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Aktien 14 Tage bei Depoübertrag nicht im Zugriff

 
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Frank_igb
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 20:04    Titel: Aktien 14 Tage bei Depoübertrag nicht im Zugriff Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe mein Depot bei der D-Bank gekündigt und bin zu einer günstigeren Online-Bank gegangen.
Kurz vor Schließung des Kontos habe ich online noch Aktien geordert. Die Aktien wurden auch noch gekauft, aber sie wurden weder in das neue Depot übertragen noch wurde das Geld abgebucht. Die Aktien wurden auf ein Zwischenkonto gebucht. Keine Reaktion von der Bank, obwohl das Geld noch auf dem Konto war und danach erst auf das neue Konto übertragen wurden. Die Aktien fielen in den 14 Tage um rund 25 %, ohne dass ich eine Eingriffsmöglichkeit hatte, da das alte Konto gesperrt war und die Aktien noch nicht übertragenwaren.
Ist das rechtens, dass die D-Bank den vollen Kaufpreis verlangt ?? Selbst nach einem Anruf bekamen wir keinen Zugriff auf unsere gekauften Aktien.

Gruß
Frank-igb
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 23.03.06, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Depotüberträge dauern eine gewisse Zeit. Wie lange dies dauert, hängt zum einen von den Papieren ab, die im Depot sind, zum anderen natürlich auch von der Bearbeitungsgeschwindigkeit der handelnden Banken. Bei mir hat das einmal 6 Wochen gedauert. Sehr böse

Zitat:
Kurz vor Schließung des Kontos habe ich online noch Aktien geordert


Unabhängig von der Rechtslage keine gute Idee Winken

Hier war offensichtlich bereits eine Löschungsvormerkung für Konto und Depot in der EDV der Bank gespeichert (korrekterweise), die die Verbuchung von Wertpapieren und Kaufpreis technisch verhindert hat. Dies ist EDV-technisch durchaus sinnvoll, um sicherzustellen, dass nach dem Depotübertrag immer noch Papiere im zu löschenden Depot verbleiben.

Natürlich besteht eine Pflicht der Bank, das CPD (Zwischenkonto) zu überwachen und die notwendigen Buchungen zeitnah manuell nachzuholen.

Zitat:
Ist das rechtens, dass die D-Bank den vollen Kaufpreis verlangt ??


Das auf jeden Fall. Der Kauf ist ja gemäß Kundenauftrag durchgeführt worden und muss zu dem zum Kaufzeitpunkt gültigen Kurs abgerechnet werden.

Die Frage, die zu prüfen wäre, ist eine andere: Besteht ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank, da ein Verkauf in diesen 14 Tagen nicht möglich war?

Spätestens hier kommen wir aber in den Bereich der unerlaubten Rechtsberatung. Von daher die Bitte, das posting gemäß Forumsregeln umzuformulieren, dann können wir diese spannende Diskussion führen.
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