| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
eduard1990 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 29.03.2005 Beiträge: 54 Wohnort: Bad Arolsen
|
Verfasst am: 06.01.06, 09:31 Titel: Anwaltschreiben veröffentlichen?? |
|
|
mal ne allgemeine Frage...
.. darf man ein anwaltschreiben bei noch nicht erledigten Fällen veröffentlichen??
z.B. onlinedienst X betrügt A, und B will ihn mit einem Anwaltschreiben etwas helfen da er auch betroffen war |
|
| Nach oben |
|
 |
Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
|
Verfasst am: 06.01.06, 10:07 Titel: |
|
|
Dürfte das Urheberrecht vor sein. In der Regel gibt es auch entsprechende Klauseln im Mandatsvertrag. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen. |
|
| Nach oben |
|
 |
Freidenker Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 02.01.2006 Beiträge: 15
|
Verfasst am: 06.01.06, 21:49 Titel: |
|
|
| Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: | | Dürfte das Urheberrecht vor sein. |
Nun, spätestens wenn bei einer Abmahnung 0.3 Gebühren berechnet werden nicht mehr. Grund: einfacher Anwaltsbrief. Folge: Nicht die erforderliche Schaffenshöhe nach UrheberrechtsGesetz.
freidenker |
|
| Nach oben |
|
 |
Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
|
Verfasst am: 07.01.06, 11:15 Titel: |
|
|
| Freidenker hat folgendes geschrieben:: | | Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: | | Dürfte das Urheberrecht vor sein. |
Nun, spätestens wenn bei einer Abmahnung 0.3 Gebühren berechnet werden nicht mehr. Grund: einfacher Anwaltsbrief. Folge: Nicht die erforderliche Schaffenshöhe nach UrheberrechtsGesetz.
freidenker |
Ich verstehe diesen Satz nicht  _________________ Karma statt Punkte! |
|
| Nach oben |
|
 |
selbstdenker Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 267
|
Verfasst am: 22.03.06, 02:12 Titel: |
|
|
| Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben:: | | Freidenker hat folgendes geschrieben:: | | Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: | | Dürfte das Urheberrecht vor sein. |
Nun, spätestens wenn bei einer Abmahnung 0.3 Gebühren berechnet werden nicht mehr. Grund: einfacher Anwaltsbrief. Folge: Nicht die erforderliche Schaffenshöhe nach UrheberrechtsGesetz.
freidenker |
Ich verstehe diesen Satz nicht  |
Ist doch einfach. Nach der Gebührenordnung kostet ein einfacher Anwaltsbrief 0,3 Gebühren. Wenn es sich aber um einen einfachen Anwaltsbrief handelt, dann kann das Urheberrecht nicht greifen, weil die geforderte Schaffenshöhe ausweislich der Rechnung nicht erreicht wurde. Eben, weil es laut Bezeugung des Verfassers des Schreibens und der Rechnung ein einfaches Anwaltsschreiben ist, welches infolge der Eigenschaft "einfach" keine Werksqualität erreicht.
Das hat der freidenker doch gut erkannt- oder? Jedenfalls denken Richter und Anwälte in diesen Dimensionen.
selbstdenker |
|
| Nach oben |
|
 |
questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
|
Verfasst am: 22.03.06, 02:30 Titel: |
|
|
| selbstdenker hat folgendes geschrieben:: |
Ist doch einfach. Nach der Gebührenordnung kostet ein einfacher Anwaltsbrief 0,3 Gebühren. Wenn es sich aber um einen einfachen Anwaltsbrief handelt, dann kann das Urheberrecht nicht greifen, weil die geforderte Schaffenshöhe ausweislich der Rechnung nicht erreicht wurde. Eben, weil es laut Bezeugung des Verfassers des Schreibens und der Rechnung ein einfaches Anwaltsschreiben ist, welches infolge der Eigenschaft "einfach" keine Werksqualität erreicht.
Das hat der freidenker doch gut erkannt- oder? Jedenfalls denken Richter und Anwälte in diesen Dimensionen.
selbstdenker |
Das ist schlicht Quatsch. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
|
| Nach oben |
|
 |
Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
|
Verfasst am: 22.03.06, 12:48 Titel: |
|
|
| questionable content hat folgendes geschrieben:: | | selbstdenker hat folgendes geschrieben:: |
Ist doch einfach. Nach der Gebührenordnung kostet ein einfacher Anwaltsbrief 0,3 Gebühren. Wenn es sich aber um einen einfachen Anwaltsbrief handelt, dann kann das Urheberrecht nicht greifen, weil die geforderte Schaffenshöhe ausweislich der Rechnung nicht erreicht wurde. Eben, weil es laut Bezeugung des Verfassers des Schreibens und der Rechnung ein einfaches Anwaltsschreiben ist, welches infolge der Eigenschaft "einfach" keine Werksqualität erreicht.
Das hat der freidenker doch gut erkannt- oder? Jedenfalls denken Richter und Anwälte in diesen Dimensionen.
selbstdenker |
Das ist schlicht Quatsch. |
Da bin ich ja beruhigt!  _________________ Karma statt Punkte! |
|
| Nach oben |
|
 |
questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
|
Verfasst am: 22.03.06, 13:30 Titel: |
|
|
Ich ergänze es auch gern. Das Kostenrecht trifft keinerlei Aussagen im Hinblick auf das Urheberrecht. Ein im Sinne des Kostenrechts einfaches Anwaltsschreiben mag daher praktisch oftmals nicht urheberrechtsfähig sein, aber mit der Klassifizierung im Sinn des Kostenrechtes hat das nichts zu tun und präjudiziert dies auch nicht. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
|
| Nach oben |
|
 |
Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
|
Verfasst am: 22.03.06, 13:34 Titel: |
|
|
Darüber hinaus geht es bei dem "0,3-Abmahnbrief" ja auch nicht um das ursprünglich zur Veröffentlichung vorgesehene Anwaltsschreiben. _________________ Karma statt Punkte! |
|
| Nach oben |
|
 |
|