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möbelimporte aus thailand. was ist zu beachten?

 
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conferencemelli
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Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 14:17    Titel: möbelimporte aus thailand. was ist zu beachten? Antworten mit Zitat

denn ich habe vor mit freunden bei ausstellungen teilzunehmen - moebelausstellungen etc. denn wir haben wunderschoene produkte. nun koennen wir aber auf ausstellungen unsere ware nicht verkaufen. geplant war ein verkauf aus einem lager in deutschland oder sowas. muss ich eine firma in deutschland eroeffnen und wann ja, welche art von firma darf importieren..

danke für eure mithilfe
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Toph
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Einfuhr muß nicht zwingend ein Unternehmen gegründet werden. Die GbR die Sie mit Ihren Freunden bilden, kann -wie überhaupt jede Person, also auch Sie privat- Zollanmelder sein.
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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 00:07    Titel: Antworten mit Zitat

Betreibt man ein Gewerbe muss es auch angemdeltet werden. Als Gewerbetreibender kann man auch nicht einfach so mal als Privatperson auftreten.
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Toph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Pünktchen hat folgendes geschrieben::
Betreibt man ein Gewerbe muss es auch angemdeltet werden.


Unbestritten. Und? Was hat das mit der Fähigkeit Zollanmelder zu sein zu tun?
Nüscht.

Zitat:

Als Gewerbetreibender kann man auch nicht einfach so mal als Privatperson auftreten.


Es ist aber zollrechtlich unproblematisch möglich die Einfuhren für ein Unternehmen als Privatperson anzumelden. Art. 64 VO (EWG) 2913/92 verlangt für die Anmeldefähigkeit nicht mal, dass man Eigentümer der eingeführten Ware ist.
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