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Wasserrechnung 50% höher, was tun?

 
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Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 14:47    Titel: Wasserrechnung 50% höher, was tun? Antworten mit Zitat

Herr A. betreibt eine Gaststätte. Im letzten Abrechnungszeitraum hat er ja für seine Gaststätte 311 qm3 Wasser und Abwasser bezahlt.
Im grade beendeten Abrechnungszeitraum stellen ihm die Stadtwerke eine Menge von 467 qm3 in Rechnung, also mehr als 50% Steigerung. Herr A. kann sich diese Steigerung nicht erklären da eine entsprechende Umsatzentwicklung nicht stattgefunden hat, Änderungen an wasserführenden Installationen auch nicht vorgenommen wurden und auch keine Defekte am Leitungssystem behoben wurden.

Herr A. geht direkt in den Keller und schreibt den aktuellen Zählerstand auf. Vorher berechnet er noch den durchschnittlichen Wasserverbrauch vom Ablesetermin der Stadtwerke bis zum Erhalt der Rechnung. Er liegt auch bei ca. 1,6 qm3.
Herr A. schreibt über eine Woche hin morgens und abends den Zählerstand der Wasseruhr auf und stellt fest, dass der Wasserverbrauch Wochentags bei ca. 0,4 qm3 - 0,6 qm3 liegt und am Wochenende bei 1,0 - 1,2 qm3 (Sonntags geschlossen)

In der überprüften Woche liegt der Gesamtwasserverbrauch bei 4,2 qm3, nach der Rechnung hätte er bei 10,5 qm3 liegen müssen. Es wurde aber nichts verändert und es war auch kein schlecht besuchtes Wochenende. Der Wasserverbrauch kann also exemplarisch genommen werden. Im Abrechnungszeitraum wurde die Uhr gewechselt, dies geschah ohne Herrn A. zu informieren. Daher kann Herr A. nicht überprüfen, ob die vom ausgebauten Zähler angegebenen Endwerte und die Anfangswerte vom eingebauten Zähler korrekt sind.

Die Posten auf der Rechnung sehen wie folgt aus

24.02 - 19.09 723 - 990 A 267
20.09 - 31.12 1 - 132 S 131
01.01 - 23.02 132 - 201 A 69
--------
467
A = abgelesen
S = geschätzt

Vom 23.02 - 13.03, der ersten Überprüfung der Zählerstandes durch Herrn A. wurden ebenfalls im Schnitt 1,5 qm3 pro Tag verbraucht.



Welche Möglichkeiten hat Herr A. gegenüber den Stadtwerken. Ein Einspruch muss innerhalb von 4 Wochen eingereicht werden. Wie sollte Herr A. Verfahren? Gibt es Steigerungen im Verbrauch ab denen die Stadtwerke die Plausibilität nachprüfen oder beweisen müssen? Gibt es Umrechnungsfaktoren zwischen abgelesenem Wert und in Rechnung gestellten Wert?
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 23.03.06, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Sie führen doch ein Büchlein in das Sie monatlich die Wasseruhr eingetragen haben, legen Sie das vor und bitten um Klärung. Winken

Es gibt ein Produkol des Monteurs, evtl haben die die alte Wasseruhr ja auch noch.

Legen Sie Widerspruch ein und zahlen das Geld nicht

Klaus

Ist doof das die die Wasseruhr wechseln können ohne das jemand abliest
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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