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Handy in Schule eingezogen und dort wurde es geklaut!

 
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kat_bln
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.03.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 23:27    Titel: Handy in Schule eingezogen und dort wurde es geklaut! Antworten mit Zitat

Hallo, ich hoffe hier auf Hilfe, denn es ist wirklich wichtig.

Mein Sohn, 13 Jahre alt, wurde das Handy in der Schule von einer Lehrerin abgenommen. Nicht etwa weil er telefonierte, er hatte das Pech das der Wecker des Handys in der Stunde klingelte.

Ich schrieb also der Lehrerin und bat sie das Handy wieder raus zugeben, diesen Brief sollte mein Sohn nächsten Tag abgeben.

Nachmittags kam mein Sohn von der Schule nach Hause und berichtete mir, das sie in der Schule / Sekretariat eingebrochen haben und das Wertsachen u.a. auch sein Handy geklaut wurde.

Nun, das wichtigste, die Schule wäre angeblich nicht versichert, so das wir den Schaden nicht ersetzt bekommen.

Das kann ja wohl nicht sein.
Wie kann ich vor gehen, was kann ich dagegen tun?
Immerhin handelt es sich bei dem Schaden um ca. 140 € (Handy, Karte und Geldbetrag auf Karte).

Ich wäre über jeden Hinweis sehr dankbar!!!!
Falls das noch eine Rolle spielt, der Vorfall ist an einer Berliner Schule passiert.

Viele Grüße
kat_bln
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Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann voll und ganz verstehen das Sie sich darüber aufregen. Das die Schule gegen Einbruch nicht versichert sein soll, das kann ich mir kaum vorstellen. Ggfs. würde ich mich mal an die aufnehmende Polizei wenden. Diese müßten doch wissen, ob eine Bestätigung für eine Versicherung ausgestellt wurde. Was ich mir aber sehr gut vorstellen kann ist, dass eine eventuelle Versicherung nur für gestohlenes Eigentum der Schule aufkommt.

Sollte es dennoch so sein, dann ist meines Erachtens nach die Lehrerin haftbar zu machen. Sie hat das Handy in Gewahrsam genommen und ab diesem Zeitpunkt hat sie eine gewisse Obacht- bzw. Sorgfaltspflicht. Da sie das Handy an die Schule weitergab hätte sie sich vergewissern müssen ob eine Versicherung existiert oder nicht. Dies hat sie vermutlich nicht getan oder es ignoriert. Durch diese Konstellation könnte eine Diensthaftpflicht für den Schaden aufkommen.
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Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

wenn es denn ein einbruch-diebstahl war, besteht auch die möglichkeit, den vorfall über die eigene hausratversicherung abzuwickeln.

bei einem einbruch-diebstahl sehe ich kein verschulden der lehrerin, damit keine haftung, und damit wird auch deren "diensthaftpflichtversicherung" den schadenersatz ablehnen. das sie sich informieren muss ob für einen solchen doch eher aussergewöhnlichen fall eine versicherung der schule existiert und das man daraus eine haftung stricken könnte, halte ich für unwahrscheinlich...

dazu kommt, das eine haftpflicht ja nur zeitwert erstattet, die hausrat neuwert...und gerade bei solchen technischen geräten ist der wertverfall extrem hoch.
_________________
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

Habe ich die Frage nicht eben erst in einem anderen Brett gelesen?
Bitte keine Doppelpostings
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
wenn es denn ein einbruch-diebstahl war, besteht auch die möglichkeit, den vorfall über die eigene hausratversicherung abzuwickeln.

.


genau so ist das. Wenn tatsächlich eingebrochen wurde (Tür oder Fenster aufgebrochen), dann wird sich die Hausratversicherung des Handy-Eigentümers um die Sache kümmern.
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Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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kat_bln
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.03.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.03.06, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Erst einmal vielen Dank für Eure Antworten.
Das über eine Hausratsversicherung geltent zu machen, ist bei uns ein Problem, da wir keine haben. Ich bin wirklich darauf angewiesen das die Schule den Schaden ersetzt.
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railman1967
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 59
Wohnort: Troisdor

BeitragVerfasst am: 10.03.06, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Dann würde ich mich im Zweifel mal an das komunale Schulamt wenden. Hier wird sich auf jeden Fall eine Betriebshaftpflicht finden lassen.
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Blanker Hans
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 11.03.06, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie keine eigene Hausratversicherung haben, werden Sie auf dem Schaden selbst sitzen bleiben.

Ein Regulierung über eine Haftpflichtversicherung sehe ich als abwegig an.
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Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 21:56    Titel: Antworten mit Zitat

Es besteht grundsätzlich keine Versicherungspflicht des Schulträgers für sog. fremdes Eigentum. Normal gilt nur das Eigentum, im Versicherungsrecht: das versicherte Interesse, des Versicherten versichert.
Fremdes Eigentum zählt nicht hierzu.

Das private und persönliche Eigentum hat jeder selbst zu versichern!

Die Betreiber derartiger Einrichtungen (Schulen, Kindergarten, KiTa, Altenheime etc.) haben jedoch i.d.R. auch fremdes Eigentum subsdidär (also nachrangig - wenn keine andere Versicherung "greift") versichert. Natürlich ist das eine Preis-/Prämienfrage. Da die öffentliche Hand sparen muss wird dieser Versicherungsschutz verstärkt ausgeklammert.

Es bliebe ein Blick in die Hausordnung der Schule. Aber auch hier mache ich keinen Hoffnung. Den "den Unterricht störende Einrichtungen / Verhaltensweisen" sind normalerweise per Hausordnung untersagt. Die Folgen hieraus selbstverschuldet.

Für den Verlust des Gerätes wird der Eigentümer bei fehlender privater Hausratversicherung vermutlich selbstschuldnerisch haften -> also "sitzen bleiben"
_________________
MfG,
Duisburger

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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

Eine wie auch immer geartete "Haftpflichtversicherung" der Schule käme ohnehin nur in Betracht, wenn die Schule oder ihre Mitarbeiter schuldhaft gehandelt hätten.

Da ist aber bisher noch nichts erkennbar, was darauf hindeutet.
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