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cemh FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 123
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Verfasst am: 20.03.06, 22:35 Titel: KFZ Versicherung |
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Hallo,
vielleicht weiß jemand weiter.
Sagen wir mal jemand hat 2 Autos bei der gleichen Versicherung und schafft sich ein drittes Auto an. Der zweite Wagen soll abgemeldet werden bzw der Versicherungsnehmer soll sich ändern. Das dritte Fahrzeug wurde soweit schon mit den Prozenten den zweiten Fahrzeug angemeldet.
Funktioniert das so? Hätte das Auto abgemeldet werden müssen?
Kennt sich jemand genau aus und erklärt mir wie der Vorgang abzulaufen hat. Bitte |
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Blanker Hans FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 54
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Verfasst am: 20.03.06, 23:05 Titel: |
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Hallo Cemh,
Dir geht es wenn ich Dich richtig verstanden habe um die Dauer wo alle 3 Fahrzeuge zusammen angemeldet sind. Generell ist es möglich, die Frage der Abrechung hängt zum einem von der Dauer der Überschneidung ab. Wenn es nur ein paar Tage sind wird wohl niemand einen neuen Vertrag bei der Versicherung aufmachen und Du fährst die paar Tage mit einem Rabatt so zusagen.
Wenn es sich über einen längeren Zeitraum erstreckt wirst Du mit einer entsprechenden Prämie für das 3 Fahrzeug rechnen können. |
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cemh FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 123
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Verfasst am: 21.03.06, 08:16 Titel: |
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danke für die antwort. so ganz hab ich das nicht verstanden.
das zweite fahrzeug wurde im november letzten jahres bei einer anderen versicherung versichert (versicherungswechsel) und jetzt wird wie gesagt das fahrzeug wahrscheinlich abgemeldet und ist es da jetzt möglich die prozente vom zweiten fahrzeug rüber zu nehmen zur neuen versicherung und hätte man die alte kündigen müssen??? |
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denotto Gast
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Verfasst am: 21.03.06, 08:37 Titel: |
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| sfr übertragungen sind jederzeit möglich. ob ein rechtsanspruch darauf besteht weiss ich allerdings nicht. |
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Blanker Hans FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.02.2006 Beiträge: 54
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Verfasst am: 21.03.06, 13:42 Titel: |
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| denotto hat folgendes geschrieben:: | | sfr übertragungen sind jederzeit möglich. ob ein rechtsanspruch darauf besteht weiss ich allerdings nicht. |
Mit dieser Aussage wäre ich speziell beim Zweitfahrzeug aufgrund oftmaliger Sondereinstufung vorsichtig. Man könnte es aber so formulieren, dass sofern keine Sondreinstufung aufgrund des Erstwagens erfolgte der Rabatt üblicherweise problemloszu einem anderen Versicherer übertragen werden kann. |
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denotto Gast
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Verfasst am: 21.03.06, 15:09 Titel: |
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| Blanker Hans hat folgendes geschrieben:: | | denotto hat folgendes geschrieben:: | | sfr übertragungen sind jederzeit möglich. ob ein rechtsanspruch darauf besteht weiss ich allerdings nicht. |
Mit dieser Aussage wäre ich speziell beim Zweitfahrzeug aufgrund oftmaliger Sondereinstufung vorsichtig. Man könnte es aber so formulieren, dass sofern keine Sondreinstufung aufgrund des Erstwagens erfolgte der Rabatt üblicherweise problemloszu einem anderen Versicherer übertragen werden kann. |
stimmt.....es gibt ja versicherer die den zweitwagen genauso wie das erstfahrzeug einstufen. bei einem versichererwechsel jedoch nur die erfahrenen schadenfreien jahre bestätigen.
meine ursprüngliche aussage betrifft natürlich nur den "echten" sfr
ein grosser versicherer(hauptsitz in italien) hat jedoch immer den gewährten sfr übertragen. |
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cemh FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 123
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Verfasst am: 21.03.06, 22:55 Titel: |
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also ich komm ja mit aber mein problem ist dennoch nicht gelöst. ich hab im november für das erste und zweite auto die versicherung gewechselt. es war tatsächlich so das das zweite auto dann hochgestuft wurde weil es bei dem vorherigen anbieter einen sonderrabatt gab.
ich hab jetzt also drei autos dastehen und habe bei der neuen versicherung für das dritte auto die prozente vom zweitwagen angegeben. was mache ich jetzt also mit dem zweiten????? Abmelden? Haut das dann hin das ich die prozente fürs neue auto bei der alten versicherung übernehmen kann. wenn ich das auto abmelde bin ich dann raus aus dem versicherungsvertrag oder wie läuft das ab?
wie ihr sieht kenne ich mich überhaupt nicht aus und vielleicht kann mir jemand konkret in diesem fall eine auskunft geben.
Vielen Dank |
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ihuehn FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 17.03.2005 Beiträge: 558 Wohnort: Bielefeld
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Verfasst am: 23.03.06, 15:52 Titel: |
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Für drei Fahrzeuge braucht man generell drei Versicherungsverträge. Wie diese eingestuft sind (SFR) und welches Fahrzeug in welchem Vertrag versichert ist, ´kommt erst an zweiter Stelle.
Möchte man die Zweit- (Dritt-, Viert-, ...) Wageneinstufung umgehen, muss man ein Fahrzeug abmelden und erst dann ein neues auf den gleichen Vertrag anmelden.
In dem konkreten Fall müsste man das bisherige Zweitfahrzeug also abmelden. Dann sollte man sich aber im klaren darüber sein, dass es ab dann auch nicht mehr versichert ist (man denke nur mal an Teilkasko=Diebstahlschutz, Brand..........). _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist
WM- ich war dabei!! |
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Londarius FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.03.2006 Beiträge: 25
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Verfasst am: 24.03.06, 16:39 Titel: |
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Ich weise gleich darufhin, dass ich grade keine Lust habe in der Bedingungswerk zu schaun, aber ich bin mir sehr sicher, dass es einen Überschneidungszeitraum gibt, in dem 2 Fahrzeuge über einen Vertrag laufen können. Meiner Kenntnis nach (und hier wird es etwas schwammig) beträgt dieser Überschneidungszeitraum einen Monat.
Soll bedeuten: Das Erstfahrzeug bleibt so wie es ist! Das Zweitfahrzeug wird bald abgemeldet! Das Drittfahrzeug wird mit dem Rabatt des Zweitfahrzeuges angemeldet! Sollte das Zweitfahrzeug nicht abgeschafft werden, oder der Überschneidungszeitraum abgelaufen sein, dann wird das vorherige Zweitfahrzeug als Drittfahrzeug eingestuft.
Um aber die Frage wirklich endgültig zu klären müsste man nun wissen, welches Fahrzeug nun bei welcher Versicherung versichert ist. Haben alle drei Fahrzeuge eine andere Versicherung? Übrigens ist eine verbesserte Einstufung der Verträge (Zweitwagenregelung) eine versichererspezifische Angelegenheit und kann nur mit der jeweiligen Gesellschaft abgeklärt werden.
Fakt ist doch, dass 2 Verträge mit X SFR bestehen, die sollten dann für die verbleibenden Fahrzeuge genutzt werden und das temporäre dritte Fahrzeug kann gem. Zweitwagenregelung eingestuft werden.
Noch cleverer wäre es, solange alle drei Fahrzeuge angemeldet sind, das günstigste Fahrzeug gem. Zweitwagenregelung einzustufen und die anderen Fahrzeuge mit den bestehenden Rabatten und erst einen Wechsel des Rabattes durchzuführen, sobald das Fahrzeug weg ist. _________________ Sämtliche Beiträge erheben keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit! Im Zweifelsfall bitte an eine entsprechende rechtskundige Stelle wenden. |
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