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Jahresteuerbescheinigung wird nicht übersendet

 
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treble
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 09:20    Titel: Jahresteuerbescheinigung wird nicht übersendet Antworten mit Zitat

Eine Bank hat zunächst die Jahresteuerbescheinigung für 2005 im Februar 2006 zu erstellen, dann tritt sie davon ab, und sagt das die Bescheinigung automatisch für alle Kunden im März erstellt wird.
Dann wiederrum schreibt die Bank, die Jahressteuerbescheinigung für 2005 werden Mitte März erstellt.
Dann antwortet die Bank per E-mail nicht mehr.
Telefonisch wird mir gesagt, daß die Steuerbescheinigung nun erst gegen Ende März 2005 verbindlich erstellt wird.
Was soll ich machen, wenn auch dieser Termin nicht eingehalten wird?
Meine Steuererklärung ist bereits fertig und bis 31.05.2006 (Ausschlußfrist) beim Finanzamt eingereicht werden.
Wie kann man die Bank dazu zwingen Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Auststellung der Bescheinigung nachzukommen?
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Klage auf Erteilung der Bescheinigung erheben.

Übrigens kann die Steuererklärung eingereicht und die Bescheinigung ggf. nachgereicht werden.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Bank scheint ein EDV-Problem zu haben. Erstaunt mich, da die rechtlichen Anforderungen für Steuerbescheinigungen sich nicht geändert haben.

Oder reden wir von Jahresbescheinigungen gemäß ESTG § 24c? Da hinken viele Banken hinterher, da die Anforderungen erst gegen Ende des Jahres finalisiert wurden...
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treble
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 25.03.06, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

Es handelt sich um die Steuerbescheinigung der auszahlenden Stelle/des Schuldners der Kapitalerträge (§ 45 a Abs. 2 EStG).

Statt den Klageweg zu wählen, kann man auch ein Ombudsmann-Verfahren der privaten Banken einleiten, da die Bank dem angeschlossen ist.

Bzgl. der ESt-Erklärung halte ich es vor sinnvoller eine Fristverlängerung zur Abgabe der Est-Erklärung um evtl. 3 Monate zu beantragen (Anfang Mai 2005), da gerade wegen dieser Bescheinigung, die den größten Betrag über gezahlte Zinsabschlagssteuer darstellt und wegen ihr mir einer Est-Erstattung zu rechnen ist.
:?:
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 27.03.06, 08:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

treble hat folgendes geschrieben::
Statt den Klageweg zu wählen, kann man auch ein Ombudsmann-Verfahren der privaten Banken einleiten, da die Bank dem angeschlossen ist.


Ombudsmann ist hier wenig hilfreich.
Die Bank ist ja grundsätzlich bereit (und unstrittig verpflichtet) die Bescheinigung auszustellen. Der Ombudsmann würde genau dies feststellen. Dadurtch wird´s nicht schneller. Abgesehen davon dauert das Ombudsmannverfahren Monate.

treble hat folgendes geschrieben::
Bzgl. der ESt-Erklärung halte ich es vor sinnvoller eine Fristverlängerung zur Abgabe der Est-Erklärung um evtl. 3 Monate zu beantragen (Anfang Mai 2005), da gerade wegen dieser Bescheinigung, die den größten Betrag über gezahlte Zinsabschlagssteuer darstellt und wegen ihr mir einer Est-Erstattung zu rechnen ist.
Frage


In der Tat. Aber die Bank darauf hinweisen, dass durch ihr Verschulden ein Zinsschaden entsteht, für den die Bank haftbar ist.
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