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Verfasst am: 21.03.06, 12:26 Titel: Beiordnung eines anderen Anwalt bei Scheidung
A hat eine RAin (PKH wurde beigeordnet) mit der sie im Scheidungsverfahren nicht zufrieden ist, da die RAin mit der Gegenseite ohne ihres Wissens einen Vergleich zu Unterhaltszahlungen vor dem AG abgeschlossen hat, obwohl die RAin wußte, dass A zurzeit nicht zahlen kann. Für die Scheidung hat sich A einen anderen RA genommen, jetzt gibt es Probleme bei der Beiordnung des Anwalts. Wie kann man begründen?
für ein und dasselbe Verfahren werden im Rahmen der PKH in der Regel sicher nicht zwei Hauptbevollmächtigte von der Staatskasse bezahlt. Es besteht wohl nur die Möglichkeit, dass z. B. erster auf seine Beiordnung verzichtet zugunsten des zweiten Anwaltes. Der Mandant muss dann aber den ersten Anwalt aus eigener Tasche bezahlen. Mit diesem reden, ob er ggf. auch mit Ratenzahlung einverstanden wäre.
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