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Von Versicherungsmakler falsch beraten, BU zahlt nicht

 
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Lucienne
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2006
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 11:59    Titel: Von Versicherungsmakler falsch beraten, BU zahlt nicht Antworten mit Zitat

Hallo,
x versucht verzweifelt eine BU trotz Vorerkrankung abzuschliessen. Wendet sich nach einigen Absagen an einen Finanzdienstleister. Der gibt an eine gefunden zu haben zwar mit Einschränkungen und einem Zuschlag von 100% aber eine BU.
Sein Schreiben hier kurz wiederholt:
Nach Verhandlungen mit diversen Versicherungen hat nur die XXX ein eingeschränktes Angebot abgegeben. Alle anderen haben eine BU komplett abgelehnt.
Eine BU kann nur mit einer Erwerbsunfähigkeitsklausel und einem BU Zuschlag von 100% angenommen werden. Eine Ähnliche Lösung wird Herr XXXX am Markt nicht finden.
Die Klausel wurde so erklärt, dass eine Leistung erst ab 75 % erbracht wird und nicht wie normal schon bei 50%.
Also wurde der Vertrag im Glauben eine BU abgeschlossen zu haben unterzeichnet.
(Im Antrag und auch in der Police wurde alles als BU ausgelegt)
Der monatliche Betrag von über 100,-€ incl. BU Zuschlag wurde immer pünktlich bezahlt.
Nach einem Autounfall ist die versicherte Person seit fast einem Jahr Arbeitsunfähig
( von Juli bis Dez. zu 100% Berufsunfähig jetzt noch 90% bis mindestens Mitte diesen Jahres) Der Versicherer lehnt nun mit der Begründung ab, es sei gar keine BU abgeschlossen sondern lediglich eine Erwerbsunfähigkeit abgedeckt.
Die versicherte Person ist Zerspanungsmechaniker und das rechte Handgelenk ist betroffen. Es hängt also sehr viel an der Sache, ausserdem bekomme ich doch jetzt erst recht keine richtige BU mehr. Wer kann mir helfen??? Wo finde ich vergleichbare Gerichtsurteile u.s.w.
Bin für jede Hilfe dankbar.
Gruss Christina
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

was bitte steht genau in den Vertragsunterlagen unter: Besondere Vereinbarungen zur BU?
_________________
chatterhand
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denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 21.03.06, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

da muss ich doch erst ein paar fragen stellen:

war es ein versicherungsmakler oder ein vermittler?
wurde ein beratungsprotokoll erstellt ?
gibt es ein schriftliches angebot ?

als tip...mal einen zugelassenen(nach dem rechtsberatungsgesetz) versicherungsberater aufsuchen.


Was bedeutet dann die Klausel Erwerbsunfähigkeit?

Zitat:
Wer berufsunfähig ist, kann aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr in seinem Beruf arbeiten. Das gilt normalerweise auch für Hausfrauen und -männer. Doch noch immer gibt es Versicherer, die in ihre Verträge eine Erwerbsunfähigkeitsklausel einbauen. Erwerbsunfähig sind Betroffene aber erst dann, wenn sie in keinem Beruf mehr bis zu drei Stunden täglich arbeiten können. Mit dieser Klausel zahlen Versicherte dann einen relativ hohen Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Abgesichert sind sie aber nur für den Fall der Erwerbsunfähigkeit. Ebenfalls wichtig: Auch die so genannte Verweisung gehört nicht in die Police.
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Lucienne
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2006
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Berufsunfähigkeitsversicherung (BV10)
Berufsunfähigkeitsrente monatliche Auszahlung Versicherungsdauer u.s.w. dann unter Leistungsausschluss: Die Bedingungen werden wie folgt geändert statt der vollständigen und der teilweisen Berufsunfähigkeit ist die volle Erwerbsunfähigkeit Voraussetzung für die bedinungsgemäßen Leistungsansprüche. Unser Versicherungsmakler hat uns nachdem wir nach gefragt haben was dies genau bedeutet erklärt, dies hätte nur die Auswirkung, dass die Versicherung erst ab 75% zahlen würde und nicht wie normal schon bei 50% Berufsunfähigkeit. Das überhaupt keine BU besteht haben wir erst jetzt nach der Ablehnung erfahren. Aber warum dann einen BU Zuschlag 100% ??? Hätten die den Versicherungsschein und alles auf Erwerbsunfähigkeitsversicherung ausgestellt, hätte ich nie unterschrieben, dies wusste der Makler ganz genau. Wurde Ihm mehrfach mitgeteilt, dass eine Erwerbsunf.
nicht in Betracht kommen würde. Eine solche hätte ich überall billiger abschließen können.
Gruss Christina
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Lucienne
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2006
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo denotto,
Ein Angebot habe ich nicht, ist wahrscheinlich alles bei unseren Wirtschaftsberater. Habe aber ein Antwortschreiben eines Versicherungsmaklers für Speziallösungen darin steht: Nur eine Versicherung hätte sich bereit erklärt eine BU mit Erwerbsunfähigkeitsklausel( nicht zu verwechseln mit einer EUZ ) und einem BU Zuschlag von 100% anzunehmen. Dann habe ich noch eine Gesprächsnotiz zur Vermittlung einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Einschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung dort steht aber auch nicht von einem Ausschluss oder sonstiges drin.
Bin für jeden Rat dankbar
Gruss Christina
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