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Wie kann A herausfinden, welche Anwaltskammer für einen Anwalt XY zuständig ist. Es geht um eine Beschwerde wg unethischen Vehaltens, die A schriftlich belegen kann. _________________ würd gern alles wissen
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 24.03.06, 09:01 Titel:
Sieh mal hier nach, vielleicht wirst Du fündig: www.brak.de/seiten/01_03.php _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Wie kann A herausfinden, welche Anwaltskammer für einen Anwalt XY zuständig ist. Es geht um eine Beschwerde wg unethischen Vehaltens, die A schriftlich belegen kann.
Hat der Anwalt eine Webseite? Dann muss das im Impressum stehen. Anrufen: Er _muss_ diese Frage beantworten.
"unethisches Verhalten" ist übrigens kein Beschwerdegrund für die Anwaltskammer. Könnte es denn sein, dass der Anwalt durch sein Verhalten Anlass zu Bedenken gibt, dass er das Vertrauen der Bürger in die Anwaltschaft nachhaltig geschädigt habe?
§ 113 BRAO
(2) Ein außerhalb des Berufs liegendes Verhalten eines Rechtsanwalts, das eine rechtswidrige Tat oder eine mit Geldbuße bedrohte Handlung darstellt, ist eine anwaltsgerichtlich zu ahndende Pflichtverletzung, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen der Rechtsuchenden in einer für die Ausübung der Anwaltstätigkeit bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.
Das Verhalten muss rechtswidrig sein. "Unethisch" ist ein wenig dünn.
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