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Verfasst am: 10.03.06, 11:17 Titel: MdE nach Verkehrsunfall
Hallo,
A hatte einen Unfall, an dem er nicht schuld war.
Die Versicherung vom Unfallgegner (B) hat Gutachten in Auftrag gegeben, dass prüfen soll, wie hoch die MdE des A nach Unfall / durch Unfallfolgen ist.
Gutachten ergibt MdE xx (> 40) %. Zusatz im Gutachten: "MdE von xx% im beruflichen, wie privaten Bereich"
A möchte begründet mit Gutachten die Arbeitszeit um festgestellte xx% MdE mindern (Bsp: 50% MdE = 50% Teilzeit)
.
# ist das ohne weiteres möglich?
# gilt: xx% MdE = xx% Minderung der Arbeitszeit?
# gilt MdE xx% allgemein, oder muss das für den ausgeübten Beruf extra geprüft werden?
# Gutachten wurde von B in Auftrag gegeben - kann B das Gutachten durch weiter Gutachten "nachprüfen" lassen?
# kann A ein Gutachten in Auftrag geben, in dem die xx% Minderung der "Arbeitszeit" verstärkt verifiziert werden?
# wo findet A vergleichbare Urteile?
Wenn eine Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt, kann man beim Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung stellen. Sie bekommen dann einen entsprechenden Ausweis. Vielleicht können Sie auf diese Weise Antworten auf Ihre Fragen kriegen.
Viel Glück.
Verfasst am: 22.03.06, 21:47 Titel: Re: MdE nach Verkehrsunfall
seton hat folgendes geschrieben::
# gilt: xx% MdE = xx% Minderung der Arbeitszeit?
# gilt MdE xx% allgemein, oder muss das für den ausgeübten Beruf extra geprüft werden?
# Gutachten wurde von B in Auftrag gegeben - kann B das Gutachten durch weiter Gutachten "nachprüfen" lassen?
# kann A ein Gutachten in Auftrag geben, in dem die xx% Minderung der "Arbeitszeit" verstärkt verifiziert werden?
MdE ist ungleich Minderung der Arbeitszeit, der Arbeitgeber könnte A ja eine Tätigkeit zuweisen die der möglichen Erwerbstätigkeit entspricht, z.B. vorher Gehirnchirurg -> jetzt: Pförtner, die Differenz des Entgelts wäre durch den Haftpflichtversicher zu zahlen.
Bei über 40% MdE sollte ein Gegengutachten und Verifizierung/Spezifizeirung, bzw. die Kostenübernahme durch den Haftpflichtversicherer, keine Hürde darstellen. Evtl. Rechtsschutz bzw. (Fach-)Anwalt seines Vertrauens einschalten. _________________ MfG,
Duisburger
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