 11:57    Titel: Schaden am Mietwagen, Haftpflicht möglich? Antworten mit Zitat

Hallo!

An einem Mietwagen ist während der Beladung eines größeren Gegenstandes ein kleiner Lackschaden entstanden. Es besteht eine hoheSelbstbeteiligung, kein Vollkasko. Da dieser Schaden aber nicht während der Fahrt passiert ist, ist es möglich, den Schaden über die Haftpflichtversicherung zu regeln? Und wenn ja, nur über die des Fahrzeughalters bzw. -mieters oder die eines Beteilgten beim Einladen?

Vielen Dank für die Hilfe und Antworten!
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Oberlehrer Lempel
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1454

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wenn der Schaden nicht während der Fahrt entstanden ist, warum stellen Sie diese Frage dann im Verkehrsrechtsforum (und nicht im Versicherungsrechtsforum)?
Weil der Schaden doch irgendwie beim Gebrauch eines Kraftfahrzeuges entstanden ist, nicht wahr?

Und genau deshalb zahlt auch nicht die private Haftpflichtversicherung.

... jedenfalls nicht die des Mieters des Kfz.

Ob ggf. eine Haftpflichtversicherung eines anderen Beteiligten für einen von diesem verursachten Schaden aufkommen kann, ist allerdings sicher keine Verkehrsrechtsfrage und gehört darum endgültig ins Versicherungsrechtsforum.

gez. Lempel
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Chefkoch1974
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 16:57    Titel: Schaden am Mietwagen, Haftpflicht möglich? Antworten mit Zitat

Hallo!

An einem Mietwagen ist während der Beladung eines größeren Gegenstandes ein kleiner Lackschaden entstanden. Es besteht eine hohe Selbstbeteiligung, kein Vollkasko. Da dieser Schaden aber nicht während der Fahrt passiert ist, ist es möglich, den Schaden über die Haftpflichtversicherung zu regeln? Und wenn ja, nur über die des Fahrzeughalters bzw. -mieters oder die eines Beteilgten beim Einladen?

Im Verkersrechtsforum habe ich die Antwort erhalten, dass die Versicherung des KFZ-Mieters wohl nicht bezahlen wird, da es sich um einen Schaden beim Gebrauch des Autos handelt und wurde ans Versicherungsrechtsforum verwiesen. Ist es in diesem Fall also möglich, dass die Haftpflicht eines der Beteiligten für den von diesem verursachten Schaden aufkommt?

Vielen Dank für die Hilfe, ich bin auf Antwort gespannt Smilie
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 17:10    Titel: Re: Schaden am Mietwagen, Haftpflicht möglich? Antworten mit Zitat

Chefkoch1974 hat folgendes geschrieben::
Hallo!

An einem Mietwagen ist während der Beladung eines größeren Gegenstandes ein kleiner Lackschaden entstanden. Es besteht eine hohe Selbstbeteiligung, kein Vollkasko. Da dieser Schaden aber nicht während der Fahrt passiert ist, ist es möglich, den Schaden über die Haftpflichtversicherung zu regeln? Und wenn ja, nur über die des Fahrzeughalters bzw. -mieters oder die eines Beteilgten beim Einladen?

Im Verkersrechtsforum habe ich die Antwort erhalten, dass die Versicherung des KFZ-Mieters wohl nicht bezahlen wird, da es sich um einen Schaden beim Gebrauch des Autos handelt und wurde ans Versicherungsrechtsforum verwiesen. Ist es in diesem Fall also möglich, dass die Haftpflicht eines der Beteiligten für den von diesem verursachten Schaden aufkommt?

Vielen Dank für die Hilfe, ich bin auf Antwort gespannt Smilie



Also, die KFZ-Haftpflicht übernimmt den Schaden definitv nicht. Es wurde kein Dritter mit bzw. durch das Fahrzeug geschädigt.

Ein Teilkaskoschaden ist es nicht.

Die Vollkasko gibt es nicht. ( Wäre hier aufgekommen )


Ich denke Sie liegen mit Ihrer Annahme richtig, dass die Privat-Haftpflicht des Verursachers hierfür aufkommen muss... wenn diesen ein Verschulden trifft.

Bleibt sowieso nur der Versuch über diese Versicherung... VK scheidet ja aus...


Zuletzt bearbeitet von Dookie82 am 20.03.06, 17:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Blanker Hans
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Doppelter Ausschluß.

- Benzinklausel
- gemietet, geliehen, gepachtet

Von daher keine Regulierung über die PHV möglich
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Blanker Hans hat folgendes geschrieben::
Doppelter Ausschluß.

- Benzinklausel
- gemietet, geliehen, gepachtet

Von daher keine Regulierung über die PHV möglich



Benzinklausel obwohl das Auto stand???

Ich kenn mich da zwar ned soooo aus, aber zählt die nicht nur beim Fahren?

Zitat:
- gemietet, geliehen, gepachtet


Auch wenn es nicht die Person verkratzt hat, die es ausgeliehen hat?

Das würde ja heißen:
Wenn ich ein Auto leihe, es vorm Haus parke und jemand Fremdes fährt mir mit dem Fahrrad ins geparkte Auto, so kann ich es nicht über dem seine Private-Haftpflicht abwickeln?

Klär mich auf Smilie
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Chefkoch1974
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Dookie82"][quote="Blanker Hans"]Doppelter Ausschluß.

- Benzinklausel
- gemietet, geliehen, gepachtet

Von daher keine Regulierung über die PHV möglich[/quote]


Benzinklausel obwohl das Auto stand???

Ich kenn mich da zwar ned soooo aus, aber zählt die nicht nur beim Fahren?

[quote]- gemietet, geliehen, gepachtet[/quote]

Auch wenn es nicht die Person verkratzt hat, die es ausgeliehen hat?

Das würde ja heißen:
Wenn ich ein Auto leihe, es vorm Haus parke und jemand Fremdes fährt mir mit dem Fahrrad ins geparkte Auto, so kann ich es nicht über dem seine Private-Haftpflicht abwickeln?

Klär mich auf Smilie[/quote]


Das würde mich ja auch wundern, das hiesse ja, dass die PHZ bei Mietwagen völlig außer Kraft gesetzt wäre. Und welche Bedeutung hat denn überhaupt die Benzinklausel?

Schon mal Danke für die Antworten!!!
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Blanker Hans
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Das Be- und entladen zählt direkt zum führen bzw. fahren des Fahrzeuges. Daher Ausschluß über die Bezinklausel.

Ich bin darüber hinaus davon ausgegangen, das der der das Fahrzeug gemietet hat auch den Schaden am Fahrzeug verursacht hat.


Privathaftpflichtversicherung

Um zu verhindern, dass über die - relativ preiswerte - private Haftpflichtversicherung Schäden abgewickelt werden, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Kfz stehen, enthalten die insoweit geltenden Versicherungsbedingungen die sog. "kleine Benzinklausel" als Risikoausschluss. Die Klausel lautet meistens:
„Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.“
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Chefkoch1974
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten!

Dann heißt das aber, dass der Verursacher, wenn er nicht der mieter oder Halter des Wagens ist, seine Private Haftpflicht in Anspruch nehmen kann?!

Alles andere hätte mich auch gewundert!

Viele Grüße
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Chefkoch1974 hat folgendes geschrieben::
Vielen Dank für die Antworten!

Dann heißt das aber, dass der Verursacher, wenn er nicht der mieter oder Halter des Wagens ist, seine Private Haftpflicht in Anspruch nehmen kann?!

Alles andere hätte mich auch gewundert!

Viele Grüße



Ja das heißt es dann wohl... Sehr glücklich
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