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Verfasst am: 23.03.06, 12:53 Titel: Haftpflichtversicherung will nicht nach KVA abrechnen.
Hallo,
mir ist im Auto eine Orangensaft-Flasche geplatzt und den Innenraum verunreinigt.
Der Schaden beläuft sich lt. Kostenvoranschlag auf 210,- EUR und ca. 70 EUR an unbelegten Reinigungskosten und Aufwänden.
Die Versicherung des Herstellers hat jetzt einen Vorschuß von 150,- EUR geschickt und verlangt zur Abrechnung die Einreichnung der Reparaturrechnungen.
Ich möchte anhand des Kostenvoranschlages abrechnen, klar ist das der MWST Anteil abgerechnet wird. Kann ich die Versicherung dazu zwingen? Oder müßen die anhand der Rechnungen abrechnen?
wer soll den hier kosten tragen? der haftplichtversicherer des flaschenherstellers? hat der die haftung anerkannt, falls ja: aus welchem rechtsgrund? produkthaftung? _________________ MfG,
Duisburger
bin ja nicht der haftpflichtexperte, aber aus dem bauch heraus würde ich sagen:
wer die musik bezahlt bestimmt auch was gespielt wird.
von daher kann ich es gut nachvollziehen wenn eine regulierung nur nach rechnungslegung erfolgen soll. immerhin gibt es auch das bereicherungsverbot und der kostenträger muss sicher auch irgendjemandem rechenschaft über kosten und aufwendungen ablegen. _________________ MfG,
Duisburger
Ich sage gleich vorweg, dass ich mich mit Produkthaftung nicht besonders gut auskenne, aber ist es idR nicht so, dass die Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert der Sache ersetzt? Könnte es daher im vorliegenden Fall so sein, dass die Gesellschaft den Zeitwert zur Regulierung angesetzt hat? _________________ Sämtliche Beiträge erheben keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit! Im Zweifelsfall bitte an eine entsprechende rechtskundige Stelle wenden.
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