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Anwalt ohne Auftrag

 
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Jenni
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 35
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 16:00    Titel: Anwalt ohne Auftrag Antworten mit Zitat

Hallo Forum,
jetzt hatte ich grad einen Beitrag geschrieben, der ist futsch, Habs eh net richtig gemacht. Sorry hoffentlich ist der nicht wer weiß wo gelandet.
Frage: Ein Anwalt, der eine Beratung gemacht hat und sich beim "Mandanten" noch melden wollte, um noch einige Fragen zu klären, darf der einfach ohne den Auftrag dazu erhalten zu haben, einen Brief an den Widersacher schreiben? Dann verlangt er über 400 € für den Brief, setzt erst 2000€ Gegenstandswert fest, dann 3000 €, jetzt 4000€. Der Anwalt läßt auch nicht mit sich reden, er verweißt an die Anwaltkammer. Aber die mischen sich doch wegen der Gebühren gar nicht ein, oder?
Was kann man da machen? Viele Dank für Antworten
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Das hängt davon ab, was vereinbart war und wozu der Anwalt bevollmächtigt war.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Jenni
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 35
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Eben, der Anwalt war zu gar nichts bevollmächtigt. Er hat auch keine unterschriebene Vollmacht, es war nur ein Beratungsgespräch ausgemacht, für 50-80 €. Auf die Frage, ob er den Kontrahenten anschreiben soll, hat er ein klares "Nein" erhalten, denn es müsse ja erst der Sachverhalt+Vorgehenweise abgeklärt sein. Daraufhin wollte er sich noch mal melden.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Jenni hat folgendes geschrieben::
Eben, der Anwalt war zu gar nichts bevollmächtigt. .


Wenn das uneingeschränkt stimmt, entfalten seine Handlungen keine Wirkung für/gegen den Mandanten und es entstehen dafür keine Kosten.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Jenni
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 35
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort,
der Anwalt soll ja sein Geld bekommen, aber halt das, was ausgemacht ist. Aber der Anwalt beharrt auf sein Geld und erhöht die Rechnung dann wie es ihm passt. Der Anwalt sagt auch, es hätte nichts zu sagen, ob er jetzt eine Vollmacht hätte oder nicht. Warum versichert er dann der gegnerischen Partei, daß er Vollmacht hat? Somit war das Kind schon in den Brunnen gefallen und der größte Nachbarschaftsstreit in Gange...
Macht es Sinn, einfach das ausgemachte Honorar zu überweisen, vielleicht noch ein kurzen Schreiben und erklären warum?
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