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Es geht um folgendes:
Ich bin 19 und habe kein eigenes Einkommen da ich noch zur Schule gehe. Mein Anwalt war sich darüber im klaren da er selber nachgefagt hat. An jedem Treffen mit dem Anwalt war meine Mutter dabei.
Das nur mal als Info.
Ich habe einen Rechtsstreit geführt der laut Anwalt sehr gute Aussichten hatte. In der ersten Instanz habe ich gewonnen. Das ganze ging aber weiter in die zweite Instanz und nun muss ich zahlen. Meine Eltern haben dann mit dem Anwalt gesprochen und gemeint das es kaum zumutbar ist,einem so hohe Gerichts und Anwaltskosten aufzubrummen der gar kein EInkommen hat. Erst da wurden wir informiert das es sowas wie Prozesskostenhilfe gibt. Ich komm mir ehrlich gesagt ziemlich verarscht vor den ich wurde nicht richtig beraten wie ich finde. Erst am Ende als alles schon zu spät ist erklärt man mir das.
Das Problem ist das ich dieses Verhalten nicht korrekt finde zumal auch noch andere Sachen hinzukamen.
So kam er zum Beispiel zur Gerichtsverhandlung zu spät und war derart desaströs vorbereitet dass das gar nichts werden konnte.
Wenn man es genau nimmt ist der Anwalt ja auch dafür verantwortlich das ich Gerichtskosten zahlen muss. Da müsste er mir was zahlen und nicht anderstrum, jedenfalls meinen Teil der Gerichtskosten. Das ist jedenfalls mein Rechtsempfinden.
Ist der Anwalt denn gegen Beratungsfehler versichert? Also ist es möglich das er eine Versicherung hat die er in Anspruch nehmen kann?
Hätte der Anwalt,als es zur 2. Instanz kam, Mal Prozesskostenhilfe nochmals beantragen können/müssen? Spätestens da war klar das es nämlich nicht mehr so gut aussah.
Was mach ich nun? Wie verhalte ich mich?
Bin für jede Hilfe dankbar, da es wirklich um viel Geld geht und ich diesem Anwalt absolut nicht traue.
Ist der Anwalt denn gegen Beratungsfehler versichert? Also ist es möglich das er eine Versicherung hat die er in Anspruch nehmen kann?
Hätte der Anwalt,als es zur 2. Instanz kam, Mal Prozesskostenhilfe nochmals beantragen können/müssen? Spätestens da war klar das es nämlich nicht mehr so gut aussah.
Was mach ich nun? Wie verhalte ich mich?
Bin für jede Hilfe dankbar, da es wirklich um viel Geld geht und ich diesem Anwalt absolut nicht traue.
Ja, jeder Anwalt muss eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 250.000 € unterhalten.
Sofern die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe vorliegen, kann die PKH für jede Instanz neu beantragt werden.
Man kann durch einen anderen Anwalt prüfen lassen, ob ein Haftungsfall vorliegt. Es reicht nämlich nicht nur, dass ein etwaiger Fehler vorliegt (z.B. fehlender Hinweis auf PKH). Wenn dann trotzdem keine PKH bewilligt worden wäre, ist der Fehler unbeachtlich.
Ob ein Fehler vorliegt, kann man so nicht abschätzen. Zunächst müsste ein Familienrechtler seine Einschätzung abgegeben, ob bei einem so jungen Menschen, der vielleicht noch keine Ausbildung abgeschlossen hat und daher die Eltern noch unterhaltspflichtig sind, die Prozesskosten nicht von der Unterhaltspflicht umfasst sind.
Dann wirft sich die Frage auf, ob über die Kenntnis des fehlenden eigenen Einkommens weitere Hinweise geliefert wurden, dass die Finanzierung eines Prozesses nicht möglich ist. Wenn die Eltern dem Anwalt seinen Vorschuss gezahlt haben und die Gerichtskosten vorgelegt haben, könnte der Anwalt den Eindruck gewonnen haben, dass die Vermögensverhältnisse ausreichen. Aber dies sind nur Beispiele, eine genaue Prüfung kann nur ein Anwalt durchführen, und keine Hobby"juristen" in öffentlichen Foren.
Die PKH deckt übrigens nur die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten ab. Die Kosten des Gegenanwalts, die noch über einen Kostenfestsetzungsbeschluss demnächst ins Haus flattern (und zwar für beide Instanzen), trägt die PKH ohnehin nicht.
Außerdem muss bei PKH auch erst Vermögen eingesetzt werden. Wenn also die Eltern seit 19 jahren einen Bausparvertrag für den Junior auf dessen Namen unterhalten, damit es mal fürs Studium reicht, hat man auch Pech gehabt.
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