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GKV - Angesteller - Arbeiter - Tätigkeitsschlüssel?

 
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schali
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 19.03.06, 16:16    Titel: GKV - Angesteller - Arbeiter - Tätigkeitsschlüssel? Antworten mit Zitat

Hallo,

mal angenommen, jemand hätte folgendes Problem:

er hat sich mit einer Ich-AG oder wie auch immer selbständig gemacht, als es dann ganz gut lief, 2 Arbeitnehmer eingestellt.

Beide als Schlosser ab April letzten Jahres.
Der eine war bei einer Krankenkasse, die keine Umlagekasse war. Ab 1.1.2006 ist sie das.

Der eine, der nun in dieser Krankenkasse war, war vor Arbeitsaufnahme beim AG X beim alten Arbeitgeber als Angestellter versichert. Dieser war nun im Dezember krank,
der AG X hat einen Antrag auf Erstattung nach dem Umlagegesetz bei einer Krankenkasse gestellt, an die auch die Umlagebeiträge abgeführt wurden.

Diese lehnt die Erstattung von 65 % ab mit der Begründung, eben diese sei ja gar kein Arbeiter, sondern ein Angestellter und für diese gelte diese Umlagepflicht in 2005 nicht.

Der Arbeitgeber X hat aber in seiner Anmeldung zur Tätigkeit keine Angaben gemacht, sondern nachweislich den Arbeitsvertrag mitgeschickt.

Was könnte denn der AG X jetzt machen?
Die eine Krankenkasse reagiert gar nicht, die andere will die Umlageerstattung nicht zahlen mit o..g. Begründung.
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 19.03.06, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass Schlosser auch Arbeiter sind, wobei ich die entsprechende Literatur nicht hier habe.

Wenn die Umlagekasse jedoch auf dem Standpunkt bleibt, dass es sich um einen Angestellten handelt, sollte man die gezahlten Beiträge zurückfordern, da diese dann ja fälschlicherweise abgeführt wurden.

Insgesamt finde ich den Beitrag jedoch etwas wirr, weshalb ich mich da jetzt auch nicht so ganz festlegen möchte.
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schali
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 19.03.06, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Mit dem Wirr muss ich zustimmen.

Die Umlagebeträge sind aber bei weitem nicht so hoch wie die Umlageerstattung.

Nach meiner Kenntnis gibt es auch die Verpflichtung, Umlagebeträge für Arbeiter abzuführen, so dass dann bei der Betriebsprüfung durch den Sozialversicherer, die regelmässig alle 4 Jahre gemacht werden, Nachzahlungen zu leisten wären und die Ansprüche gegenüber der Umlagekasse dann ev. verfallen wären.

Aber wie könnte es denn sein, dass hier die eine Krankenkasse festlegen will, ob es sich um einen Angestellten oder um einen Arbeiter handelt. Gibt es dafür Richtlinien?

Ich habe eher den Eindruck, die AOK will sich vor der Zahlung drücken und behauptet einfach, ich als Arbeitgeber hätte meinen Schlosser als Angestellten bei der TKK gemeldet. Die TKK will mir dazu keine Stellungnahme geben.

Gibt es hier ev. Stellen, die zur Klärung solcher Differenzen zuständig sind?
Danke, falls einer meinen Ausführungen folgen kann.
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schali
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 19.03.06, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

PS. ein kleiner Nachtrag - mein Steuerberater zuckte die Schultern.
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vikingz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 00:45    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, für diesen Fall gibt es definitv Richtlinien. Das zählt mit zum ersten, was man in der Ausbildung bei der Krankenkasse lernt, und ist folgerichtig auch das, was man am schnellsten wieder vergißt, aber ich versuch trotzdem mal mein Glück.

Ich suche jetzt schon ne Weile verzweifelt den Paragraphen im SGB, der den Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten beschreibt, und ich kann ihn nicht finden. Entweder spielt mir meine Erinnerung einen arg bösen Streich, oder die Passage ist weggefallen. Angesichts der zunehmenden Angleichung von Arbeitern und Angestellten würde das Sinn machen.

Maßgeblich sind, nun rein aus meiner Erinnerung : überwiegend geistige, leitende Tätigkeit (-> Angestellter), überwiegend körperliche Tätigkeit (-> Arbeiter), weiterhin Definitionen in Tarif- sowie Arbeitsverträgen, der Berufsgruppenkatalog (den ich online leider nicht finden kann, der Steuerberater sollte hier aushelfen können), oder zu guter letzt die allgemeine Verkehrsanschauung, auch nicht zu vergessen, die ständige Rechtsprechung der Sozialgerichte, die mit diesem Thema gut beschäftigt sind. Auch hier sollte sich mal der Steuerberater schlau machen, das sollte für den Fall "Schlosser" nicht so schwierig sein.

All diese Punkte führen im Grunde zwingend dazu, dass der Schlosser an sich ein Arbeiter und kein Angestellter ist, das sollte eigentlich auch jeder Kassenmitarbeiter auf den ersten Blick erkennen.

Vorsicht mit der "allgemeinen Anschauung", der dreifach studierte Schlosser, der am Computer komplexe Gebilde entwirft, kann durchaus als Angestellter durchgehen, hier muss der Einzelfall beurteilt werden. Hier kann der Grund dafür liegen, dass die Kasse erstmal abblockt.

Womöglich ist der Mitarbeiter mal mit der falschen Beitragsgruppe bei der Kasse angemeldet worden und wird seitdem als Angestellter geführt. Als AG würde ich der Kasse eine Korrektur der alten Meldungen vorschlagen, auf jeden Fall aber auf dem Erstattungsanspruch bestehen. Maßgeblich ist übrigens weniger der Tätigkeitsschlüssel, dieser dient nach wie vor nur statistischen Zwecken. Nach der Meldung ist die Beitragsgruppe interessant.

Ich schließe mich aber meinen Vorrednern an, dass der Sachverhalt nicht so ganz eindeutig geschildert wird.

Hat der AG definitiv die Umlagebeiträge gezahlt ? War der Schlosser immer schon als Schlosser beschäftigt ?

Meine allgemeinen Ausführungen helfen aber, hoffe ich, schon ein bisschen weiter.
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schali
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 00:58    Titel: Antworten mit Zitat

danke für diese Ausführungen.

In meinem Betrieb hat der betreffende MA von Anfang an als Schlosser gearbeitet.

Vorher in seinem alten Betrieb nicht.

Die Umlagebeiträge wurden definitiv abgeführt.
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vikingz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 01:06    Titel: Antworten mit Zitat

Also war er beim AG X ständig als Arbeiter beschäftigt, die Erkrankung trat nach Arbeitsaufnahme bei AG X ein, und die Umlage wurde abgeführt ...?

Dann bestünde ein Erstattungsanspruch. Wie gesagt, vornehmlich steht eine Korrektur der Meldung an. Akzeptiert die Kasse den AN als Arbeiter, dann wird auch die Erstattung fällig.
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

vikingz hat folgendes geschrieben::
Maßgeblich ist übrigens weniger der Tätigkeitsschlüssel, dieser dient nach wie vor nur statistischen Zwecken. Nach der Meldung ist die Beitragsgruppe interessant.
Es gibt doch seit 2005 keine unterschiedlichen Beitragsgruppen für Arbeiter und Angestellte mehr. Jetzt werden ja "alle" (normale Arbeiter und Angestellte) mit 1111 geschlüsselt. Winken
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vikingz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 00:52    Titel: Antworten mit Zitat

Eh, dann von mir aus der Tätigkeitsschlüssel.

Der oder die SoFa an sich hätte auch auf den Berufsgruppenkatalog kommen sollen Winken

Der Schlosser bleibt trotzdem ein Arbeiter.
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schali
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Der oder die SoFa an sich hätte auch auf den Berufsgruppenkatalog kommen sollen

------------------

Was ist damit gemeint?
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Stefanie145
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 25.03.06, 07:24    Titel: Antworten mit Zitat

schali hat folgendes geschrieben::
Der oder die SoFa an sich hätte auch auf den Berufsgruppenkatalog kommen sollen

------------------

Was ist damit gemeint?
In dem Berufsgruppenkatalog sind alle Beruf mit dessen Tätigkeitsschlüsseln (welche vom Arbeitgeber auf den Meldungen angegeben werden müssen) aufgezählt. In diesem Katalog sind dann auch die Berufe noch nach Arbeiter und Angestellte unterteilt. Ich weiß jedoch nicht, ob der Berufsgruppenkatalog aktualisiert wird. Den, den wir bei der Arbeit haben, ist, glaube ich, noch von 1979.
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