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PERSÖNLICHKEITSRECHT

 
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Muckelchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 10:20    Titel: PERSÖNLICHKEITSRECHT Antworten mit Zitat

Kann sich ein Bürger in seinem Persönlichkeitsrechts verletzt fühlen, wenn sein Name in einer Sitzung ( öffentlicher Teil ) genannt wird ?

Zu beachten: dieser Bürger hat eine Beschwerde verfasst, welche sich mit einem öffentlichen Thema auseinandersetzt und für jeden zugänglich ist.
( öffentlche Auslegung von Bebauungsplänen )

Diese Beschwerde wurde dann in der Sitzung ( öffentlicher Teil ) noch einmal aufgegriffen um diese zu besprechen - der Bürger war anwesend.

Nun fühlt sich der gute Mann in seinem PR verletzt, da jetzt jeder weiss dass er diese Beschwerde verfasst hat.

Zu Recht ???


LG

Muckelchen
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macgyverjoel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 304

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Nein. Wenn man sich bei einem Gremium beschwert, muss man damit rechnen und erwarten, dass bei den (oeffentlichen) Sitzungen darueber (incl. Name) diskutiert wird.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 23.03.06, 12:34    Titel: Re: PERSÖNLICHKEITSRECHT Antworten mit Zitat

Hallo,

Muckelchen hat folgendes geschrieben::
Diese Beschwerde wurde dann in der Sitzung ( öffentlicher Teil ) noch einmal aufgegriffen um diese zu besprechen - der Bürger war anwesend.


Wahrscheinlich wäre der Bürger (zu Recht) richtig sauer, wenn seine Beschwerde nicht aufgegriffen worden wäre...
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Muckelchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 23.03.06, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man wohl annehmen

Quasi: wasch mich doch mach mir den Pelz nicht nass ( oder so ähnlich )
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Shine On
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 25.03.06, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Diese Beschwerde wurde dann in der Sitzung ( öffentlicher Teil ) noch einmal aufgegriffen um diese zu besprechen - der Bürger war anwesend.


das ist doch der Sinn der Bürgerbeteiligung im Planaufstellungsverfahren
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