Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Eine ganz "legaler" Parkplatztausch. Hier geht es
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Eine ganz "legaler" Parkplatztausch. Hier geht es

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
nanu-2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 20:06    Titel: Eine ganz "legaler" Parkplatztausch. Hier geht es Antworten mit Zitat

Hier geht es weiter:
Im Jahre 1995, Protokoll:
- Top 2a: "Der Bauherr erklärte, daß die Feuerwehr entgegen der ursprünglichen, genehmigten Planung, mehr Platz für Rettungsfahrzeuge beansprucht. Dadurch fallen 2 Stellplätze weg, die an anderer stelle geschaffen werden mußten."
Leider hier wurde nicht reingeschrieben welcher Parkplätze. Aber aus der Situation sieht man sofort. Die zwei Stellen wurden eindeutig markiert. Meiner war nicht betroffen weil zwischen liegt noch Nr.8 und noch ca. 3 Meter. Also weit genug. Damal war die Rede über Zufahrt und nicht vom Durchfahrt. Außer die Hausverwaltung hat niemand über Durchfahrt gesprochen.

Mein Rechtsanwalt schrieb:
-"Gemäß einer Zuschrift vom..... der Hausverwaltung erscheint es unafklärbar, warum eigenmächtig eine Veränderung der Stellplatzsituation vorgenommen wurde. Zwingende feuerwehrpolizeiliche Gründe wurden jedenfalls nicht dargetan und belegt..... Eine wie auch immer geartete Dokumentation scheint nicht zu existieren."
- "Meine Einblickname in die Bauakten haben keinerlei Anhaltspunkte egeben, wie es letztendlich zum Austausch der Stellplätze gekommen ist."
- "Von daher haben die Antragsteller ein Rechtschutzbedürfnis, klarzustellen, dass sich ihr Eigentumsrecht und ihr Sondernutzungsrecht einzig und allein aus dem Grundbuch ergibt."
- "Danach steht fest, dass sich der Streitbefangene Blumenkübel auf dem eigentlich vorgesehenen Einstellplatz von Herr ..... befindet. Er ist zu entfernen. Ergänzend erlaube ich mir anzumerken, dass dem Antwortschreiben der ...... ein Lageplan beigefügt war, der für sich sicherlich nicht in Anspruch nehmen kann, mit dem Originallageplan überinzustimmen."
- " Zum Einen muss Herr ..... seit geraumer Zeit feststellen, dass auf dem ihm zugewiesenen Stellpatz Nr.12 ein großer Blumenkübel befindet. Aufgrund dieses Umstandes ist es ihm nicht möglich, den Stellplatz zu nutzen. Er hält es zusammen mit dem Unterzeichner aber für die Verpflichtung der ......., für einen ordnungsgemäßen Zustand zu seinem Stellplatz zu sorgen. Insoweit bitte ich um kurzfristige Veranlassung der gebotenen Dinge."

Stadtverwaltung:
-" ich beziehe mich auf die verschiedenen Unterredungen in obriger Sache und darf Ihnen mitteilen, dass die derzeit vorhandene Feuerwehrstellfläche für das Gebäude ...... als ausreichend angesehen wird. Eine Verlängerung auf den angrenzenden KFZ-Stellplatz ist somit nicht erforderlich."

Jetzt das Gericht:
- "Bitte teilen Sie (Hausverwaltung) binnen 2 Wochen mit, ob Sie dem im Termin ...... beschlossenen Prozedere nachgekommen sind und mit welcher Ergebnis. Hier liegt bislang weder eine Stellungnahme der Stadt bzw. der Feuerwehr vor.
Ggf. wird neuer Termin anberaumt und die Stadt/Feuerwehr hinzu geladen.
Ergibt sich kein Hinderungsgrund, wäre dem hilfsantrag der Antragsteller v. ...... im wesentlichen stattzugeben und der im Original-Aufteilungsplan eingezeichnete Stellplatz Nr.12 den Antragstellern zur Verfügung zu stellen."

Jetzt die Hausverwaltung:
-" Sie erhalten als Anlage eine Kopie des Lageplans aus dem sich der Stellplatz Nr.12 ergibt. dies ist der Stellplatz von.....(meiner). Auf diesem Stellplatz befindet sich kein Blumenkübel. Die Miteigentümerin ...... besitzt den Stellplatz Nr.8 und hat dort innerhalb dee Grenzen des Stellplatzes, einen Blumenkübel aufgestellt. Herr ...(ich) kann ohne Schwierigkeiten seinen Stellplatz nutzen. dies wurde auch bereits vor Ort getestet."
- "Richtig ist sicherlich, dass auf Grund des Beschlusses keine Änderung/Ergänzung der Teilungserklärung vorgenommen wurde, der gefasste Beschluss dadurch aber nicht ungültig wird. Davon ausgehend, dass der Grund für die Abweichung der Aufteilung der Stellplätze auf Grund behördlicher Anordnung erfolgte,...."

Rechtsanwalr meiner Nachbarn:
-"Nur am Rande sei noch erwähnt, daß für den Fall, daß Sie Ihr Fahrzeug wiederum wiederrechtlich auf dem meinen Mandanten zugewiesenen Platz abstellen sollte, dieses Fahrzeug ohne weitere Vorankündigung und jedesmal kostenpflichtig abgeschleppt werden wird."

Jetzt Dr. Rechtsanwalt:
- " Jede Grundbucheinsicht würde bestätigen, daß der im Antrag beschribene Zustand den Tatsachen entspricht.
Beweis: beziehung der Grundakten des Amtsgerichts ..... von Blatt....
Hintergrund sind öffentlich-rechtliche Auflagen, die aus branschutzrechtlichen Bestimmungen durch die Feuerwehr erfolgt sind. Ob die Antragsteller von diesen Maßnahmen überhaupt betroffen sind, erscheint fraglich."
- " An der seinerzeitigen Eigentümerversammlung haben die Antragsteller teilgenommen. Sie sind also an die getroffenen Beschlüsse, denen sie im übrigen sogar zugetimmt haben, gebunden. Eine nutzung des Stellplatzes 12 in der Weise, wie er der Skizze entnommen werden kann, die offenbar in der Eigentümerversammlung vom ......1995 beschlossen wurde, ist jederzeit gewährleistet. Beweis: Ortsbesichtigung."
-"um den Vorgaben der Feuerwehr nachzukommen.
-" In der Sache selbst hat die Stadt ...... unter dem 07.03.2005 eine neue Baugenehmigung erteilt, die die Rettungswege für die Feuerwehr neu festschreibt, insoweit aber den von hier aus vorgetragenen zustand bestätigt. Von diesem Hintergrund wird in den nächsten Wochen ein Beschlussvorschlag unter Aufstellung einer Sondernutzerliste vorbereitet, der den Wohnungseigentümern in einer außerordentlichen Eigentümerversammlung oder Bestandteil der ohnehin kurzfristig anzuberaumenden ordentlichen Eigentümerversammlung vorgestellt wird."
-" Die jetzt vorligenden Baugenehmigung vom 07.03.2005 ist auf Veranlassung der Feuerwehr von der Bauordnungsbehörde erteilt worden. Hierin ist jetzt dasjenige dokumentiert, was seit Errichtung der Eigentumsanlage von der Feuerwehr gefordert und in der Praxis auch umgesetzt worden ist..... Dies gilt umso mehr, als die behördlichen Vorgaben hierzu nötigen."

Beschluss:
- " Die Antragsgegner werden verpflichtet, den PKW-Einstellplatz, im Aufteilungsplan des Wohnungserbbaugrundbuchs vom ......... mit Nr. 12 bezeichnet, von Blumenkübel zu befreien und auch in zukunft freizuhalten."

Dazu Dr. Rechtsanwalt:
- ".... und nun klargestellt, dass der Stellplatz von ...(mir) nicht mit einem Blumenkübel verstellt werden darf......... Ich bin der Auffassung, dass gegen diesen Beschluss ein Rechtsmittel nicht eingelegt werden sollte. Selbstverständlich stehe ich aber einer möglucherweise abweichenden beurteilung offen gegenüber. Da wir den Stellplatz als solchen nicht streitig machen können, sollten wir nach meiner Einschätzung das ergebnis akzeptieren."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

A sphincter says what?
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

wasn das hier ? Ein Roman?

mano
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

Nee, Doppelposting http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=61679&highlight= und auch irgendwie...

Geschockt Frage Idee Pfeil Weinen
_________________
Gruß
Peter H.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
nanu-2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 21:41    Titel: Na, wo sind die Beiträge? Antworten mit Zitat

Meine Rechtsanmältin schrieb:
" in der vorbezechneten Angelegenheit haben Sie uns Unterlagen zur Verfügung gestellt, die die gerichtliche auseinandersetzung und das strafrechtliche Ermittlungverfahren betreffen. Nach Durchsicht dieser Unterlagen sind wir zu der Überzeugung gekommen, Sie in der bei uns beauftragten Angelegenheit nicht weiter vertreten zu können.
Wie Ihnen bereits persöhnlich am .......2006 mitgeteilt, werden wir uns auf keinen Fall in eine Fehde zwischen Ihnen und Herrn Dr. Rechtsanwalt hineinziehen lassen. Nach ihren Schreiben vom ...2006 an das Amtsgericht beschuldigen sie Herr Dr. Rechtsanwalt der Irreführung, des Betruges und der urkundenfälschung. Uns gegenüber ist Herr Dr. Rechtsanwalt immer als ein sehr geschätzter libenswerter und rechtlich korrechter kollege aufgetreten. Da wir uns inhaltlich Ihren Anschuldigungen nicht anschließen können und hiermit keinesfalls in Verbindung gebracht werden wollen, möchten wir die angelegenheit daher abschließen. Ein Zeitverlust ist für Sie duch die Mandatsniederlegung nicht eingetreten, so dass Sie den Versuch der Durchsetzung ihrer vermeintlichen Ansprüche nahtlos fortsetzen können. Ihre persöhnlichen unterlagen übersenden wir zu unseren Entlastung zurück. ...... Da wir für Sie sicherlich unerwarteter Weise das Mandat so plötzlich niedergelegen, sind wir von einem nur gering geschätzten gegenstandswert ausgegangen. Den Differenz werden wir versuchen von Ihrer rechtschutzversicherung zu erhalten.
Wir bedauern, ihnen keine positivere Nachricht zukommen lassen zu können."

Kein Wort darüber das ich kein Recht habe! Der Dr. Rechtsanwalt versucht nicht ein mal sich zu wehren. Der schweigt nur und zwar seit einem Jahr!
Also ich frage Euch. Wie würdet einen ganz "legaler" Parkplatztausch legalisieren?
Normal weise, so was geht überhaupt nicht. Oder habt Ihr gar keine Phantasie? Er hat es versucht und fast hat er das geschafft. Hut ab vor ihm!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 22:42    Titel: Re: Na, wo sind die Beiträge? Antworten mit Zitat

nanu-2 hat folgendes geschrieben::

ein sehr geschätzter libenswerter und rechtlich korrechter kollege

Er hat es versucht und fast hat er das geschafft. Hut ab vor ihm!


Ich wäre gerne auch so Frage , wie eigentlich Weinen
_________________
Gruß
Peter H.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 19.03.06, 21:34    Titel: Re: Na, wo sind die Beiträge? Antworten mit Zitat

nanu-2 hat folgendes geschrieben::
Also ich frage Euch. Wie würdet einen ganz "legaler" Parkplatztausch legalisieren?


Wie oft wollen Sie diese Blödsinnsfrage noch stellen? Sie treffen gut das Kriterium der "zwanghaften Wiederholungen" aus den Querulanten-FAQ der Knowledge Base...
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 19.03.06, 21:46    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

schreiben Sie denn Unsinn besser in weißer Schrift auf weißem Grund.

Menno, warum verschiebt denn keiner den hier verzapften amtlich anerkannten Unsinn in die Tonne oder auf den getauchten Parkpatz. Cool

mano
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 11:29    Titel: Re: Na, wo sind die Beiträge? Antworten mit Zitat

Holzschuher hat folgendes geschrieben::
nanu-2 hat folgendes geschrieben::

ein sehr geschätzter libenswerter und rechtlich korrechter kollege

Er hat es versucht und fast hat er das geschafft. Hut ab vor ihm!


Ich wäre gerne auch so Frage , wie eigentlich Weinen

Lebt denn der alter Holzschuher noch, Holzschuher noch, Holzschuher noch?
Lebt denn der alter Holzschuher noch, Holzschuher noch?
Jaaaaaa, er lebt noch!
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 11:56    Titel: Re: Na, wo sind die Beiträge? Antworten mit Zitat

Hallo,

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::

Lebt denn der alter Holzschuher noch, Holzschuher noch, Holzschuher noch?
Lebt denn der alter Holzschuher noch, Holzschuher noch?
Jaaaaaa, er lebt noch!


Ja, er lebt noch. Aber wollten wir den Beitrag nicht doch in Ihr "Referat" verschieben?!

Das mit dem "alter" läßt sich bei mir ja zumindest nachvollziehen. Apropos, @Vormundschaftsrichter, schon bei "Who is Who" Ihr Profil ergänzt?

Gruss
Peter H.

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=60632&postdays=0&postorder=asc&start=15
_________________
Gruß
Peter H.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 05:42    Titel: Antworten mit Zitat

Äh, ist das hier jetzt Taktik, den Beitrag vollzuspammen, damit er entweder gelöscht oder in die Speaker's Corner verschoben wird? Ok, dann mach ich auch mit. Spielen wir ein Spiel. Wer bin ich?

" Mit den Augen rollen Erst einmal ein bißchen im Forum einlesen, dann kannst Du Deine Frage nochmal formulieren, und dann kann man vielleicht auch darauf antworten. Pfeil Du bist mir echt zu dumm mit Deinen Problemen, erörter sie doch woanders Ausrufezeichen Idee "

Naja, vielleicht war das zu einfach. Also, wer bin ich jetzt?

"Weißt Du, ich würde an das IB überhaupt nichts zahlen. Mach doch einfach den 174, 410, das steht in ganz vielen Foren und ist daher am besten."

Hm, noch einen? Ok:

"Letzte Nacht hab ich wieder so was Krasses geträumt, also, ich muß hier jetzt wirklich mal was loswerden: George Bush jr. stand da mit einer Kettensäge unter dem Arm und hat Osama bin Laden damit den Bart rasiert. Gut, das ist noch nichts Besonderes, aber während das so passierte, guckte doch ein Dinosaurier durch das Fenster und der Bush der hat doch tatsächlich aus Versehen dem Dinosaurier ein Ohr abgeschnitten. Was meint ihr dazu, ist das jetzt Sachbeschädigung oder Tierquälerei oder zählt das gar nicht?"

So, jetzt geh ich ins Bett. Mal sehen, ob der Thread morgen noch existiert - und wenn ja, wo. Lachen Lachen Lachen

Mit freundlichen Grüßen

Metzing
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Äh, ist das hier jetzt Taktik, den Beitrag vollzuspammen, damit er entweder gelöscht oder in die Speaker's Corner verschoben wird?

Wieso vollspammen? Schon der Ausgangsbeitrag war Spam!
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
det11
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

kann mir jemand den Weg zeigen?

Ich hab mich verirrt... Idee Pfeil Pfeil Pfeil
_________________
Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
leonidas
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 201
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ja nee schon klar irgendwie.

Ich sach nur "Maschendrahtzaun !!!" Mr. Green
_________________
Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
selbstdenker
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 23.03.06, 02:14    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Gut, das ist noch nichts Besonderes, aber während das so passierte, guckte doch ein Dinosaurier durch das Fenster und der Bush der hat doch tatsächlich aus Versehen dem Dinosaurier ein Ohr abgeschnitten. Was meint ihr dazu, ist das jetzt Sachbeschädigung oder Tierquälerei oder zählt das gar nicht?[/i]"


Ich würde sagen, es ist verjährt. Der Gesetzgeber hat sich noch nicht dazu dazu durchringen können die allseits bekannten Zeitphänomene und erst seit (oder in?) 150 Jahren bestehenden Möglichkeiten der Zeitreise mit Cronobussen, Cronocykles und Cronotaxis in der Gesetzesfassung zu berücksichtigen und die Richter sind also an das Gesetz gebunden, während sich die Abgeordneten in der Vergangenheit herumtreiben um Geldkoffer besser zu verstecken oder in die Zukunft reisen um zu schauen welche eigenen Schweinereien warum bekannt geworden sind. Zeit für die Fassung angepasster Gesetze scheint keine zu sein, zumal die wenigen im Parlament zur Echtzeit anwesenden Abgeordeneten durch die Vorlage von aus der Zukunft mitgebrachten Vorlagen auch noch zusätzlich verwirrt werden, wobei es nicht förderlich ist, dass sich die Lobby mit Industrievertretern aus der Zukunft füllt, die ebenfalls die eine oder andere kleine Anpassung der Gesetze an das eigene Handeln wünscht. Das Gedränge in der Lobby ist jedenfalls groß auch wurden einige PR-Manager schon beim Verteilen noch nicht bekannter Drogen erwischt mit denen sie noch unbekannte Jungpolitiker zu Vortragsreihen nach der Verrentung überreden wollen.

Unübersichtlich, aber verjährt. Zu Zeiten der Dinosaurier gab es keine Zeitmaschinen. Oder fand das im Cronozoo statt?

selbstdenker
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.